(Update- Antwort versprochen) Noch keine Antwort auf Fragen: Musikschaffende verweisen auf bisherige Interviews

Update: Es wurde uns nun zugesichert, dass wir eine Antwort erhalten werden. Diese werden wir sobald wir sie erhalten veröffentlichen.

Update 2 (19.7.2012): Da Ferienzeit ist dauert es noch ein Weile bis die Antwort kommt.

Wir haben die Musikschaffenden gebeten einige Fragen zu ihrem gemeinsamen Statement zu beantworten. Nach einer Nachfrage haben wir nun folgende Antwort von den Musikschaffenden erhalten. Da einige unserer Fragen im Interview nicht
genügend beantwortet wurden, haben wir die Musikschaffenden gebeten
uns weiterhin eine ausführliche Antwort zu geben.

Update 3 (22.1.2013): Posting anonymisiert
Wir wurden am Januar 2013 gebeten, das Posting zu anonymisieren und den Namen der antwortenden Person zu entfernen, denn diese sei “nur für die Administration zuständig”. Wir haben dem Wunsch entsprochen und auch den Originaltext der Antwort entfernt.  Die damalige Aussage war, dass wir die Verspätung aufgrund der intensiven Pressearbeit verstehen sollten. Zudem wurden wir auf ein Interview im TagesAnzeiger vom 1. Juni 2012 verwiesen und auf auf die Webseite des Vereins. Unsere Fragen wurden bisher noch nicht beantwortet. Wir sind jedoch mit Vertretern der Musikschaffenden im Gespräch und bemühen uns weiterhin, Antworten auf unsere Fragen zu finden.

Nachgefragt: Gemeinsame Stellungsnahme Musikschaffende

Der Verein Musikschaffende Schweiz setzt sich für die anliegenden von Schweizer Musikschaffenden ein. In einem gemeinsamen offiziellem Statement haben sie ihre Forderungen formuliert. Da nicht alles klar ist und um die Forderungen besser zu verstehen, hat die Digitale Allmend per e-mail den Musikschaffenden einige Fragen gestellt:


Auf Ihrer Webseite und in den Medien wurde über Ihr gemeinsames Statement berichtet (http://musikschaffende.ch/statement). Im Namen der Digitalen Allmend (http://blog.allmend.ch) möchten wir Ihnen folgende Fragen stellen und bitten Sie um eine baldige Antwort:

– Was sind die Parallelen zwischen den Vorkommnissen in Guantanamo und der Schweiz? Wie kommen Sie zu diesem Vergleich? Weshalb soll die Schweiz eine “rechtsfreie Zone” im Bereich Urheberrecht sein? Nach unserem aktuellen Wissen werden keine Personen in der Schweiz aufgrund des Urheberrechts willkürlich festgehalten, jahrelang schikaniert und in ihren fundamentalen Menschenrechten gravierend verletzt. Zudem ist die Gerichtsbarkeit im Bereich Urheberrecht geregelt und demokratisch legitimiert (und unterliegt keiner Militär- oder Sondergerichtsbarkeit).

– Können Sie im Detail begründen, weshalb ihnen rechtliche Werkzeuge zum Vorgehen gegen Anbieter und Verbreiter von “illegalem Content” fehlen?  Was *genau* ist illegaler Content (darunter versteht man gewöhnlich Kinderpornographie, Aufrufe zum Rassenhass etc.)? Das ist nicht klar.

– Was für Vergütungsmodelle stellen Sie sich bei Youtube und Streaming-Dienstleistungen vor? Wer soll das Geld einkassieren, wer verhandeln und wie soll es verteilt werden (Künstler direkt, Verwertungsgesellschaften, kommerzielle Unternehmen)? Was soll dabei den Ausschlag geben, der Umsatz oder der Gewinn? Wer oder was hindert Sie daran, Geschäftsmodelle zu entwickeln und die verfügbaren neuen Möglichkeiten zur Monetarisierung von Inhalten zu nutzen?

– Wie kommt es, dass Sie eine Kulturflatrate ablehnen, jedoch jegliche kollektiven Verwertungsmethoden weiterhin fordern (siehe Leerträgervergütung), und wenn wir es richtig verstehen sogar eine Erweiterung fordern (Cloudspeicher, Internetanschluss)?

