IFPI-Website von «Piraten» übernommen

Der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) wird immer wieder nachgesagt, sie täte sich schwer mit dem Internet. Einmal mehr hat sie nun dafür gesorgt, diesen Verdacht aufrecht zu erhalten.

Bis letzten Oktober war unter ifpi.com noch die Website des Verbandes zu erreichen. Weil die Organisation offensichtlich versäumt hat, sich um die Verlängerung der Rechte an der Domain zu kümmern, hat sie sich jemand anderes geschnappt. Als Inhaber ist nun PirateBay-Mitgründers Peter Kopimi eingetragen. Kurzerhand wurde die Domain zur Homepage der neu gegründeten «International Federation of Pirate Interests» erklärt.

Derweil wird in den Diskussionsforen von heise spekuliert ob sich die IFPI in Anbetracht sinkender CD-Verkäufen keinen verantwortlichen Admin mehr leisten konnte oder ob man sich einfach dazu entschlossen hat, die .com-Adresse freizugeben, weil die Hauptadresse sowieso auf .org endet.

Jedenfalls dürfte es spannend werden zu sehen, welche der beiden IFPIs auf Dauer den Kampf um die Domain-Rechte gewinnen wird.

Ende der Verfahren gegen individuelle Filesharer?

Laut dem Blog “RIAA Watch” hat die Amerikanische Musikindustrie (Recording Industry Association of America) seit Anfang Februar keine neuen Verfahren gegen die individuelle Filesharer eingebracht. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie genau 17,587 Personen mit Klage bedroht. Ob das wohl das Ende der Kampagne darstellt? Falls ja, sollte das mal jemand der IFPI erzählen, die ja noch munter weitermacht.

m4music Aufzeichnungen

An der Konferenz des m4music Festivals 2007 in Zürich gab es ein paar interessante Beiträge, die jetzt auf der Website als Audio-Aufzeichnungen zum Download bereit stehen.

Die Keynote wurde von Peter Jenner aus London gehalten, welcher Manager von Pink Floyd, The Clash und anderen Bands war. Jenner viel in letzter Zeit vor allem durch seine Kritik an der Musikindustrie auf. In einem Tagi-Interview, das am m4music gemacht wurde, sagte er:

«Vielleicht ist die Ära der Musikaufnahme gänzlich vorbei, vielleicht wird es die Musik fortan nur noch auf der Bühne geben. Das ist möglicherweise sogar gut so: Antstatt jahrelang am perfekten Radiosong zu werkeln, der einem möglichst breiten Publikum gefallen soll, und Plastikscheiben in der Weltgeschichte herumzuschicken, machen wir zukünftig gute Musik für ein weltweites Nischenpublikum.»

Im Panel «House of the Rising Sun» wurde darüber diskutiert wie die Businessmodelle der Zukunft aussehen und wie die Musikbranche von den aktuellen Entwicklungen profitieren kann. In einem anderen Panel mit dem Titel «Bits and Music» drehte sich alles um den Hype «Web 2.0».
Teilnehmer der Panels waren u.a. Peter Schneider (VIRUS, DRS3, mx3.ch), Ivo M.Sacchi (Universal, IFPI) und Gregor Stöckl (Jamba!).

Zahlen zu “Game Over” von IFPI, Folgeaktionen geplant?

Rechtsanwalt Beat Högger hat am Musiksymposium 2007 in Fürigen über die Aktion “Game Over” der IFPI Schweiz berichtet. Philippe hat es kurz in einem Bericht zum Symposium zusammengefasst:

Herr Högger betont während seiner Referats mehrfach, dass die Pirateriebekämpfung ein sehr aufwendiges Unterfangen sei und erläutert detailliert wohin die 137 Strafanzeigen geführt haben:

  • 4 Verurteilungen -> Strafbefehle
  • 59 Vergleiche
  • 3 Einstellungen wegen fehlenden Vorsatzes
  • 5 hängige Gerichtsverfahren
  • 49 hängige Untersuchungsverfahren
  • 3 Einstellungen wegen Absetzens ins Ausland
  • 2 Einstellungen in Fällen wo Schulzugänge missbraucht wurden

