Auch nachdem uns die IFPI unsere Fragen zu dem umstrittenen DJ-Vertrag beantwortet hat, war uns noch nicht ganz alles klar. Deshalb haben wir bei der IFPI Schweiz nochmals nachgefragt.
Besonders interessant finde ich die Erläuterungen zu Antwort 10:
Die Unterscheidung zwischen Original und Kopie bei mp3-Dateien im Sinne des DJ-Vertrages ist leichter verständlich, wenn
Sie von Original und Kopie bei einer CD ausgehen:
Bei nichtphysischen Tonträgern gilt eine Datei als Original im Sinne des DJ-Vertrages, wenn sie beim Erwerb erstmals auf einem eigenen Datenspeicher gespeichert wird. Jede Kopie dieser Datei ist also kein Original mehr, insbesondere dann nicht, wenn sie auf einem anderen Datenspeicher gespeichert wird.
Natürlich bringt es die elektronische Datenverarbeitung mit sich, dass in bestimmten Phasen der Verarbeitung «»Kopien» entstehen können, z.B. Daten im RAM zwischengespeichert werden oder bei der Verwendung von Mix-Software in den Cache wandern. Um diese geradezu zwangsläufig entstehenden vorübergehenden Kopien geht es jedoch nicht. Auch die «Umorganisierung» dieser Dateien auf der eigenen Festplatte gilt nicht als lizenzbedüftige Kopie.
Nur mit Lizenz ist dagegen das Kopieren auf einen anderen Datenträger erlaubt, namentlich einen anderen Computer und CDs/DVDs/Flashspeicher, wenn mit diesen die DJ-Tätigkeit ausgeübt wird.
Beim Kauf von Musikaufnahmen über Downloadplattformen wie iTunes können Sie die heruntergeladene Datei für den Privatgebrauch in der Tat so häufig kopieren, wie es die Bedingungen des Verkäufers zulassen. Dies hat aber nichts mit der Kopierlizenz zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit zu tun. Diese müssen Sie gesondert erwerben, sie ist im Kauf von mp3-Dateien ebensowenig enthalten wie im Kauf einer CD.
Für einen DJ lohnt es sich demnach, die Songs gleich vom Notebook aus zu kaufen, mit dem er später im Club mixen will. Um den bei heutigen Notebooks eher knapp bemessenen Speicherplatz auf der Festplatte frei zu halten, sollte man die Musikstücke andererseits besser gleich von Beginn weg auf einer externen Festplatte speichern, weil «das Kopieren auf einen anderen Datenträger» ja nur mit Lizenz erlaubt ist.
Zu Frage 15 gab es ebenfalls einen klärenden Nachtrag:
Sinn der vertraglich eingeräumten Einsichtsmöglichkeit in die Logfiles einer Website ist es, die Menge der zugänglich gemachten Hörproben im Bedarfsfalle nachvollziehen zu können, schliesslich existieren hierzu vertragliche Begrenzungen. Nutzungsdaten von Besuchern der Website haben hiermit nichts zu tun und sind daher irrelevant.
Beruhigend zu wissen, dass die Webserver-Logfiles werden nur dazu verwendet werden, um die Menge der zugänglich gemachten Hörproben nachvollziehen zu können. Es muss sich also niemand Sorgen machen, dass die Nutzungsdaten der Website-Besucher, die darin auch stehen, zu anderen Zwecken verwertet werden könnten. Gerade im Zeitalter der Cumulus- und Super-Card haben sich sowieso schon die meisten Schweizer daran gewöhnt, dass solche personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken gesammelt werden. Wenn man der IFPI vertraut, dass sie mit den Daten nichts anderes anstellt, ist das auch kein Problem.
Schliesslich vertraut die IFPI auch darauf, dass die Logfiles, die sie einsehen darf, nicht vorher manipuliert wurden.