geistige Eigentumsrechte fordern, aber Wikipedia-Artikel abkupfern

Die Webseite “forschungsstandort.ch” ist die Webseite der Expertengruppe zu geistigem Eigentum vom Wirtschaftsdachverband economiesuisse. Der Wirtschaftsdachverband setzt sich für einen griffigen Schutz des geistigen Eigentums ein. Die Webseite soll nun die Position der Schweizer Wirtschaft darlegen. Auf der Startseite findet sich ein nicht ganz beabsichtigter Positionsbezug in der Form eines abgekupferten Texteils aus Wikipedia. Die Beschreibung von Edison ist eine Kopie vom deutschsprachigen Eintrag zu Thomas Edision in der Wikipedia.

Erfinder auf dem Gebiet der Elektrizität und des Kraftwerkwesens. Seine Verdienste gründen in erster Linie auf der Marktfähigkeit seiner Erfindungen, die er mit ausserordentlichem Geschick zu einem ganzen Sysetm von Stromerzeugung, Stromverteilung und Anlieferung des Stromes beim Verbraucher verbinden konnte. Im besonderen Masse ist eine Erfindung Edisons auch heute noch mit der Elektrizität in jedem Privathaushalt verbunden.

Der Anfang und das Ende des Textes wurde leicht abgewandelt und auch ein Tippfehler hat sich eingeschlichen. Es fehlt sowohl eine Angabe zur Quelle, als auch eine Angabe, dass es eigentlich ein Zitat ist.
Von der Economiesuisse und einer Expertengruppe zu geistigem Eigentum würde man eigentlich mehr Sensibilität in diesem Thema erwarten. Insbesondere dann, wenn die ganze Seite eigentlich genau dieses Verhalten indirekt anprangert.

Nachtrag: Metablog hat nachgefragt und eine Antwort erhalten.

Kulturprozent schreibt Werkbeiträge für Digitale Kultur aus

Der immer sehr lesenswerte Newsletter digital brainstorming – computer kultur newsletter hat in seiner August Ausgabe eine sehr interessante und begrüssenswerte Ausschreibung:

6 >>> Ausschreibung für Werkbeiträge im Bereich der digitalen Kultur

Das Migros-Kulturprozent stärkt die Förderung im Bereich der digitalen Kultur: Diesen Herbst werden Werkbeiträge für Produktionen im Wert von 50’000 Franken ausgeschrieben. Gesuche können ab sofort eingereicht werden. Anmeldeschluss ist der 31. August 2007. Die Werkbeiträge werden Ende Oktober im Rahmen des neuen Festivals der elektronischen Künste “shift” in Basel bekannt gegeben. Diese neue Fördermassnahme ergänzt die seit 1998 bestehenden Aktivitäten des Migros-Kulturprozent im Bereich digitaler Kultur. Dazu zählen Projekte wie “digital brainstorming”, “bugnplay.ch” oder “homemade-labor”. Von der Förderung durch Finanzierungsbeiträge haben bisher zahlreiche Künstler und Institutionen profitiert.

Richtlinien und Teilnahmeformular: http://www.kulturprozent.ch/g3.cfm/s_page/51080

Hoffen wir das auch einige freie oder offene Projekte aus unterschiedlichen Bereichen unterstützt werden. Die Chancen sollten gut sein, da die Richtlinien explizit auf “Open Source Projekte” und partizipative Projekte Hinweisen.

19.9/20.9 OpenExpo in Zürich

Ein Event den man nicht verpassen darf:

OpenExpo 2007 Zürich

Wir möchten Sie auf die grösste Schweizer Messe- und Konferenzveranstaltung zu diesem Thema, die
OpenExpo in Zürich am Mittwoch und Donnerstag, 19./20. September 2007, aufmerksam machen:

  • 20 Fachreferate zu Business und Technology: Chris DiBona (Google),
    Georg Greve (Free Software Foundation Europe), Michael Lauer (OpenMoko), Kurt Bader (Kt. Solothurn), Bruno von Rotz (Optaros) uvm.