Bei den vier Verurteilungen handelt es sich scheinbar um allgemeine Verurteilungen wegen Verletzung des Urheberrechts. Damit konnte nicht die Frage geklärt werden, ob der Download illegal ist. Scheinbar ist eine weitere Klagewelle in Planung und es gilt weiterhin die eigenen Konsumenten einzuschüchtern:

Die IFPI werde die Bekämpfung mit aller Härte weiterführen und sei für dieses Jahr noch eine zweite Klagewelle vorgesehen.

Ungelegen kommen ihnen jedoch die Aussagen zum Downloaden von Musik des Institut für geistiges Eigentum, Konsumentenschutz , Verwertungsgesellschaften und anderen. Scheinbar erachten sie es nicht als besonders hilfreich, wenn andere korrekterweise darauf aufmerksam machen, dass der Download nicht illegal ist oder es zumindest nicht klar ist. Es wäre ihnen wohl lieber, wenn niemand widersprechen würde und die Behauptungen ungeprüft übernommen werden.

Zur Game Over Aktion gab es auch einige Diskussionen in Blogs (blogg.ch,PJ Wassermann,…)

Bänz Friedli: Musik wird gratis sein, oder sie wird nicht sein

In einer längeren Kolumne äussert sich Bänz Friedli im Magazin zum Thema Musik. Sein Fazit:

Die Plattenfirmen tun alle so, als ginge die Welt unter. Dabei gehen sie nur selber unter – falls sie nicht endlich einsehen, dass Musik gratis ist.

Interessant ist vor allem der Teil zur IFPI:

Die Ifpi spielt sich als Schiedsrichterin auf und bleibt doch Partei. «Mit ihrer Medienarbeit hat die Ifpi erreicht, dass die Leute glauben, der Download sei nicht erlaubt. Das ist falsch», sagt der führende Immaterialgüterrechtler Mathis Berger, Lehr-beauftragter in Zürich und Geschäftsführer des Schweizer Forums für Kommunikationsrecht. «Die Ifpi hat die Bevölkerung so massiv eingeschüchtert, dass niemand mehr zu fragen wagt: ‹Wie ist die Rechtslage?›», sagt Berger. «Sie drohte Strafverfahren an, und wer will schon ins Gefängnis? Lieber willigt er in einen Vergleich ein.» Bereits 56 Tauschbörsennutzer bezahlten im Rahmen eines Vergleichs freiwillig.

[via]

IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU

Was haben Angela Merkel und die IFPI gemeinsam? Beide wünschen sich eine Ausweitung geistigen Eigentumsrechte.

An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist. «Konkret ging es um einen verbesserten Schutz der Rechte und Interessen von Künstlern und Tonträgerherstellern vor Internet-Piraterie und Raubkopien sowie die Frage der Schutzfristen». Wie von der IFPI gewohnt, wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, wie gross der Schaden für ihre Branche sei, welcher durch unautorisierte Downloads und Privatkopien entsteht würde.

Von der IFPI wurde eine Reihe von Forderungen an Merkel gestellt, welche die Privatkopie einschränken und Schutzfristen verlängern sollen. Beispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen. Ein weiterer Punkt auf der Liste verlangt, dass die gesetzliche Schutzfrist für Musikaufnahmen von derzeit 50 Jahren nach der Veröffentlichung auf 95 Jahre verlängert wird.