– Wie begründen Sie eine Ein-Forderung von Abgaben für Nutzungsformen, die beim Erwerb explizit als Bestandteil verkauft werden? Beispielsweise verkauft Apple oder Amazon Musik und verspricht deren Nutzung über die Cloud und von allen Geräten, inklusive iPhone. Daher können Käufer davon ausgehen, dass diese Nutzungsformen bereits bezahlt wurden.

– Wie begründen Sie im Detail, weshalb die Provider sie fairerweise am Gewinn beteiligen sollen? Wie soll genau eine Gewinnbeteilung an den Providern aussehen? Ein Anteil am erwirtschafteten Gewinn oder unabhängig vom Gewinn basierend auf der Anzahl Anschlüsse? Wie würde das Geld an wen verteilt?

– Beziehen Sie sich bei der geforderten Gewinnbeteiligung auf die Unterhaltungsangebote oder nur auf den allgemeinen Internetanschluss? Beziehen Sie sich auf den fixen Anschluss (z.B. DSL oder Koaxial) oder auch auf das mobile Internet (3G, UMTS)?

– Können Sie im Detail darlegen, wie Provider Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte unterstützen sollen? Wie sollen die Provider Vorgehen? Sollen diese neue und rechtsstaatlich bedenkliche Funktionen als Hilfspolizisten bei der Strafverfolgung übernehmen? Gemäss dem bewährten Prinzip der Gewaltenteilung, welche Rolle sollen dabei Richter und das Gesetz spielen? Wie können — gemäss Ihren Vorstellungen und neuen “Haftungen” — die Grundrechte der Nutzenden dabei gewährleistet werden?

– Wünschen Sie auch eine Liberalisierung der Verwertungsgesellschaften, wie sie in der EU von deren Kommission vorangetrieben wird? Oder wollen Sie nur in ausgewählten Bereichen eine Anpassung an die EU? Gegebenenfalls in welchen Bereichen und in welchen nicht?

Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort und werden diese gerne in unserem Blog veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüssen

Die Antworten werden wir im Blog veröffentlichen.

Die ACTA-Debatte

Es gab eine Zeit, als nur Wenige von ACTA hörten, aber nichts Genaueres wussten. Der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist gehörte zu den ersten Sachkundigen, der bis dahin geheim gehaltene Details aus den Verhandlungen erfuhr und „leakte“ – und diese Veröffentlichungen zogen rasch Kreise in der internationalen Zivilgesellschaft. In der Schweiz gehörte die Digitale Allmend neben der Swiss Internet User Group (SIUG), der Digitalen Gesellschaft und der Piratenpartei zu den ersten, welche die noch spärlichen Informationen verbreiteten und auch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zuständig für die Schweiz, nachfragten.

Initiiert wurde das Abkommen im Jahr 2008 von den USA und Japan. In insgesamt elf Verhandlungsrunden einigten sich die verhandelnden Länder (neben den beiden Initianten die EU und ihre Mitgliedsstaaten, Mexiko, Singapur, Südkorea, Marokko, Neuseeland, Australien, Kanada und die Schweiz) auf den Vertragstext.

Seit einigen Monaten ist das internationale Handelsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement unter dem Kürzel ACTA zum Politikum geworden, noch bevor sich die handverlesenen Vertragsparteien im Oktober 2011 in Japan zur Erstunterzeichnung trafen. Und je mehr Details aus dem Vertragstext bekannt wurden, desto schneller wuchs der Widerstand; die Ausführungsbestimmungen zum umstrittenen Text werden noch immer geheim gehalten und geben Anlass zu Spekulationen. Auch in der Schweiz haben am 11. Februar hunderte Menschen in Zürich, Basel und Genf gegen das Abkommen demonstriert.

