Gemeinfreiheit des Geistes

In seinem Buch «The Public Domain» (1) beschreibt James Boyle, Rechtsprofessor an der Duke University School of Law und Mitbegründer von Creative Commons, die aktuellen Kämpfe um die Rechte des geistigen Eigentums und bezeichnet sie gar als «Gebietskriege des Informationszeitalters».

Unsere Musik, unsere Wissenschaft, unser wirtschaftliches Gedeihen, ja unsere gesamte Kultur würden abhängen von der heiklen Balance zwischen jenem Ideengut, das jemand besitzt und kontrolliert und jenem, das öffentlich und frei ist. Natürlich sei der Schutz des Geistigen Eigentums wichtig, so dann des Autors Position, der aktuelle Umgang mit den Rechten aber unausgewogen: eine allzu wegschliessende Geste von «Symbolen, Themen, Fakten, Genen und Ideen». Boyle prognostiziert für die aktuelle Praxis fatale Auswirkungen auf die freie Rede und Kreativität, zukünftige Bildung und wissenschaftliche Innovation.

Dabei geht es ihm erst einmal um Aufklärung: Er argumentiert, dass – genauso wie jeder informierte Bürger, jede Bürgerin wenigstens ein Minimum über Umwelt, Wirtschaft oder Bürgerrechte wissen müsse – auch alle etwas vom Prinzip des Geistigen Eigentums verstehen sollten, eben weil es dabei um Regelungen zum grundlegenden Gut der Informationsgesellschaft gehe. Als eines der Hauptprobleme identifiziert er das «weit verbreitete Nichtverstehen» der Bedeutung des «Public Domain» –  also der Gesamtheit des geistigen Kollektivgutes und Materials, das jedermann ohne weitere Genehmigung und ohne Kosten frei benutzen und weitergeben darf. Der «Public Domain» müsse im öffentlichen Verständnis als Wissensallmende und Gemeingut der modernen Informationsgesellschaft in einem gewissen Sinn erst erfunden und etabliert werden, bevor wir ihn schützen könnten – in dieser Hinsicht durchaus analog zur «Umwelt» und den Bemühungen um ihren Schutz.

Das erste Kapitel «Why Intellectual Property», das die Gruppe gelesen hat, verfolgt erst einmal die (guten) Gründe für Schutzregelungen. Während viele materielle Güter nach Bedarf erzeugt werden und sich ihr Preis an der Schnittstelle von Angebot und Nachfrage ergibt, stellen sich Probleme des Marktanreizes bei jenen, die aufwendig in der Entwicklung, aber billig zu kopieren sind. Wer würde beispielsweise die langwierige Entwicklung von wirksamen Medikamenten auf sich nehmen? Solche Güter schütze der Staat via den «Markt-schaffenden Kniff» des intellektuellen Eigentums (2): vor allem durch Patente und Copyrights. Gerade der Vorteil von Patenten sei doppelt: Durch die Möglichkeit, Entwicklungsaufwände wieder einzuspielen sicheren sie einerseits einer Erfindung überhaupt erst eine gewisse Lebenschance, durch ihre Registrierung verhindern sie andererseits, dass innovatives Wissen geheim gehalten und damit der Gesellschaft entzogen sei.

Etwas anders noch stellt sich die Problematik schützen/frei lassen bei kulturellen Gütern, wie etwa Musik, Bilder, Texte, Filme, literarische Werke, die – heute oft gar nicht mehr an materielle Publikationsformen gebunden – durch den Gebrauch nicht etwa weniger werden, sondern durch ihre Verwendung und Vervielfältigung via Internet und mittels der verblüffenden Informationsverarbeitungskapazität von Millionen von Menschen die Chance auf neue Gebrauchszusammenhänge erst eröffnen. Im ungünstigen Fall aber, etwa als «orphan works» (verwaiste Werke, deren Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist) stellen sie ein Problem dar, da eine Nutzung, die die Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber voraussetzt, nicht möglich ist. Das ist eines der Beispiele, die der Autor anhand der Library of Congress etwas breiter ausführt; hier schreibt er dann explizit an gegen unsinnige Copyright Bestimmungen und das, was er als Exzesse des Rechtes auf Geistiges Eigentum ansieht.