IFPI-Vertreter mit Angela Merkel und Udo Jürgens

An dem Treffen mit Merkel nahm neben IFPI-Vorsitzenden auch Udo Jürgens teil. Wie Paul McCartney steht er vor dem Problem, dass in den nächsten Jahren die Schutzfrist für seine frühe Aufnahmen ablaufen wird, wenn diese nicht nachträglich noch verlängert wird. Wie Jürgens gegenüber der Musikwoche schilderte, müssten immer mehr Künstler «die bittere Erfahrung machen, dass ihre frühen Aufnahmen [..] ohne eine Entschädigung veröffentlicht und kommerziell ausgewertet werden». Deshalb setzen sich die beiden Leidesgenossen dafür ein, dass auch die Schutzfristen früherer Werke verlängert werden. Damit würden die ersten Beatles-Songs nicht 2012, sondern erst 2057 Public Domain und es wäre sichergestellt, dass Paul McCanrtey bis zu seinem 115. Lebensjahr alle Rechte an den Songs behalten kann.

Übringes hat Lawrence Lessig herausgefunden, dass sich selbst tote Musiker angeblich noch für eine Verlängerung der Schutzfrist für ihre Werke engagieren.

Weiterführende Informationen zu dem Treffen gibt es auf iRights.info und netzpolitik.org.

Tagi 11/05/07: Drohung an DJs wird zum Rohrkrepierer

Update 13/05/07: Eric Baumann’s article is now publicly available at http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/750751.html.

Today, the Tages-Anzeiger published an article by Eric Baumann entitled Drohung an DJs wird zum Rohrkrepierer – Mit einschüchternden Briefen forderte der Branchenverband Ifpi bei DJs Geld für Kopierrechte ein. Nun krebst er zurück. (For more information about the letters sent by IFPI to 200 Swiss DJs, see the IFPI category of this blog).

As the article is not (yet ?) on their public site, here are short quotes, hoping to be soon able to give a link:

… Laut Szene-Insidern haben ganz wenige der kontaktierten Plattenwirbler den Vertrag unterzeichnet. (…) Wer nicht antworte, kündigte die Ifpi an, werde einen zweiten Brief erhalten. Bisher zumindest ist das ausgeblieben. (…)

Im Umfeld der Discoarbeiter ist der Groll gross. (…) Daniel Ott beispielsweise, Betreiber des Tonstudio Plärrr in Schaffhausen, will einen Verein gründen und eine Alternative zu Ifpi ins Leben rufen.

Selbst die Mitglieder der Ifpi sind nicht alle glücklich über das Vorgehen. Alec von Tavel etwa, Mitglied des kleinen Labels Disctrade, wünscht sich, dass nur DJs zur Kasse gebeten würden, die Geld verdienen.(…) Allerdings wisse er auch nicht, wie man diese Idee umsetzen könnte.

Das Zürcher Café Cabaret Voltaire und der «Tages-Anzeiger» versuchten, die Ifpi zur Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion zu bewegen. Der Verband war dazu aber nicht bereit. …

Then Baumann’s recalls Konsumentenschutz’s open letter to IFPI about IFPI’s attempt to get Parliament to remove the restrictions to the interdiction of making copies of copy-protected content (see Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI on this blog), adding that:

Die Ifpi schreibt in einer öffentlichen Antwort, dass solche Massnahmen international bereits umgesetzt seien und «konsumentenfreundliche Angebote» ermöglichten.

[Full text of IFPI’s and AudioVisionSchweiz’ May 8, 2007 answer, signed by Dr. Peter Vosseler for IFPI and by Roger Chevallaz for AudioVisionSchweiz, in Stellungnahme von IFPI Schweiz und AudioVisionSchweiz zum “Offenen Brief” der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)]

Nochmals nachgefragt – DJ-Vertrag von der IFPI

Auch nachdem uns die IFPI unsere Fragen zu dem umstrittenen DJ-Vertrag beantwortet hat, war uns noch nicht ganz alles klar. Deshalb haben wir bei der IFPI Schweiz nochmals nachgefragt.