  • 350 m2 Open Source Projekt-Ausstellung: OpenOffice.org, GNOME,
    OpenMoko, Ubuntu, Debian, openSUSE, Fedora, Gentoo, OpenBSD, FreeBSD,
    TYPO3, Joomla, PostgreSQL, Moodle, Zimbra, Asterisk uvm.
  • OpenExpo Social Event mit Creative Commons Schweiz, Wikimedia CH,
    Digitale Allmende, The Alternative und vielen mehr
  • Specials: OpenExpo Dschungel-Touren, vergünstigte LPI-Prüfungen,
    LiSoG Open Source Cocktail, LTSP Demoanlage von WilhelmTux
  • Sponsoren: topsoft, Google, HP Schweiz, SyGroup
  • Der Zutritt zu den Referaten und Open Source Projekten ist kostenlos.
    Den vollständigen Veranstaltungsprospekt, Gratis-Tickets sowie weitere
    Informationen finden Sie auf http://openexpo.ch/openexpo2007zuerich

    Auch die Digitale Allmend ist am Social Event (Mittwoch 19.9 ab 19:00) dabei.

    Interview mit Gilberto Gil – Brasiliens Kulturminister und Musiker

    Gilberto Gil ist Brasiliens Kulturminister. Er ist immer noch aktiver Musiker und aktuell auf einer Europa-Tournee. Die Digitale Allmend hat ein schriftliches Interview mit ihm geführt:

    Was sind Vorteile, aus der Sicht der Künstler bzw. Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC, copyleft)?

    Ich denke, dass der Künstler über eine dieser Lizenzen die direkte Kontrolle über sein Werk bewahren kann. Gleichzeitig kann der Künstler auf diesem Weg seiner Werke selbstständig vermarkten. Das eigenständige Vermarkten erhält auf diesem Weg wieder ein reelle Chance, indem das Werk direkt der Administration des Urhebers untersteht und dieser stete die Oberaufischt behält.

    Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

    Dies war schon immer möglich und sollte auch weiterhin so bleiben. Die Kreation und Verbreitung von Inhalten, seien diese künstlerischer oder wissenschaftlicher Natur, basiert seit je her auf Interaktion. Kultur ist interaktiv und im Kontext der neuen technologischen Konvergenzen, müssen wir eine Balance finden, welche die verschiedenen individuellen, kulturellen und gemeinschaftlichen Interessen gleichermassen berücksichtigt. Aunsnahmen werden notwednigerweise immer diskutiert und berücksichtigt werden müssen und die Gesetzgeber werden Regeln aufstellen müssen, welche alle beteiligten Parteiein berücksichtigen.

    Verhelfen offene Lizenzen Künstlern weniger bekannter Kulturen zu einem grösseren Publikum?

    Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass für kleinere Projekte, welche neue Lizenzsysteme und neue Geschäftmodelle einsetzen, durch die cybercultur neue Chance entstanden sind. Viele neue Künstler erreichen dank diesen neuen Modellen alternative Märkte. Zum Beispiel wurden in den letzten drei Jahren weltweit über hundert Millionen Werke unter CC lizenziert. Dies könnte man als positives Zeichen bewerten, welches das enormale Potential für die Zukunft aufzeigt.

    Was sind die Vorteile, aus der Sicht der konsmierenden Gesellschaft, die Erstellung von Werken mit offnen Lizenzen zu unterstützen?

    Wenn man bedenkt, dass eine Gesellschaft alle gemeinschaftlichen Interessen erfasst, welche zudem mit all den verschiedenen privaten Interessen Zusammenspielen, so ist ein System mit offenen und demokratischen Strukturen (wie zum Beispiel in einem System mit verschiedenen Lizenzformen) gegenüber jedem anderen System bestimmt vorteilhafter.

    Inwiefern unterstützt die Regierung Brasiliens die freie Kultur?