Die Kritik an diesem Vertragswerk, das in den nächsten Monaten noch manche parlamentarische Ratifizierungshürden nehmen muss, ist inzwischen so vielfältig, dass sie sich in einem kurzen Blog-Beitrag kaum zusammenfassen lässt. Jedenfalls, so argwöhnen die Kritiker, werden mit ACTA die wirtschaftlichen Interessen von Rechteinhabern und Verwertern, Markeninhabern und Grosskonzernen über das öffentliche Interesse am freien Zugang zu Informationen gestellt. Ausserdem, so ist zu befürchten, lassen die geplanten ACTA-Sanktionen jegliche Verhältnismässigkeit vermissen. Daher verweisen wir nachstehend auf einige wesentliche Links zum Thema:

Medien im Qualitätstest

Wie entwickelt sich die Qualität der Schweizer Medien im Zeitalter von Gratiszeitungen und Internet? Dieser Frage geht ein Jahrbuch nach, welches ein Team um Professor Kurt Imhof an der Universität Zürich publiziert hat. Lesegruppe der Digitalen Allmend hat sich mit dem Kapitel über online-Medien beschäftigt. Untersucht wird der Web-Auftritt etablierter Printmedien.

Dreh- und Angelpunkt der Untersuchung bilden vier Qualitätskriterien, die aus einer aufklärerischen Konzeption von Öffentlichkeit und Politik begründet werden:

Vielfalt folgt aus dem Universalitätsanspruch öffentlicher Kommunikation, in der keine Meinung ausgeschlossen sein soll. Das Jahrbuch kritisiert die im online Bereich vorherrschende Boulevardisierung, welche für die Gesellschaft wichtige Ressorts wie Politik oder Wirtschaft an den Rand drängt. Wenn sie behandelt werden, dann in einer emotionalisierenden und personalisierenden Weise.

Relevanz meint gesellschaftliche respektive politische Bedeutung – das Allgemeine, was alle angeht, hat Vorrang. Auch bei diesem Kriterium monieren die AutorInnen, dass „die Onlineinformationsangebote deutlich stärker zu einer personalisierenden und privatisierenden Berichterstattungslogik als die Presseausgaben“ tendieren. Die Webauftritte der Abonnementszeitungen „fokussieren stärker als ihre Printausgaben auf Sport- und Human Interest-Themen“.

Aktualität wird als Kriterium neben der zeitlichen mit einer qualitativen Dimension ausgestattet, was bei uns zu kritischen Kommentaren geführt hat. Die Autoren fassen Aktualität so, dass Medien auch „auch Kontext- und Hintergrundinformation bereitstellen“ sollen. Sie konstatieren in der Folge eine Vorliebe für „episodische Weltbeschreibungen zulasten der reflexiven Einbettung“. Als Ursachen werden Deprofessionalisierung und Ressourcenmangel genannt.

Professionalität wird gefasst als Streben nach Objektivität im Rahmen einer journalistischen Berufskultur. Als entsprechende Normen werden Transparenz, Faktentreue, thematische Kompetenz und Sachlichkeit genannt. Die Studie konstatiert kritisch die vorherrschende Rezyklierung von Agenturmeldungen und Material aus andern Bereichen des Medienkonzerns.

Kritisch haben wir in der Lesegruppe den Objektivitätsbegriff diskutiert, der als absolutes Kriterium nicht fassbar ist. Heruntergebrochen auf konkretere Kriterien wie Faktentreue oder Fachkompetenz entschärft sich das Problem ein Stück weit.

Weiter wurden die zahlreichen Überlappungen im Text bedauert. Zudem macht der Text einen etwas eingleisigen Eindruck, als ob die Tiefqualitätsthese schon vor der Untersuchung festgestanden hätte. Allerdings haben die AutorInnen durchaus auf Material gebaut. Für den online Teil wurden etwa 2000 Samples analysiert. Im Text fehlt allerdings die Herleitung und die Befunde werden etwas hölzern präsentiert. Interessierte LeserInnen folgen fürs Erste besser den guten Fazit-Einschüben, als sich den ganzen Text zu Gemüte zu führen. Empfehlenswert ist ein Gespräch mit Kurt Imhof als DRS2 Download, in dem er das Kriterienset begründet und die wichtigsten Ergebnisse der Studie vorstellt.