Besonders interessant finde ich die Erläuterungen zu Antwort 10:

Die Unterscheidung zwischen Original und Kopie bei mp3-Dateien im Sinne des DJ-Vertrages ist leichter verständlich, wenn
Sie von Original und Kopie bei einer CD ausgehen:

Bei nichtphysischen Tonträgern gilt eine Datei als Original im Sinne des DJ-Vertrages, wenn sie beim Erwerb erstmals auf einem eigenen Datenspeicher gespeichert wird. Jede Kopie dieser Datei ist also kein Original mehr, insbesondere dann nicht, wenn sie auf einem anderen Datenspeicher gespeichert wird.

Natürlich bringt es die elektronische Datenverarbeitung mit sich, dass in bestimmten Phasen der Verarbeitung «»Kopien» entstehen können, z.B. Daten im RAM zwischengespeichert werden oder bei der Verwendung von Mix-Software in den Cache wandern. Um diese geradezu zwangsläufig entstehenden vorübergehenden Kopien geht es jedoch nicht. Auch die «Umorganisierung» dieser Dateien auf der eigenen Festplatte gilt nicht als lizenzbedüftige Kopie.

Nur mit Lizenz ist dagegen das Kopieren auf einen anderen Datenträger erlaubt, namentlich einen anderen Computer und CDs/DVDs/Flashspeicher, wenn mit diesen die DJ-Tätigkeit ausgeübt wird.

Beim Kauf von Musikaufnahmen über Downloadplattformen wie iTunes können Sie die heruntergeladene Datei für den Privatgebrauch in der Tat so häufig kopieren, wie es die Bedingungen des Verkäufers zulassen. Dies hat aber nichts mit der Kopierlizenz zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit zu tun. Diese müssen Sie gesondert erwerben, sie ist im Kauf von mp3-Dateien ebensowenig enthalten wie im Kauf einer CD.

Für einen DJ lohnt es sich demnach, die Songs gleich vom Notebook aus zu kaufen, mit dem er später im Club mixen will. Um den bei heutigen Notebooks eher knapp bemessenen Speicherplatz auf der Festplatte frei zu halten, sollte man die Musikstücke andererseits besser gleich von Beginn weg auf einer externen Festplatte speichern, weil «das Kopieren auf einen anderen Datenträger» ja nur mit Lizenz erlaubt ist.

Zu Frage 15 gab es ebenfalls einen klärenden Nachtrag:

Sinn der vertraglich eingeräumten Einsichtsmöglichkeit in die Logfiles einer Website ist es, die Menge der zugänglich gemachten Hörproben im Bedarfsfalle nachvollziehen zu können, schliesslich existieren hierzu vertragliche Begrenzungen. Nutzungsdaten von Besuchern der Website haben hiermit nichts zu tun und sind daher irrelevant.

Beruhigend zu wissen, dass die Webserver-Logfiles werden nur dazu verwendet werden, um die Menge der zugänglich gemachten Hörproben nachvollziehen zu können. Es muss sich also niemand Sorgen machen, dass die Nutzungsdaten der Website-Besucher, die darin auch stehen, zu anderen Zwecken verwertet werden könnten. Gerade im Zeitalter der Cumulus- und Super-Card haben sich sowieso schon die meisten Schweizer daran gewöhnt, dass solche personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken gesammelt werden. Wenn man der IFPI vertraut, dass sie mit den Daten nichts anderes anstellt, ist das auch kein Problem.
Schliesslich vertraut die IFPI auch darauf, dass die Logfiles, die sie einsehen darf, nicht vorher manipuliert wurden.

Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI

Die IFPI stellt im Rahmen der Urheberrechtsrevision drastische Forderungen, u.a. ein absolutes Umgehungsverbot von Kopiersperren. Die Stiftung Konsumentenschutz hat nun reagiert und in ein offenen Brief die IFPI aufgefordert von ihren Forderungen abzurücken.
Gemäss offenem Brief will die IFPI:

