Jungparteien starten Petition für “konsumentenfreundliches Urheberrecht”

JUSO, Junge Grüne und die Junge CVP haben eine Petition zum “konsumentenfreundlichen Urheberrecht” gestartet. Dies in Anbetracht der Revision des Urheberrechtes in der Schweiz. Sie fordern:

  • Privatkopien von Tonträgern für den Eigengebrauch sollen weiterhin möglich und legal bleiben. Auf ein Verbot zur Umgehung des Kopierschutzes für den Eigenverbrauch ist zu verzichten.
  • Auf Speichermedien und Abspielgeräten (Mp3-Player, Mp3-fähiges Handys) dürfen keine Gebühren erhoben werden.
  • Legal erworbene elektronische Mediendateien müssen auf allen Plattformen und Geräten abspielbar sein. Die Anbieter müssen zu entsprechenden Massnahmen verpflichtet werden.
  • Die freien Lizenzen (wie LAL oder GNU) sollen gestärkt und im schweizerischen Recht verankert werden.
  • Unterzeichnen kann man die Petition auf der Webseite Lieblingsmusig.

    Nachtrag Pressemitteilungen: JungeGrüne, JungeCVP

    Tagi 11/05/07: Drohung an DJs wird zum Rohrkrepierer

    Update 13/05/07: Eric Baumann’s article is now publicly available at http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/750751.html.

    Today, the Tages-Anzeiger published an article by Eric Baumann entitled Drohung an DJs wird zum Rohrkrepierer – Mit einschüchternden Briefen forderte der Branchenverband Ifpi bei DJs Geld für Kopierrechte ein. Nun krebst er zurück. (For more information about the letters sent by IFPI to 200 Swiss DJs, see the IFPI category of this blog).

    As the article is not (yet ?) on their public site, here are short quotes, hoping to be soon able to give a link:

    … Laut Szene-Insidern haben ganz wenige der kontaktierten Plattenwirbler den Vertrag unterzeichnet. (…) Wer nicht antworte, kündigte die Ifpi an, werde einen zweiten Brief erhalten. Bisher zumindest ist das ausgeblieben. (…)

    Im Umfeld der Discoarbeiter ist der Groll gross. (…) Daniel Ott beispielsweise, Betreiber des Tonstudio Plärrr in Schaffhausen, will einen Verein gründen und eine Alternative zu Ifpi ins Leben rufen.

    Selbst die Mitglieder der Ifpi sind nicht alle glücklich über das Vorgehen. Alec von Tavel etwa, Mitglied des kleinen Labels Disctrade, wünscht sich, dass nur DJs zur Kasse gebeten würden, die Geld verdienen.(…) Allerdings wisse er auch nicht, wie man diese Idee umsetzen könnte.

    Das Zürcher Café Cabaret Voltaire und der «Tages-Anzeiger» versuchten, die Ifpi zur Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion zu bewegen. Der Verband war dazu aber nicht bereit. …

    Then Baumann’s recalls Konsumentenschutz’s open letter to IFPI about IFPI’s attempt to get Parliament to remove the restrictions to the interdiction of making copies of copy-protected content (see Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI on this blog), adding that:

    Die Ifpi schreibt in einer öffentlichen Antwort, dass solche Massnahmen international bereits umgesetzt seien und «konsumentenfreundliche Angebote» ermöglichten.

    [Full text of IFPI’s and AudioVisionSchweiz’ May 8, 2007 answer, signed by Dr. Peter Vosseler for IFPI and by Roger Chevallaz for AudioVisionSchweiz, in Stellungnahme von IFPI Schweiz und AudioVisionSchweiz zum “Offenen Brief” der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)]

    Rechtskomission Nationalrat beginnt mit Detailberatung Urheberrechtsrevision

    An der gestrigen Sitzung der Rechtskomission des Nationalrates wurde auch die Urheberrechtsrevision besprochen. Laut Pressemitteilung wurde auf die Vorlage eingetreten:

    Die Kommission ist auf die Vorlage zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum sowie zur Änderung des Urheberrechts eingetreten.

    Die Detailberatungen finden Ende Mai/Anfang Juni statt.

