FAQ: SUISA und Creative Commons (Teil 2)

Bereits im Oktober 2006 haben wir eine FAQ zu Creative Commons und SUISA veröffentlicht, in der die grundlegendsten Punkte angesprochen wurden.
Im 2. und 3. Teil dieser Serie haben wir nochmals genau nachgefragt und wollten von der SUISA wissen, wie es im Detail aussieht. Poto Wegener (Leiter der Urheberabteilung bei der SUISA) war so freundlich, uns auch diese Fragen ausführlich zu beantworten.

1.) Im Jahresbericht der SUISA von 2005 ist zu lesen, dass über 70% der ausbezahlten Urheber weniger als CHF 500.- und rund 44% weniger als CHF 100.- verdient haben.
Im Jahresbericht der SUISA von 2006 ist zu lesen, dass von den ausbezahlten SUISA-Mitglieder 72% zwischen CHF 1.- und CHF 99.- verdient haben. Nicht berücksichtigt sind in dieser Statisktik jene, die gar nichts ausbezahlt bekamen. Das dürften etwa die Hälfte aller Urheber sein, die bei der SUISA angemeldet sind.
Würden sie einem Songwriter, der so wenig von der SUISA ausbezahlt bekommt trotzdem raten, SUISA-Mitglied zu bleiben?

Ja. Zwar muss jeder Urheber selber entscheiden, ob er den Vertrag mit der SUISA aufrecht erhalten oder künden will. Dabei ist aber folgendes zu bedenken. Das Musikgeschäft ist voller Überraschungen: Ein Werk, das heute keine oder nur wenige Einnahmen generiert, kann zu einem späteren Zeitpunkt aus irgendwelchen Gründen ein Revival erleben und dem Urheber neue und unerwartete Einnahmen bescheren. Jüngstes Beispiel: Das Werk «Campari Soda» stammt von 1977, es blieb lange ein Geheimtipp. Erst mehr als 20 Jahre nach dem Release wurde der Song durch die Versionen von Span und Stephan Eicher vermehrt genutzt. Im Jahre 2006 kam der Titel erstmals als Single heraus, nachdem er als Musik für einen Werbespot verwendet wurde. Im Januar 2007 erreichte «Campari Soda» schliesslich Platz 3 der Single-Charts.

2.) Wäre es einem SUISA-Mitglied erlaubt, Creative Commons Musikstücke unter einem Pseudonym zu veröffentlichen, das er der SUISA nicht mitgeteilt hat?

Nein. Der Vertrag mit der SUISA (= Wahrnehmungsvertrag) bezieht sich nach Ziff. 2.1 «auf alle nichtdramatischen Musikwerke und deren allfällige Texte (Originalwerke und Bearbeitungen), die der Urheber während der Dauer dieses Vertrages schaffen oder (gemeinsam mit anderen) mitschaffen wird». Ausserdem wird im Vertrag festgehalten, «während der Dauer dieses Vertrages können keine Werke von diesem Vertrag ausgenommen werden».
Will der Urheber ein Pseudonym wählen muss er dies nach Ziff. 7 des Vertrags «im Einvernehmen mit der SUISA … wählen, damit eine Verwechslung mit anderen Namen oder Pseudonymen vermieden werden kann». (Grund: Es soll verhindert werden, dass aufgrund zwei gleicher Pseudonyme Entschädigungen dem falschen Musiker ausbezahlt werden.) Das / die Pseudonym/e sind im Anhang des Vertrags anzuführen.

3.) Im FAQ auf der SUISA-Website steht, dass es einem Urheber freigestellt ist, anstelle der SUISA Mitglied bei einer ausländischen Verwertungsgesellschaft zu werden. Wenn ich beispielsweise Mitglied bei einer Gesellschaft in den USA wäre, hätte ich die Möglichkeit, einen Teil meiner Werke unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen. Welche Gründe sprechen aus Sicht eines Schweizer Musikers dagegen, dies zu tun?