    In verschiedener Hinsicht: z.B. mit einem freien Computerprogramm durch alle administrativen Bereiche der Regierung; Mit einem Live-Kultur Programm des Kulturministeriums; Durch die Vergabe von alternativ Lizenzen für Medikamente, wie zum Beispiel in dem von den Regierung unterstützten HIV Preogramm; durch neue Vorschläge im Rahmen der Revision der rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Copyrights und anderen Initativen.

    MP3 Player Abgaben – Konsumentenschutz ruft zum mailen auf

    Die Diskussion rund um die Abgabe auf MP3 Player scheint Wellen zu werfen und Reaktionen zu provozieren. Der Konsumentenschutz ruft nun zur e-Mail Aktionen auf:

    mp3-Abgabe: Konsumenten, mailt den Parteipräsidenten!
    Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken.

    Sie zielen dabei auf die Urheberrechtsrevision, welche im September in den Nationalrat kommt.

    Auch die Jungparteien von CVP, Grüne und JUSO haben vor einiger Zeit eine Petition dazu lanciert.

    In Blogs (Haemmerli, Paddy, misanthop, schwarz und zürcher) und Zeitungen (Blick, NZZ) finden sich weitere Äusserungen zum Thema.

    Abgaben auf MP3 Player kommen

    Das Bundesgericht hat entschieden und den Rekurs der Konsumentengesellschaften abgelehnt. Das heisst, dass wir in Zukunft auch auf MP3 Player eine Abgabe zahlen müssen. Inside-IT berichtet:

    Das Bundesgericht in Lausanne hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom vergangenen 19. Juni entschieden, dass die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien zugelassen wird. Damit dürften Harddisc-Recorder und MP3-Player in der Schweiz bald teurer werden. Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in MP3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei “Audiovisionsaufnahmegeräten” rund 35 Rappen pro Gigabyte.

    Die Konsumentenorganisationen haben ebenfalls mit einer Pressemitteilung reagiert und ein Dossier zusammengestellt.

    Wichtig erscheint nun genau zu überprüfen, wer von der Abgabe profitiert und darauf zu achten, dass DRM geschützte Werke keine Entschädigung erhalten. Zudem ist zu fordern, dass neue digitale Verbreitungsformen, wie Podcast auch angemessen berücksichtigt werden.

    FAQ: SUISA und Creative Commons (Teil 3)

    Vor einiger Zeit haben wir ein FAQ zur SUISA und Creative Commons begonnen. Im 3. Teil dieser Reihe sollen noch ein paar weit verbreitete Irrtümer geklärt werden. Weil die Funktionsweise der SUISA vielen nicht klar ist, wird zu Beginn anhand eines Beispiel-Songs erläutert, wer von der SUISA Vergütungen erhält.
    Es sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass die SUISA derzeit keine Anmeldung von einzelnen Werken erlaubt.

    Hier geht es zum 1. Teil und zum 2. Teil der FAQ. Zudem gibt es einen Artikel zum SUISA Jahresbericht 2006 in unserem Blog.

    1.) Können Sie anhand eines bekannten Songs nochmals kurz erläutern, wer von den Vergütungen durch die SUISA profitiert? Bei welchen Werknutzungen werden Vergütungen an die SUISA bezahlt?

    Grundsätzlich gilt folgendes: Die Interpreten (auch «ausübende Künstler») werden meist direkt vom Nutzer (z.B. Konzertveranstalter) entgeltet, da zwischen den beiden in aller Regel ein direkter Kontakt besteht. Die Urheber der genutzten Songs werden via SUISA bezahlt, da der direkte Kontakt fehlt.

    Dazu folgendes Beispiel: Urheber des Songs «Alperose» sind Hanery Ammann und Polo Hofer. Dieser Song wird nun von den verschiedensten Musikern, beispielsweise von der Gruppe QL gecovert. Die Musiker von QL sind nicht Urheber, sondern Interpreten des Songs. Wird nun «Alperose» genutzt, so verdienen Urheber und Interpreten des Songs an der Nutzung.