    Dock18 – Medienkulturgespräche: Open Wireless

    Am Di. 8.5 findet ab 20:00 Uhr im Dock18 eine Veranstaltung zum Thema Open Wireless statt:

    Eine Veranstaltung rund um WLAN Projekte. Vorgestellt werden Projekte aus Ghana, Berlin, St.Gallen, Bern und Zürich. Nach kurzen Projektvorstellungen werden Möglichkeiten der unabhängigen Vernetzung demonstriert und der offene Access Point im Dock18 an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht. Für alle Interessierten an freien und kabellosen Netzen!

    Teilnehmende sind:

    Mehr Infos auf der Dock18 Seite.

    Creative Commons Lizenzen und Verwertungsgesellschaft Suissimage

    Mit der baldigen Veröffentlichung der ans Schweizer Recht angepassten Creative Commons Lizenzen stellt sich auch die Frage, ob Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft Creative Commons Lizenzen für ihre Werke verwenden können.

    Im SIC hat Sandra Kuenzi von Suissimage letztes Jahr einen Beitrag zum Verhältnis zwischen Suissimage und Creative Commons veröffentlicht. Suissimage ist die Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken und eine Verwertungsgesellschaft.

    Der Artikel enthält eine sehr positive Information:

    Aus der Sicht von SUISSIMAGE gibt es im audiovisuellen Bereich keinen Widerspruch zwischen kollektiver Verwertung durch eine Verwertungsgesellschaft und der individuellen Verwertung durch eine CC-Lizenz. Im Gegenteil: Diese beiden Verwertungsformen können nebeneinander existieren.

    Die weiteren wichtigen Details dazu sind im lesenswerten Text erläutert.

    26.5.07 – Launch Creative Commons Schweiz

    «Creative Commons» nun auch in der Schweiz

    Zürich, den 29. April 07. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz wird derzeit revidiert und soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Rechtskommission des Nationalrats wird sich voraussichtlich im Mai damit beschäftigen.
    Ebenfalls im Mai werden die für das Schweizer Recht adaptierten Creative Commons Lizenzen (CC) veröffentlicht. Damit gibt es in der Schweiz eine weitere, attraktive Alternative zu restriktiven Lizenzen und herkömmlichen Verwertungsmöglichkeiten.

    Die Schweizer CC-Lancierung findet als abschliessendes Highlight des Tweakfests im Technopark statt. Am Samstag, dem 26. Mai, um 18.00 Uhr werden die Lizenzen unter Beteiligung eines prominenten CC-Vertreters vorgestellt: John Buckman, CEO von Magnatune.com und CC-Vorstandsmitglied, wird für die Einführung und Präsentationen sorgen. Auf dem Programm stehen ferner laufende Projekte und Anwendungen, die zeigen, dass internationale CC-Versionen auch in der Schweiz bereits genutzt werden. Weitere «Showcases» können bei den Veranstaltern noch gemeldet werden.

    Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons (CC) wurden 2001 in den USA entwickelt, massgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der renommierten Stanford Law School. Damit wird dem traditionell eher restriktiven Urheberrechtsregime ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie WissenschaftlerInnen wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto «some rights reserved» – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und public domain (no rights reserved) – können UrheberInnen bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. In den letzten viereinhalb Jahren wurden weltweit bereits über 200 Millionen Werke unter Creative Commons lizenziert. Die CC-Lizenzen wurden von Openlaw, Plattform für Recht und freie Software, an das Schweizer Recht angepasst.

    Organisiert und veranstaltet wird die CC-Lancierung Schweiz von der Digitalen Allmend. Das Programm gibt es unter http://www.tweakfest.ch.
    Vor dem Launch Event wird es eine Keynote von Volker Grassmuck mit dem Titel «IP Kills, Freedom Now!» geben.
    Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist kostenlos.

    Hier auch noch die französische Medienmitteilung und die italienische Medienmitteilung.

    Digitale Allmend übernimmt Public Project Lead von Creative Commons Schweiz

    Es freut uns folgende Mitteilung von Creative Commons Schweiz anzukündigen:

    Die juristischen Arbeiten an der schweizerischen CC-Lizenz sind von Openlaw erfolgreich abgeschlossen worden und wir haben beschlossen, die weitere Zukunft von CC in der Schweiz neu zu strukturieren.