Die Gruppe stimmt ihm grundsätzlich zu und die Diskussion beschäftigt sich in der Folge einige Male mit dem, was wir eben nicht so genau wissen: Einerseits geht es um ein Auseinanderhalten von sehr verschiedenen Rechten im Zusammenhang mit dem Geistigen Eigentum: copyright, patent und trademark. (Was z.B. ist genau patentierbar bei der Software-Entwicklung, das Verfahren? Ist das Urheberrecht ebenfalls so ein «Markt-schaffender Kniff»?) Dann sind historische Entwicklungen, und Bedeutungen einzelner Aspekte in den USA zuverlässig verschieden von europäischen (in den USA wird offenbar seit längerem heftig über orphan works debattiert; Relevanz bei uns, z.B. wissenschaftlich?). Und nicht zuletzt kann die Bedeutung englischer Begriffe wie «Copyright» und «Public Domain» nicht ohne weiteres auf die deutschen Begriffe «Urheberrecht» und «Gemeinfreiheit» übertragen werden (Neben «Public Domain» als «Gemeinfreiheit» bezeichnet der Begriff gelegentlich offenbar auch Werke, «deren Urheber mindestens einer nichtkommerziellen Verbreitung zugestimmt hat» (3). So ist das rechtliche Prinzip des Copylefts – zumindest gemäss dem, was die Schreiberin nachgelesen hat  – «nicht vereinbar mit dem der Gemeinfreiheit, da Copyleft auf das Urheberrecht aufbaut, anstatt wie die Gemeinfreiheit darauf zu verzichten.… «Public Domain» ist «keine Lizenzvariante, sondern der generelle Verzicht auf eine Lizenzforderung». (3))

Der Text liest sich anschaulich und wir wollen es gern noch etwas genauer wissen. Beschluss: ein zweites Kapitel wird gelesen.

 

1 The Public Domain. Enclosing the Commons of the Mind. James Boyle, New Haven Ct, 2008. Der Autor macht das Buch auch verfügbar unter einer Creative Commons Lizenz: http://thepublicdomain.org

2 («market-making» device) der Autor zitiert hier seinen Kollegen Jerry Reichmann

3 http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit (02/05/09)

SFEM Tage Präsentation und Reports

Das Thema der SFEM-Tagung 2008 war open educational resources (OER). In diesem Zusammhang hat CC Schweiz einen Workshop zu Urheberrecht und Creative Commons durchgeführt.

Die Slideshow:

Weitere Reports gibt es in Form von Podcasts auf der Webseite von educationalmedia.

EU plant längere Schutzfristen für Musik

Die EU-Kommission überlegt sich, die Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen rückwirkend von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Anders als die Urheberrechte, welche einen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Autors geniessen, gelten die hier betroffenen Leistungsschutzrechte in der EU momentan 50 Jahre ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes.

Mehr dazu auf iRights.info, ORF.at, heise online und Golem.de.

Ars Electronica: A New Cultural Economy

«A New Cultural Economy – wenn Eigentum an seine Grenzen stösst» lautet dieses Jahr das Motto der Ars Electronica. Das «Festival für Kunst, Technologie und Gesellschaft» findet heuer vom 4. bis 9. September in Linz statt. Mit dabei ist auch Joi Ito, Vorstandsmitglied von Creative Commons.

Und so lautet der erste und letzte Satz aus dem Statement zur Ars Electronica 2008:

Das Zeitalter von Copyright und geistigem Eigentum ist abgelaufen

Denn egal, von welcher Seite man sich der Frage nähert – von den Netzpiraten über die Neuerfinder der Allmende zu den Pionieren einer Sharing Economy oder den Apologeten der Creative Industries – wenn Wissen und Content tatsächlich das neue Kapital der postindustriellen Gesellschaft sein sollen, dann muss es fließen, dann muss es zugänglich sein, für alle.

webkunst mit google&Co




Marc Lee stellte vor einem Jahr am Tweakfest in Zürich ein Kunstprojekt vor, dass richtig rockt! Er bestrahlte mit 3 Beamern eine komplette Wand mit einer webbasierten, interaktiven Kunstsoftware. Man gibt einen Begriff ein und sucht das Web ab. Die Resultate werden anschliessend als dynamischer Collagen Mix abgespielt Diesen Mix kann man auch noch mit diversen Faktoren beinflussen und gleich direkt beeinflussen.