Ja, es ist einem Urheber unbenommen, bei einer ausländischen Gesellschaft Mitglied zu werden. Gegen dieses Vorgehen sprechen aber zahlreiche Gründe:

  • So ist zu beachten, dass der Musiker die Aufnahmebedingungen der ausländischen Gesellschaft erfüllen muss, was unter Umständen schwierig sein kann. Beispielsweise nehmen die meisten europäischen Gesellschaften keine Schweizer Urheber auf, sofern diese nicht über einen Wohnsitz im entsprechenden Land verfügen oder Bürger dieses Staates sind. Dieses Vorgehen ist damit zu begründen, dass die Schweiz nicht EU-Mitglied ist.
  • Ebenfalls kenne ich keine europäische Gesellschaft, bei der es dem Mitglied möglich ist, seine Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen.
  • Die Verwertungsgesellschaften in den USA weisen zudem folgende Eigenheit auf: Die Gesellschaften kümmern sich nur um die Verwertung von Aufführungs- und Senderechten. Das bedeutet, dass der Urheber die mechanischen Rechte in den USA selbst wahrnehmen muss, also beispielsweise Entschädigungen direkt einkassieren muss, wenn sein Song auf einer CD veröffentlicht wird. Dieses Vorgehen dürfte in der Praxis für einen Schweizer Urheber zum Scheitern verurteilt sein. Denn er wird in aller Regel nicht erfahren, dass sein Song auf einer US-CD veröffentlicht wird (Ausnahme: er ist zugleich Interpret). Hat er jedoch Kenntnis von der Nutzung, ergibt sich das grundsätzliche Problem Gelder in den USA einzufordern.
  • Schliesslich sollte ein Urheber folgendes bedenken bevor er zu einer ausländischen Gesellschaft wechselt: Für einen Schweizer Musiker dürfte es um einiges einfacher sein mit der SUISA zu kommunizieren, als mit einer viel grösseren und anonymeren Gesellschaft in den USA oder andernorts.
  • Datenprozession: IFPI Brief versendet

    Die Digitale Allmend war auch bei der Datenprozession von Sofatrips am 30.3.07 dabei. Kultpavillon war dabei und hat gefilmt, wie Bernhard den von der IFPI an die DJ versendete Brief erläutert und unsere offene Nachfrage an die IFPI auf die wir bisher noch keine Antwort erhalten haben.


    Link: sevenload.com

    Alle Beiträge der Datenprozession gibt es hier.

    Nachtrag:

    Plärr Studios hat schon vor einiger Zeit einen offenen Brief an die Medien gesandt.
    [via PJWassermann’s Blog]

    BlogCampSwitzerland – Videointerviews

    Mario und Daniel (ich) haben am Blogcamp einige Interviews geführt und auf Sevenload veröffentlicht.

    Mario hat es verbloggt bei Wildprovider:

    Blogger Leumund nimmt das ganze nicht allzu ernst, könnte ohne andere Blogs leben aber ohne den eigenen schwieriger:


    Link: sevenload.comLink:

    Chm bloggt über sein Läbn aus Bern:

    Link: sevenload.com

    Kobi bloggt aus Fribourg in satirischer Art und Weise:

    Link: sevenload.com

    Publizist Roman nennt seinen Blog Yoda mit dem Motto Beobachtungen nach innen und aussen:

    Link: sevenload.com

    Zudem bloggt Joel anonym und vitamin b hat gerade mit ihrem Multilingual Blog gestartet.

    Interessant ist wie schnell die “Blogosphäre” die Videos gefunden hat. Wir hatten sie gestern auf Sevenload gelagert und Roger hatte sie schon am morgen früh verlinkt. Schneller als Mario und ich.

    So 31.3.2007 – Datenprozession mit Sofatrips

    Sofatrips führt eine Reise zur Netzgrenze durch:

    Eine Stadtwanderung durch die Informationslandschaft mit cleveren Dingen von Hackern und Künstlerinnen aus Zürich und Umgebung. Prozessions- u. Reiseleitung: Mario Purkathofer

    Wir treffen uns um 14 Uhr im Cabaret Voltaire und bewegen uns in einer Datenprozession zu Fuss durch das Niederdorf, an der NZZ Webcam vorbei, vorne zur Oper rein und hinten zum See raus, wo die beteiligten Datenträgerinnen in einem Langweidling über die letzte Meile überfahren und an der digitalen Allmend ankommen, von wo aus es weitergeht zu öffentlichen Telefonzellen, Providern und Postomaten. Mit Dingen von Künstlern und Hackern, die uns die Augen öffnen für die Schönheit der digital-elektronischen Landschaft und anschliessendem medialen Totenfest zur Prime Time im Dock18 mit Live Oper (Parsifal).

    Begrenzte Teilnehmeranzahl (Anmeldung dringend erforderlich!)