    Beispiele:

  • CD-Verkauf:
  • Die Plattenfirma von QL veröffentlicht eine Single mit dem Titel «Alperose». QL als Interpreten erhalten eine Beteiligung für jede verkaufte Single. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vertrag, den die Band mit der Plattenfirma abgeschlossen hat.
    Die Urheber Hanery Ammann und Polo Hofer werden via SUISA vergütet. Die Plattenfirma entrichtet eine Entschädigung zuhanden der SUISA in Höhe von rund 10% jenes Preises, den der Tonträgerhändler für die Single im Ankauf bezahlt. Die beiden Urheber erhalten von der SUISA die ihnen zustehenden Anteile.

  • Konzertaufführung
  • Spielen QL ein Konzert, erhalten sie die vereinbarte Gage direkt vom Veranstalter. Dieser hat zudem Urheberrechtsentschädigungen an die SUISA zu entrichten. Die Höhe beträgt rund 10% der Ticketeinnahmen des Konzertabends. Die Entschädigungen werden von der SUISA anteilsmässig an die Urheber aller am Konzertabend gespielten Songs verteilt.

    Urheber und Interpreten werden in gleicher oder ähnlicher Weise an weiteren Nutzungen ihrer Werke und Darbietungen beteiligt. So z.B. im Falle des Downloads des Songs von einer Online-Plattform, der Sendung an Radio und Fernsehen usw.

    2.) Ist eine Tonträger-Anmeldung die Voraussetzung, um bei einem Presswerk eine CD herstellen zu lassen? Kostet eine Tonträger-Anmeldung etwas?

    Ja. Will ein Produzent (meist eine Tonträgerfirma) eine CD herstellen lassen, muss er dem Presswerk die Presserlaubnis der SUISA vorlegen. Diese erhält jeder Produzent nach Anmeldung des Tonträgers und gegen Bezahlung der Urheberrechtsentschädigungen. Nach Erhalt leitet die SUISA diese Entschädigungen an die Berechtigten (Urheber, falls vorhanden Verlag) weiter.

    Die Entschädigungen berechnen sich anhand des Händlerabgabepreises (HAP = Preis, den der Händler für den Tonträger im Ankauf bezahlt / bzw. PPD = Published Price for Dealers) oder des Detailverkaufspreises und belaufen sich auf 9%-11% des anwendbaren Preises. Kostet beispielsweise der Tonträger den Handel im Ankauf Fr. 20.-, muss der Produzent pro Tonträger ca. Fr. 2.- an die SUISA bezahlen. (Detaillierte Hinweise finden sich unter www.suisa.ch, im Tarif PI, unter der Rubrik Nutzer.)

    Vgl. dazu nachfolgende Skizze:
    Skizze Tonträger-Anmeldung
    Grafik: Poto Wegener

    3.) Ist die Tonträger-Anmeldung auch dann nötig, wenn die CD eigene Songs von einer Band ohne SUISA-Mitglieder enthält?

    Eine Tonträgeranmeldung ist ebenfalls notwendig, wenn die Urheber der Songs nicht Mitglied der SUISA oder einer ihrer Schwestergesellschaften (GEMA, SACEM usw.) sind. Dies hat folgenden Grund: Das Presswerk hat keine Kenntnis davon, wer Mitglied bei welcher Gesellschaft ist. Meldet der Produzent nun eine Produktion an, an der die SUISA keine Rechte für die Urheber geltend machen kann, so erteilt sie dem Presswerk die Presserlaubnis, wobei der Produzent selbstverständlich der SUISA keine Entschädigung (also auch nicht die Mindest-Entschädigung von CHF 40.-) bezahlen muss.

    4.) Angenommen, ein SUISA-Mitglied ist in einer Musikband als Songwriter tätig. Ist es ihm daneben erlaubt, als Nebenprojekt in einer anderen Band zu spielen, die ihre Songs unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht?