Jetzt gibt es dieses Kunstprojekt über oamos.com auch im web und kann direkt in die eigene Webseite embedded werden. Eine interessante Sache die durchaus rechtliche Fragen aufwirft und aufzeigt, weshalb insbesondere die Kunstfreiheit und auch in diesem Bereich freier Zugang von elementarer Bedeutung ist.


Wikipedia führt «gesichtete Artikel-Versionen» ein

Die deutschsprachige Wikipedia hat Qualitätskontrollen eingeführt und ermöglicht nun das Kennzeichnen von Artikel. Ein fachkundiger Prüfer kann eine Artikel-Version als «geprüft» markieren, wenn er der Meinung ist, dass der Artikel in dieser Version keine falschen Aussagen oder wesentliche Lücken enthält. Stimmberechtigte Nutzer können ohne grossen Aufwand das Recht beantragen, Artikel-Versionen mit dem Label «gesichtet» zu versehen, wenn diese keine offensichtlichen Falschangaben enthalten.

Ein neuer Nutzer sieht standardmässig die letzte geprüfte oder gesichtete Version eines Artikels.

Mehr dazu auf Google News.

Samstag 17.Mai 15:00 Cabaret Voltaire, Zürich: Creative Commons – Hands On

Die Frühlingsveranstaltung 2008 von Creative Commons dreht sich um alles ‘Praktische’ und bietet die Möglichkeit, in einer lockeren und freundlichen Atmosphäre sich praktisch, intellektuell, rechtlich oder kritisch mit Fragen rund um Creative Commons und deren Anwendung ausseinanderzusetzen.

Ein offener Brief vom Internet zum Tag des Geistigen Eigentums

Vor zwei Tagen wurde einmal mehr der «Welttag des geistigen Eigentums» ausgerufen. Zu diese Anlass hat der Bundesverband Musikindustrie einen offenen Brief an Angela Merkel gerichtet, der in verschiedenen Zeitungen als ganzseitige Anzeige veröffentlicht wurde. Der Brief ist von einigen teilweise prominenten Künstlern unterzeichnet worden. In einem Videobeitrag hat die Bundeskanzlerin darauf reagiert und versprochen, in Zukunft noch restriktiver gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen zu wollen. Grammatisch nicht ganz überzeugend, fordert sie in dieser Rede eine internationale Lösung im Kampf gegen die «Raubkopierer»:

Bestimmte Dinge können wir national alleine nicht lösen. Deshalb muessen wir dies im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.

Als Reaktion auf den offenen Brief der Musikindustrie hat nun gestern Pavel vom CCC einen offenen Brief vom Internet zum Tag des Geistigen Eigentums verfasst, von dem ich hier gerne den Anfang zitieren möchte. Den kompletten Brief gibt es als PDF von Pavel oder auf dem Blog von Tim Pritlove.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gestern war der Tag des des geistigen Eigentums, und sie haben einen Brief von einhundert selbstlosen Kulturschaffenden erhalten, die aufgrund der unmoralischen Nutzung des Internets in Sorge sind, dass der Nachwuchs demnächst für sein Geld dauerhaft hart zu arbeiten gezwungen sein könnte und niemand mehr mit einem einzigen Supererfolg für alle Zeiten ausgesorgt haben wird.

Kulturschaffende waren bereits im vorigen Jahrhundert durch das Aufkommen von Kompaktkassetten, Videorecordern, Photokopiergeräten und CD-Brennern vom Ruin bedroht. Als plötzlich jedermann Kopien und Mitschnitte von Rundfunksendungen anfertigen konnte und diese an seine ganzen Freunde verschenkte, hat das die Kultur zwar beflügelt, aber das konnte ja niemand wissen. Das darf sich nicht wiederholen. Diesmal muss der Fortschritt aufgehalten werden…

ISO will ODF und OOXML «harmonisieren»

Die ISO/IEC-Arbeitsgruppe SC 34 hat auf ihrer Sitzung in Oslo nicht nur das Microsoft-Dateiformat OOXML zum Standard erhoben, sondern auch gleich beschlossen, es mit der Konkurrenz ODF unter einen Hut zu bringen. Auf lange Sicht stellt man sich drei Arbeitsgruppen vor, von denen zwei die beiden Formate betreuen und die dritte sich um die “Interoperabilität/Harmonisierung” der beiden kümmert.

Mehr dazu auf heise online und in der aktuellen c’t.