    Auch die Digitale Allmend ist dabei und sieht sich die Netzgrenze an.

    unBlogCampSwitzerland

    Am BlogCampSwitzerland war auch die Digitale Allmend dabei. Aufgrund der vielen Gespräche mit Blogger ist das “bloggen” und auch das besuchen von Vorträgen bei uns zu kurz gekommen. Wir verweisen deshalb hier fürs erste auf all die anderen Blogger die darüber berichtet haben:

    In 23 Sekunden kann man die Blogger vom Blogcamp bei Leumund betrachten.
    Mario von Wildprovider hat das ganze mit seiner Kamera und seinen Kommentaren begleitet.

    Kleinreport hat ausführliche Berichte geschrieben und zwar zum Thema: Überflüssige Journalisten?, Internet und TV Konvergenz und von kreativ bis schrott.

    Alle weiteren Kommentare über die unKonferenz findet man blogug.

    Fragen an die IFPI Schweiz

    Vor einem Monat hat die IFPI Schweiz an verschiedene DJs einen «DJ-Vertrag» zugeschickt, und sie «für Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» kräftig zur Kasse gebeten. Dies hat viele DJs verunsichert. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen. Um etwas Klarheit zu schaffen, haben wir die IFPI gebeten, uns 19 Fragen zu beantworten.

    Hier eine Auswahl:

    1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

    8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

    9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

    10.) Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

    15.) In dem “DJ-Vertrag” steht: “DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).” Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

    19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

    Den kompletten Inhalt des Briefes gibt es hier zu lesen.

    21.3.07 – Treffen Digitale Allmend

    Wir treffen uns am Mittwoch 21. März zur Besprechung der Aktivitäten der Digitalen Allmend in diesem Jahr.

    Datum: Mittwoch 21.03.07

    Zeit: 19:00

    Sitzungsort: Tant Pis, Konradstrasse 27, 8005 Zürich

    Es ist das erste Treffen nach der GV und wir möchten gerne folgende Themen besprechen:

    • Veranstaltungsplanung/Aktivitätenplanung
    • Creative Commons
    • Slogan
    • Flyer, Sticker und weitere Werbematerialien
    • Urheberrechtsrevision
    • Diverses/Verein

    Die Sitzung ist öffentlich und Interessierte sind herzlich willkommen.

    Briefe an die Rechtskommission des Nationalrates

    Wir haben mit 7 befreundeten Organisationen einen Brief an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates gesendet. Die Kommission berät in ihrer nächsten Sitzung die Revision des Urheberrechts. Der Ständerat ist nicht auf unsere Anliegen eingegangen, weshalb wir nun den Nationalrat auffordern auf unsere Anliegen einzugehen.

    Im Brief wird auf drei wichtige Gefahren (Eingeschränkte Werksnutzung, Gefährdete Privatsphäre, Abhängigkeit von Anbieter) des Einsatzes von DRM Systemen hingewiesen. Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen deshalb den umstrittenen Artikel 39 zum Schutz technischer Schutzmassnahmen wie folgt zu verändern:

    • Art. 39a 3: Ersatzloses Streichen des gesamten Absatzes.
    • Art. 39a 4: Unbedingtes Beibehalten dieses Absatzes.
    • Art. 39d: Erneutes Aufnehmen und Verbessern des früheren Art. 39b.1

    Die Begründungen dazu finden sich im Brief.

    Auch weitere Organisationen haben Briefe an den Ständerat geschickt. So fordern auch die Konsumentenorganisationen und die SIUG vergleichbare Änderungen am aktuellen Gesetzesentwurf. Die Konsumentenorganisationen fordern dabei noch zusätzlich einen Verzicht auf Musikhandyabgaben.
    Eine weitere wichtige Änderung wird von der Initiative Kunstfreiheit gefordert. Die Initative Kunstfreiheit fordert eine Ausweitung und Anpassung der Zitatschranke:

    Längst hat sich die technologische Situation aber dahingehend geändert, dass direkte Zitate in allen Medien gemacht werden – Text, Bild, Ton, Film. Solche „multimedialen“ Zitate sind bereits seit einem Jahrhundert ein fester Bestandteil unserer Kultur. Eine Anerkennung dieser breit etablierten Praxis ist einfach möglich. Die Zitatschranke muss dazu nur inhaltlich ausgedehnt werden.

    Die Begründung und der Änderungsvorschlag befindet sich im Blog von Kunstfreiheit.

    Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtskommission des Nationalrates auf unsere Anliegen eingeht und den aktuellen Revisionsentwurf anpasst.

    Update: Das Thema Urheberrechtsrevision wurde nicht in der Rechtskommission diskutiert. Das Traktandum wurde scheinbar verschoben. Es finden sich keine Hinweise in der Pressemitteilung. Die nächste Sitzungen der Kommission ist am 26/27.April.