Fazit: Die Studie untersucht einen wichtigen Teilaspekt des medialen Strukturwandels anhand von nachvollziehbaren Kriterien und Methoden, aufbauend auf erhobenen Daten. Das bringt ein Gegengewicht zur Masse von Beiträgen, die in Form flauschigen Impressionen daherkommen.

1.1.2011 – Public Domain Jam – Neujahresbrunch

Public Domain Jam 2011 – Die Welt vor 70 Jahren gehört uns!
Generationenübergreifender Neujahresbrunch für Kinder und Erwachsene ebenso

Samstag, 1.01.2011, 14-19 Uhr
Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, Zürich

Mit dem Jahreswechsel fallen tausende von Werken und somit Teile unseres
kulturellen Erbes der Allgemeinheit zu und können künftig frei vervielfältig und
verändert werden. Dabei geht es um ein fundamentales Element des Urheberrechts,
nämlich die zeitliche Begrenzung der Urheberrechte als Ausgleich zwischen den
Interessen des Autoren und der Öffentlichkeit. Alle Werke von Autoren, die seit 70
Jahren verstorben sind, werden weltweit gemeinfrei. Je nach Land variiert diese
Schutz-Dauer zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod eines Kulturschaffenden, wobei
vereinzelt auch Übergangsfristen aufgrund von Verlängerungen bestehen.

Am Public Domain Jam 2011 begrüssen wir die neuesten Werke, die als Gemeineigentum
in unserer Gesellschaft verfügbar sind. Dabei handelt es sich um all jene Werke,
die von Menschen erstellt wurden, die im Jahr 1940 gestorben sind.

Eingeladen sind Eltern mit ihren Kindern. Gemeinsam mit unseren Kindern verändern
und bearbeiten wir eine Auswahl dieser Werke. Nebenan gibts gemütlichen
Neujahrsbrunch.

So singen wir alte Lieder im Karaokestil, entwickeln dadaistische Collagen mit
Werken von Klee, Emmenegger u.a., übersetzen Gedichte in 17 Sprachen, machen eine
Lesung aus dem Totenbuch und stellen die erste Tortenszene der Filmgeschichte
nach. Dazwischen Musik von 1890 bis 1940 via Grammophon. Daneben haben wir Zeit
für einen gemütlichen Kaffee und brunchen ins neue Jahr mit Werken von Walter
Benjamin und Trotzki. Wir retten das kulturelle Erbe für unsere Kinder!

Die Veranstaltung wird organisiert und unterstützt von Dock18, Digitale Allmend,
Wikimedia CH und Cabaret Voltaire.

== Gemeinfreie Werke und weitere Infos ==
• Autoren deren Werke gemeinfrei werden:
• Telepolis zu Werken die gemeinfrei werden:
• Communia – EU Projekt zum Thema Public Domain
• Weitere Public Domain Days in Europa

== Organisation und Unterstützung ==
• Dock18: http://www.rotefabrik.ch/dock18
• Digitale Allmend: http://blog.allmend.ch
• Wikimedia CH: http://www.wikimedia.ch
• Cabaret Voltaire: http://www.cabaretvoltaire.ch

== Für Fragen und weitere Informationen ==
Webseite und Blog: http://pdjam.wordpress.com
Daniel Boos, boos@allmend.ch, +41 78 767 22 38
Mario Purkathofer, mario.purkathofer@rotefabrik.ch, +41 78 659 32 63

Public Domain Day – Call for Rohstoffe

ALLE VERFÜGBAREN KRÄFTE SIND AUFGERUFEN WERKE ZU SAMMELN. WIR SUCHEN
noch Originale, Kopien, Texte, Bilder, Sachen, Skulpturen,
Architekturen, Musikstücke, Noten, Lieder, Fotos und andere Werke von
Menschen die 1940 gestorben sind. Das Material muss in digitaler Form
vorliegen oder als Original. Abbildungen von Dritten gelten nicht. Wir
benötigen auch keine Hinweise auf mögliche Artefakte. Gesucht sind
physische oder digitale Werke, die von unseren Künstlerinnen frei
bearbeitet, kopiert oder verändert werden können. Eine Liste mit den
Toten findest du auf Wikipedia im Totenbuch.
Darunter befinden sich prominente Urheber wie Leo Trotzki, Paul Klee,
Eric Gill, Camilla Meyer, Big Nose Kate, Nathanael West, Walter Kollo,
Walter Benjamin und viele andere deren Werke vielleicht schon
vergessen sind. Am Public Domain Jam am 1.1.2011 im Cabaret Voltaire
werden diese Daten mithilfe künstlerischer Techniken gemixt, gemasht
und redesignt.