    Es ist jeder Person freigestellt Auftraggeber der SUISA zu werden oder sich selbständig um die Verwertung seiner Werke zu kümmern. Und im Falle der Wahl der individuellen Verwertung steht es dem Urheber offen, seine Werke mit einer Creative Commons-Lizenz zu versehen.
    Zu beachten ist aber folgendes: Ist der Urheber SUISA-Mitglied betrifft dies sämtliche seine Tätigkeiten. Er kann also nicht die Rechte an den Songs von seiner einen Band von der SUISA wahrnehmen lassen und die Songs seiner zweiten Band unter eine Creative Commons-Lizenz stellen. Die in der Frage erwähnte Konstellation eröffnet sich also nur einem Interpreten, der nicht als Songwriter tätig ist.

    5.) Bei einer Konzertaufführung muss der Veranstalter der SUISA Urheberrechtsentschädigungen bezahlen. Müssen diese Abgaben auch bezahlt werden, wenn die auftretenden Musiker keine SUISA-Mitglieder sind und nur selbst komponierte Titel spielen? Sind die Abgaben weniger hoch, wenn von drei auftretenden Bands zwei ausschliesslich Creative Commons Musik spielen?

    Massgebend ist nicht alleine, ob die Urheber der gespielten Songs Mitglied der SUISA sind oder nicht. Die SUISA macht auch die Rechte von ausländischen Urhebern im Namen von deren Gesellschaft geltend. Spielt beispielsweise ein französischer Musiker in der Schweiz eigene Songs, muss der Veranstalter die Urheberrechtsentschädigungen an die SUISA überweisen. Von uns wird der dem Urheber zustehende Anteil an die französische Gesellschaft SACEM bezahlt, welche sie wiederum an ihr Mitglied transferiert.
    Spielen Nichtmitglieder einer Gesellschaft ausschliesslich eigene Songs, so ist das Vorgehen ähnlich dem bei der Tonträgeranmeldung: Der Veranstalter muss den Anlass der SUISA melden unter Angabe der am Konzertabend gespielten Werke. Stellt die SUISA fest, dass sie an keinem einzigen der gespielten Titel Rechte geltend machen kann, so erhält der Veranstalter keine Rechnung.

    Sind die Urheber der Songs von zwei der drei auftretenden Bands Nichtmitglieder einer Gesellschaft, so reduziert sich der zu bezahlende Betrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Titel mit einer Creative Commons-Lizenz verstehen sind oder nicht. Die Höhe der Reduktion ist allerdings nicht abhängig von der Anzahl der auftretenden Gruppen oder der Anzahl der pro Gruppe gespielten Songs. Ausschlaggebend ist der Zeitanteil: Werden beispielsweise an einem Konzertabend mit vier Stunden Musik, die Rechte an Werken von zwei Stunden Dauer nicht von der SUISA wahrgenommen, reduziert sich die Rechnung der SUISA um 50%.

    Die Fragen wurden von Poto Wegener beantwortet, der die Urheberabteilung bei der SUISA leitet.

    FreeBeer! Das doppelt nachhaltige Bier.

    [project21] hat ein FreeBeer mit einem Rezept unter CC Lizenz brauen lassen, welches nun verkauft wird:

    FreeBeer ist ein helles, naturtrübes Spezialbier in Bio-Knospen Qualität. Gebraut und abgefüllt wird das FreeBeer im Auftrag von [project 21] von der Wädi-Brau-Huus AG in Wädenswil am schönen Zürisee.

    FreeBeer ist frei, aber nicht gratis!
    Gutes Bier hat seinen Preis und so auch das FreeBeer. FreeBeer ist nicht
    gratis, aber frei. Das Rezept steht unter einer creative commons Lizenz.