    Von nun an fallen viele Aufgaben an, Aufgaben die nicht rechtlicher Natur sind. Dazu gehört u.a. auch der Launch der Schweizerischen Übersetzung der Creative Commons Lizenzen. Wie mit heutiger Pressemitteilung angekündigt, wird der Launch am Tweakfest vom 26. Mai 2007 stattfinden.

    Im Zusammenhang der Vorbereitungen des Launch wird neu die Funktion eines Public Project Lead für die Schweiz geschaffen. Der Public Lead wird Projekte lancieren, welche die Verbreitung der CC Lizenzen in der Schweiz fördern.

    Der Verein „Digitale Allmend” (http://allmend.ch) wird den Public Project Lead für Creative Commons in der Schweiz ausüben. Digitale Allmend wird damit der neue Motor für Communityprojekte.

    Openlaw bleibt neben dem Public Lead als Juristischer Project Lead bestehen.

    Legal Lead und Public Lead sind in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht voneinander unabhängig und treten im eigenen Namen auf.

    Rechtliche Anfragen betreffend Creative Commons können weiterhin an info(at)openlaw.ch oder auf die Mailingliste (cc-ch(at)lists.ibiblio.org) gerichtet werden. Anfragen betreffend Communityprojekten richten Sie bitte an team_cc(at)allmend.ch.

    Nochmals nachgefragt – DJ-Vertrag von der IFPI

    Auch nachdem uns die IFPI unsere Fragen zu dem umstrittenen DJ-Vertrag beantwortet hat, war uns noch nicht ganz alles klar. Deshalb haben wir bei der IFPI Schweiz nochmals nachgefragt.

    Besonders interessant finde ich die Erläuterungen zu Antwort 10:

    Die Unterscheidung zwischen Original und Kopie bei mp3-Dateien im Sinne des DJ-Vertrages ist leichter verständlich, wenn
    Sie von Original und Kopie bei einer CD ausgehen:

    Bei nichtphysischen Tonträgern gilt eine Datei als Original im Sinne des DJ-Vertrages, wenn sie beim Erwerb erstmals auf einem eigenen Datenspeicher gespeichert wird. Jede Kopie dieser Datei ist also kein Original mehr, insbesondere dann nicht, wenn sie auf einem anderen Datenspeicher gespeichert wird.

    Natürlich bringt es die elektronische Datenverarbeitung mit sich, dass in bestimmten Phasen der Verarbeitung «»Kopien» entstehen können, z.B. Daten im RAM zwischengespeichert werden oder bei der Verwendung von Mix-Software in den Cache wandern. Um diese geradezu zwangsläufig entstehenden vorübergehenden Kopien geht es jedoch nicht. Auch die «Umorganisierung» dieser Dateien auf der eigenen Festplatte gilt nicht als lizenzbedüftige Kopie.

    Nur mit Lizenz ist dagegen das Kopieren auf einen anderen Datenträger erlaubt, namentlich einen anderen Computer und CDs/DVDs/Flashspeicher, wenn mit diesen die DJ-Tätigkeit ausgeübt wird.

    Beim Kauf von Musikaufnahmen über Downloadplattformen wie iTunes können Sie die heruntergeladene Datei für den Privatgebrauch in der Tat so häufig kopieren, wie es die Bedingungen des Verkäufers zulassen. Dies hat aber nichts mit der Kopierlizenz zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit zu tun. Diese müssen Sie gesondert erwerben, sie ist im Kauf von mp3-Dateien ebensowenig enthalten wie im Kauf einer CD.

    Für einen DJ lohnt es sich demnach, die Songs gleich vom Notebook aus zu kaufen, mit dem er später im Club mixen will. Um den bei heutigen Notebooks eher knapp bemessenen Speicherplatz auf der Festplatte frei zu halten, sollte man die Musikstücke andererseits besser gleich von Beginn weg auf einer externen Festplatte speichern, weil «das Kopieren auf einen anderen Datenträger» ja nur mit Lizenz erlaubt ist.