Physische Werke im Cabaret Voltaire oder Dock18/Rote Fabrik Zürich abgeben. Digitale Werke auf wuala.com hochladen

Als Belohnung erwartet dich Zugang zu 1TB Daten zur freien Benutzung
und ein Neujahrsbrunch im Cabaret Voltaire am 1.1.2011. Fragen an
dock18(at)rotefabrik.ch

Leistungsschutzrechte – oder neue Biotope und Reservate für bedrohte Verleger?

In der NZZ plädierte der Schaffhausener Verleger Norbert Neininger für ein neues Leistungsschutzrecht und knüpft damit an eine umstrittene Debatte zum scheinbaren Widerspruch von offenem Zugang und der Ertragssicherung von Medienverlagen in Deutschland an. Dabei schreckt er auch vor absurden Gleichstellungen von Google mit der Online-Enzyklopädie Wikipedia nicht zurück, der er schnöde „Vermehrung von Marktanteilen“ unterstellt. Das Neininger-Plädoyer fordert zum Widerspruch heraus.

Wolf Ludwig, freier Medienjournalist und Vorsitzender der europäischen Nutzervertretung bei ICANN, hat einen Widerspruch geschrieben zum Neiniger Plädoyer. Sein Widerspruch ist als PDF verfügbar.
Der Artikel von Norbert Neininger ist online in der NZZ und ein Nachtrag von Rainer Stadler in der NZZ ebenfalls.

Myspace, Facebook und SUISA Mitgliedschaft

Wir haben bei der SUISA nachgefragt, ob Mitglieder ihre Werke auf Portalen wie Facebook oder Myspace veröffentlichen dürfen. Poto Wegener, Leiter Mitgliederabteilung, hat uns eine ausführlicher Antwort geliefert. Unsere Anfrage ist zuunterst beim Blog-Artikel.

Antwort vom 8. Juni 2010:

Besten Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich steht es unseren Mitgliedern frei, ihre Werke auf Portalen wie Myspace oder Facebook zu publizieren. Viele, unter ihnen tun dies, weil sie sich davon eine Promotionswirkung für ihr Schaffen versprechen. Deswegen brauchen die Mitglieder die Online-Rechte an Ihren Werken aber nicht vom Wahrnehmungsumfang auszunehmen. Das erstaunt nicht weiter: Brauchen die Mitglieder doch auch ihre Vervielfältigungsrechte nicht vom Wahrnehmungsumfang auszunehmen, nur weil sie ihre Werke auf CDs herausgeben wollen.

Die Betreiber dieser von Ihnen erwähnten Online-Portale sind – im urheberrechtlichen Verständnis – Nutzer geschützter Musikwerke und benötigen daher eine Lizenz für ihr Tun (analog dem Plattenlabel bei der CD-Produktion). Diese Lizenzen werden von uns bzw. – im internationalen Kontext – von unseren ausländischen Schwestergesellschaften erteilt. Tatsächlich stossen wir bzw. unsere Schwestergesellschaften dabei immer wieder auf Probleme; die Portalbetreiber – nicht selten stehen hochdotierte Medienkonzerne dahinter – weigern sich, jene Personen am Erfolg zu beteiligen, die mit ihrem künstlerischen Schaffen den Erfolg dieser Portale überhaupt erst ermöglichen. Vorgeschoben werden dabei unter anderem allerhand rechtliche Argumente, deren Klarstellung oftmals einige Zeit und einigen Aufwand in Anspruch nimmt. Dennoch sehen wir in der derzeitigen Situation keinen Grund, warum wir unseren Mitgliedern verbieten sollten, dass sie eigene Songs auf solchen Plattformen veröffentlichen. Schliesslich versprechen sich diese davon einen Promotionseffekt, dem wir nicht entgegenstehen wollen. Gleichzeitig muss den Mitgliedern aber bewusst sein, dass wir keine Entschädigungen für diese Veröffentlichungen weiterleiten können, solange sich die Betreiber dieser Plattformen weigern für ihre Musiknutzungen zu zahlen.