    FreeBeer kaufen?
    FreeBeer ist ab sofort erhältlich! In 33cl Flaschen, 10 resp. 20 Liter Partyfässern zum selber zapfen oder in 20 Liter Containern für
    Schankanlagen. Es het solangs het, bitte rasch bestellen! Partyfässer müssen bis spätestens am 8. Juli bestellt werden. Preise und Bestellung bei [project21]

    SUISA Jahresbericht 2006: Mehr Gewinn mit Konzerten

    Am Samstag stellte die SUISA an ihrer GV in Bern den Jahresbericht von 2006 vor. Nachdem die Einnahmen nach dem Rekordjahr 2001 eingebrochen sind, konnte man im Geschäftsjahr 2006 beinahe wieder an die Gesamteinnahmen von damals anknüpfen. Dies obwohl die Einnahmen aus den Tonträgerverkäufen seit 2001 um mehr als 30% gesunken sind. Hingegen sind die Einnahmen aus Konzerten innerhalb des Jahres um rund einen Drittel gestiegen. Auch wieder stark gestiegen ist die Lizenzierung von Musik-Downloads (+622%), obwohl dies immer noch einen kleinen Anteil am Umsatz von der SUISA ausmacht.

    Der Verteilschlüssel sieht wieder ähnlich aus wie die letzten Jahre. Nur gerade knapp 5% der ausbezahlten Urheber verdienten mehr als CHF 5000.-. Bei 72% betrugen die Auszahlungen für das letzte Jahr zwischen CHF 1.- und CHF 99.-. Angaben über die Zahl der SUISA-Mitglieder, die in dem Jahr nichts verdient haben, konnte ich nirgends finden. Das dürften aber etwa gleich viele sein, wie jene, die etwas verdient haben, womit sich die Prozentzahlen oben auf alle SUISA-Mitglieder verteilt nochmals halbieren würden.
    Trotz dieser ernüchternder Studie und einer neuen «Eintrittsgebühr»
    von CHF 100.- für Urheber und CHF 200.- für Verleger sind die Neuanmeldungen nicht zurück gegangen.

    Laut der SUISA befindet sich der Musikmarkt in einer tiefgreifenden Umstrukturierung. Auch die Verwertungsgesellschaften in Europa seien vermehrt einer Wettbewerbssituation ausgesetzt. Nach einer Empfehlung der EU-Kommission Ende 2005 hätten Rechteinhaber nun die Möglichkeit, ihre Online- und Mobile-Rechte bei einer Gesellschaft ihrer Wahl und für ein Territorium ihrer Wahl übertragen zu können. Ferner seien nach der Empfehlung nationale oder territoriale Monopole der Verwertungsgesellschaften nicht mehr erlaubt. Deshalb wolle die SUISA ihre Unternehmensstrategie anpassen.

    In ihrem Jahresbericht übt die SUISA auch viel Kritik am Vorgehen der Musikindustrie. Als Negativbeispiel werden die Kopiersperren für CDs erwähnt, von denen in den letzten Jahren alle Majors wieder abgekommen seien. Dies hätte dazu geführt, dass Käufer teilweise ihre CDs nicht abspielen konnten oder – wie im Fall des Sony Rootkids – mit «Spionagesoftware» belästigt wurden.

    Es freut uns, dass sich die SUISA in dem Bericht klar gegen den Einsatz von DRM ausspricht:

    «Die DRMS-Kontrolle funktioniert in vielen Fällen – und gerade beim erfolgreichsten Musikportal – nicht wie vorausgesetzt. Aber sie hat zur Folge, dass Konsumenten, die ein legales Angebot benützen, in proprietäre, das heisst nicht interoperable Systeme gezwängt werden. iTunes (Apple) sorgt dafür, dass kein anderes DRMSkontrolliertes Angebot auf iPods (Apple) überspielt werden kann. Das Angebot von Microsoft (unter diversen Namen) kann nur nutzen, wer Windows Media Player (ein Microsoft-Produkt) installiert hat.»

    Die SUISA wehrt sich zudem gegen die Technologieunternehmen, welche gegen Abgaben auf Leerträger lobbyieren, mit der Begründung, DRMS mache die Vergütung für die private Kopie überflüssig:

    «Abschaffung dieser Leerträgervergütung würde bedeuten, dass privates Kopieren verboten wird, mit allen ungeklärten Fragen hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre.»