    Zu Frage 15 gab es ebenfalls einen klärenden Nachtrag:

    Sinn der vertraglich eingeräumten Einsichtsmöglichkeit in die Logfiles einer Website ist es, die Menge der zugänglich gemachten Hörproben im Bedarfsfalle nachvollziehen zu können, schliesslich existieren hierzu vertragliche Begrenzungen. Nutzungsdaten von Besuchern der Website haben hiermit nichts zu tun und sind daher irrelevant.

    Beruhigend zu wissen, dass die Webserver-Logfiles werden nur dazu verwendet werden, um die Menge der zugänglich gemachten Hörproben nachvollziehen zu können. Es muss sich also niemand Sorgen machen, dass die Nutzungsdaten der Website-Besucher, die darin auch stehen, zu anderen Zwecken verwertet werden könnten. Gerade im Zeitalter der Cumulus- und Super-Card haben sich sowieso schon die meisten Schweizer daran gewöhnt, dass solche personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken gesammelt werden. Wenn man der IFPI vertraut, dass sie mit den Daten nichts anderes anstellt, ist das auch kein Problem.
    Schliesslich vertraut die IFPI auch darauf, dass die Logfiles, die sie einsehen darf, nicht vorher manipuliert wurden.

    Filmer und Journalist Thomas Haemmerli zum Konflikt über Copyrights

    Thomas Haemmerli , dessen Film “Sieben Mulden und eine Leiche” gerade im Kino läuft, hat in der WOZ (26.4.07, S.14) ein Interview gegeben und sich dabei folgendermassen zum Copyright geäussert:

    WOZ: Sie wettern gern gegen Ihrer Meinung nach bornierte Politiker und Politikerinnen. Worauf sollten sich fortschrittliche Politiker denn konzentrieren?
    Thomas Haemmerli: Sie sollten zum Beispiel begreifen, dass eine der wichtigsten Frontlinien zwischen den US-Entertainmentkonzernen auf der einen und der Bevölkerung sowie den Kreativen auf der anderen Seite verläuft.
    Copyright killt nicht nur Kreativität, es legitimiert auch, jeden zu kontrollieren. Und die Politiker sollen begreifen, dass Politik national kaum mehr möglich ist.

    Da können wir ihm eigentlich nur zustimmen. Es wäre schön, wenn die ParlamentarierInnen dies begreifen würden und das Urheberrechtsgesetz nicht noch mehr zu Gunsten der US-Entertainmentkonzernen verändert.

    Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI

    Die IFPI stellt im Rahmen der Urheberrechtsrevision drastische Forderungen, u.a. ein absolutes Umgehungsverbot von Kopiersperren. Die Stiftung Konsumentenschutz hat nun reagiert und in ein offenen Brief die IFPI aufgefordert von ihren Forderungen abzurücken.
    Gemäss offenem Brief will die IFPI:

  • Sie wollen den Artikel im Gesetz streichen, welcher es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen, selbst wenn sie dies lediglich tun, um eine Kopie einer CD oder DVD für ihren eigenen persönlichen Gebrauch tun – was gemäss Artikel 19 URG legal ist. Die SKS unterstützt diesen Artikel ausdrücklich (Art. 39a Abs. 4).
  • Sie wollen den Artikel im Gesetz belassen, welcher Programme verbietet, die die Kopiersperre («Kopierschutz») umgehen. Damit hätten die Konsumentinnen und Konsumenten kein Instrument in der Hand, um einfach eine Kopie einer CD zu erstellen – selbst wenn ihnen dies gemäss dem oben erwähnten Artikel erlaubt sein soll. Die SKS spricht sich für das Streichen dieses Artikels aus (Art. 39a Abs. 3).
  • Der Konsumentschutz kontert nun mit den berechtigten Argumenten, dass die Forderungen der IFPI nicht mehr zeitgemäss und überholt sind.

    in der Schweiz gibt es im Moment ein reges Lobbying zur Urheberrechtsrevision. Die Rechtskomission des Nationalrates trifft sich am 10./11.5 zum Thema und unter Umständen wird die Revision in er Junisession im Parlament behandelt.