Nicht vergessen werden darf derweil, dass sich bei weitem nicht alle Musikplattformen einer Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften verweigern. Die meisten erkennen die Bedeutung des musikalischen Schaffens für den Erfolg ihres Geschäftsmodells und stehen der Beteiligung der Musikschaffenden nicht im Wege. Als positives Beispiel sei nur etwa das erfolgreichste schweizerische Portal mx3.ch genannt. Auf der anderen Seite existieren leider auch einheimische Portale, deren Modelle eine “Erfolgsbeteiligung” der Kreativen negieren. So versucht beispielsweise Restorm mit entsprechend formulierten AGBs die Verantwortung auf Private abzuschieben, und weigert sich, Entschädigungen zuhanden der Urheber der genutzten Inhalte zu entrichten.

Unser Vertrag mit der SRG deckt auch deren On-Demand-Nutzungen ab; die Verteilung erfolgt gemäss den gesendeten Programmen. Dieses effiziente Vorgehen macht Sinn, zumal der von der SRG on-demand zugänglich gemachte Content in aller Regel einer Sendung entspringt. Ausserdem ist davon auszugehen, dass eine Ausnahme der Online-Rechte in diesem Bereich keinen Sinn ergeben würde, da aufgrund von Art. 22c URG (siehe unten) eine individuelle Rechtswahrnehmung durch den Urheber ausgeschlossen ist.

Und ja: Die Aufnahme von Frölein da Capo als 25’000stes Mitglied ist nun doch schon wieder einige Zeit her. Mittlerweile gehören über 28000 UrheberInnen und Verlage der SUISA an. Und die SUISA kann davon ausgehen, dass die Mitglieder mit dem Umfang der von uns für sie wahrgenommenen Rechte einverstanden sind; so haben weniger als 1% unserer Mitglieder in ihrem Vertrag von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gewisse Rechte auszunehmen und diese selbst zu verwerten.

Das war unsere ursprüngliche Anfrage:

Wir haben wieder einmal eine Frage mit einem konkreten Beispiel. Frölein Da Capo wurde als 25000 Mitglied bei der SUISA aufgenommen. Frölein Da Capo verfügt nun über eine Myspace Seite und Facebook Seite mit Musik von ihr. 2007 habt ihr auch einen Text zu Myspace und SUISA Mitgliedschaft veröffentlicht. Ich habe versucht auf der SUISA Webseite eine klare und aktuelle Antwort zu finden. Das ist mir leider nicht gelungen.

Unsere Frage ist nun:

    Können neu nun SUISA Mitglieder ihre Musik auch auf Myspace und anderen OnlinePortalen veröffentlichen? Welche sind das? Gibt es eine öffentliche Liste? Was sind die genauen Bedingungen (bspw: Streaming oder Download)?

Falls Nein:

    Hat Frölein Da Capo in diesem Fall die Online Rechte aus der Wahrnehmung durch die SUISA ausgenommen?
    Falls Sie die Online Rechte ausgenommen hat, wie sieht es dann aus mit allfälligen Entschädigungen für die Verwendung auf der Webseite von SF (Podcasts und Videoangebote).

Falls Frölein Da Capo nicht die online Rechte ausgenommen hat:

    Wie geht ihr in diesem Fall vor?

Wie immer würden wir gerne die Antwort in unserem Blog oder zumindest unseren Mitgliedern bekannt machen.

Bericht Urheberrechtsgespräche beim IGE 2010

Die Digitale Allmend war auch dieses Jahr an den Urheberrechtsgesprächen des Insitut für geistiges Eigentum (IGE). Hartwig Thomas hat die Digitale Allmend vertreten und einen ausführlichen Bericht geschrieben. Besprochene Themen waren unter anderem: Verwertungsgesellschaften, Creative Commons und Verwertungsgesellschaften, Open Access für Kultur.

Einige Themen sollten wir wohl aktiv in den nächsten Monaten aufgreifen. Aktive Mithilfe wäre dabei sehr nützlich. Wer mithelfen will melde sich doch bei uns (anfrage(at)allmend.ch) oder komme an einen der nächsten Treffs.

Da unser Bericht auch von vielen an den Gesprächen beteiligten Organisationen gelesen wird, würden uns auch öffentliche Kommentare und öffentliche Berichte von diesen Organisationen interessieren. Gerne kann man im Blog kommentieren.

Der Bericht kann als PDF gelesen werden. Unsere Vorbereitungsnotizen sind auch im Blog.

Bericht vom Internet Community Treff zu den Urheberrechtsgesprächen

Die Internet Community hat sich zur Vorbereitung der Urheberrechtsgespräche am Sa 24.4.10 am Tweakfest getroffen. Anbei ein Bericht der diskutierten Themen.

1. CC und SUISA
Die von der SUISA stipulierte Unvereinbarkeit von Creative Commons Lizenzierung mit SUISA Mitgliedschaft – wurde schon vor einem Jahr von Felix Stalder angesprochen – ist unserer Meinung nach inakzeptabel, da die SUISA eine gesetzlich garantierte Monopolstellung innehat und allen Künstlern
offenstehen muss.

2. Deklarationspflicht für Urheberrechtsabgaben auf Leerträgern (z.B.: DVDs), Geräten (z.B.: Mobiltelephone) und Verträgen (z.B.: Cablecom-Vertrag).
Auf den Produkten soll ausgewiesen werden, wieviel urheberrechtliche Pauschalgebühr enthalten ist. Das dient der Transparenz und der allseits gewünschten besseren Bekanntheit urheberrechtlicher Regelungen in der Öffentlichkeit.

3. ACTA
Bei ACTA – auch ein Thema, das schon von Felix vor einem Jahr angesprochen wurde – haben wir Bewegungen in Richtung Transparenz festgestellt. Wir würdigen die positive Rolle, die das IGE dabei gespielt hat. Ganz erledigt ist das Thema für uns allerdings noch nicht. Wir werden scharf beobachten, ob die Versprechungen – keine Verschärfung des bestehenden Urheberrechts – wirklich eingehalten werden, und allenfalls das IGE und die Bundespolitik auffordern, keinen Beitritt der Schweiz zu einem solchen Agreement anzustreben. Am besten wäre es aus unserer Sicht, wenn das Thema Urheberrecht an digitalen Objekten völlig aus der Themenliste von ACTA gestrichen würde, welches sich ja angeblich vor allem mit der Verhinderung des Handels mit gefälschten Markenprodukten beschäftigt.

4. Open Access für öffentlich geförderte kulturelle Werke
Auch dies ist ein Thema, das von Felix vor einem Jahr etwas allgemein angesprochen wurde. (Wir setzen auf Kontinuität!) Viele Künstler erhalten ihre Arbeit weitgehend aus Steuergeldern subventioniert oder arbeiten als Staatsangestellte mit einem rechten Lohn. In solchen Fällen ist es stossend, dass die Risiken von der Öffentlichkeit getragen werden, während die Profite während 140 Jahren durch staatlich sanktionierte Monopole als Privateigentum geschützt werden. (Das Schema “Risiken für die Öffentlichkeit, Profite für die Privaten” kennen wir von den Grossbanken …)
Wir wünschen, dass das Bundesamt für Kultur analog zum Nationalfonds jede erteilte Subvention mit der Auflage verbindet, dass das geförderte Werk der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht wird. Eine einheitliche Regelung für alle Sparten ist nicht unbedingt anzustreben. Man kann sich vorstellen, dass ein teilweise geförderter Film erst nach 5 Jahren Auswertung (Festivals, Kino, Fernsehausstrahlung) in die Public Domain fällt. Wir bestehen aber auf dem Grundsatz, dass mit öffentlichen Geldern geförderte Kultur auch der Öffentlichkeit frei zugänglich sein muss.

5. Statistiken
Und natürlich dürfte auf den Werken, die in der Public Domain stehen, keine Pauschalgebühren erhoben werden: Da die Anzahl der unter CC-Lizenzen publizierten Werke auch in der Schweiz exponentiell wächst, müssten die Pauschalgebühren der Verwertungsgesellschaften eigentlich entsprechend nach unten angepasst werden. Dieses Anliegen wird behindert durch das Fehlen verlässlicher Statistiken. Ein solches Fehlen verlässlicher Statistiken behindert die ganze Urheberrechtsdebatte auf vielen Ebenen, da auf “beiden Seiten mit faustdicken Lügen operiert wird” (Felix Addor: “Future of Copyright” am 03.03.2010).
Im Namen der rationalen Debatte anstelle von Angstmacher- und Kriminalisierungs-Rhetorik wie wir sie aus der “Stop-Piracy Kampagne” kennen, fordern wir von allen Beteiligten, dass sie verlässliche Statistiken anstelle von wild erfundenen Zahlen präsentieren.
Die nie substanziierten Behauptung des IFPI, dass 95% des Musikkonsums über illegale Downloads erfolge, dürfte zu den faustdicken Lügen zählen. Downloads sind ja etwa in der Schweiz gemäss URG nie illegal und der Prozentsatz an wirklich illegal Kopiertem dürfte heute kaum höher sein als 1980 und somit unter 15% liegen.
Die Digitale Allmend ist gerne bereit, Ihren Beitrag zur Beschaffung verlässlicher Statistiken zu leisten. Dank der CC-Suche in Google ist es möglich, recht verlässliche Zahlen über die Anzahl von unter Schweizer CC-Lizenzen publizierten Sounds, Bildern und Websites zu bekommen. Google hat uns zugesagt, dass wir auch auf Zeitreihen zugreifen können.
Auch die Verwertungsgesellschaften verfügen über ausführliche Statistiken von Nutzungen, für welche sie Urheberrechtsgebühren einsammeln, und über Zahlungen, die sie an Künstler leisten.
Auf der Basis von ehrlichen Zahlen und Zeitreihen müssten dann in einem zweiten Schritt die Tarife der Verwertungsgesellschaften einmal einer ernsthaften Überprüfung unterzogen werden. Es geht nicht an, dass wenige kulturelle Superstars den Löwenanteil der eingezogenen Gebühren erhalten, welche mit totaler Gesetzesgewalt dem Umsatz von grosszügigen Kulturschaffenden abgepresst wurden, die ihre Werke in die Public Domain gegeben haben, und deren Werke deshalb viel häufiger genutzt werden, als die der Mitglieder der Verwertungsgesellschaften.

Die Teilnehmer des Treffens unterstützen diese fünf vorgebrachten Anliegen und trugen weitere Wünsche ans IGE und das Urheberrecht vor:
a) Gegen jede weitere Verschärfung des Urheberrechts angehen.
b) Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften anzweifeln.
c) Verwertungstarife vom Preisüberwacher kontrollieren lassen.

a) Das Mandat, gegen jede weitere Verschärfung des Urheberrechts und seiner Anwendungen anzugehen, nehmen wir gerne mit an die Urheberrechtsgespräche.

b) Die Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften ist im URG verankert. Ein vom IGE organisiertes Gespräch zum Urheberrecht scheint uns nicht der geeignete Ort, im grossen Stil Gesetzesänderungen zu diskutieren, da diese auch nicht in die Kompetenz der anwesenden Beamten fallen. Solche Forderungen müssen wir gut durchdacht auf der politischen Bühne zur Sprache bringen.

c) Auch die Überprüfung der Tarife durch den Preisüberwacher und die Rolle der Eidgenössischen Schiedskommission bei ihrer Festlegung scheint uns zum heutigen Zeitpunkt kein geeignetes Thema für das geplante Urheberrechtsgespräch. Das Anliegen ist aber berechtigt und verdient anderweitig aufgenommen zu werden.

Schliesslich sprachen die Anwesenden Mitglieder der Internet-Community ihren Vertretern Christian Laux und Hartwig Thomas ihr Vertrauen aus.