  • Sie wollen den Artikel im Gesetz streichen, welcher es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen, selbst wenn sie dies lediglich tun, um eine Kopie einer CD oder DVD für ihren eigenen persönlichen Gebrauch tun – was gemäss Artikel 19 URG legal ist. Die SKS unterstützt diesen Artikel ausdrücklich (Art. 39a Abs. 4).
  • Sie wollen den Artikel im Gesetz belassen, welcher Programme verbietet, die die Kopiersperre («Kopierschutz») umgehen. Damit hätten die Konsumentinnen und Konsumenten kein Instrument in der Hand, um einfach eine Kopie einer CD zu erstellen – selbst wenn ihnen dies gemäss dem oben erwähnten Artikel erlaubt sein soll. Die SKS spricht sich für das Streichen dieses Artikels aus (Art. 39a Abs. 3).
  • Der Konsumentschutz kontert nun mit den berechtigten Argumenten, dass die Forderungen der IFPI nicht mehr zeitgemäss und überholt sind.

    in der Schweiz gibt es im Moment ein reges Lobbying zur Urheberrechtsrevision. Die Rechtskomission des Nationalrates trifft sich am 10./11.5 zum Thema und unter Umständen wird die Revision in er Junisession im Parlament behandelt.

    Antworten von der IFPI zum DJ-Vertrag

    Nachdem wir Anfang April nochmals per Briefpost nachgefragt haben, kam von der IFPI Schweiz nun doch noch ein Antwortschreiben. Der Brief mit den Fragen wurde bereits vor zwei Wochen an uns geschickt. Aus Gründen, die wir gerade abklären, wurde er aber wieder retourniert.

    Die Details zum DJ-Vertrag von der IFPI Schweiz kann man hier nachlesen.

    1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    Der DJ-Vertrag wurde zunächst an ca. 200 DJs in der Schweiz gesandt, demnächst werden alle aktiven Schweizer DJs diesen Vertrag erhalten. Einer Pressemitteilung bedurfte dies nicht, da der Kreis der Betreffenden vergleichsweise klein ist. Der DJ-Vertrag richtet sich zudem nur an die beteiligten Parteien, nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein DJ für sich entscheidet, seine Korrespondenz zu veröffentlichen, ist das eine andere Sache.

    2.) Nach welchen Kriterien wurden die DJs ausgewählt, denen der Brief und der Vertrag zugeschickt wurde?

    Eine Auswahl anhand spezieller Kriterien war nicht notwendig.

    3.) Wie viele DJs haben den Vertrag bereits unterschrieben?

    Erwartungsgemäss haben nicht alle DJs unterzeichnet, die das Kopierrecht für ihre Tätigkeit benötigen.

    4.) Werden die DJs, welche den Vertrag nicht unterzeichnet haben einen zweiten Brief erhalten?

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund der jeweilige DJ den Vertrag nicht unterzeichnet hat. Wenn er es deshalb nicht getan hat, weil er tatsächlich nicht kopiert und die angebotenen Rechte daher auch nicht benötigt, erhält er bis auf weiteres keine Post von IFPI Schweiz. DJs, die kopieren, sich aber nicht um die Einholung aller nötigen Rechte kümmern, werden wir nochmals auf die Rechtslage hinweisen.

    5.) Was haben DJs zu befürchten, die den Vertrag nicht unterzeichnen und nicht für die Vervielfältigungsrechte bei ihrer DJ-Tätigkeit bezahlen wollen?

    Auch hier kommt es darauf an, ob ein DJ zum Zwecke der Ausübung seiner DJ-Tätigkeit kopiert oder nicht. Falls unautorisiert kopiert wird, muss mit den strafrechtlich vorgesehenen Sanktionen und mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gerechnet werden.

    6.) Gibt es deswegen bereits Anklagen gegen DJs?

    Bisher nicht. Für die Zukunft können Straf- und Zivilrechtsverfahren jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?

    Derzeit gibt es dafür keinen Anlass. Es wurde der Weg der Übersendung des DJ-Vertrages gewählt, also der Sensibilisierung der Betreffenden für den Bedarf an bestimmten Rechten. Eine zeitgleiche strafrechtliche Behandlung der Sache ist hier weder nötig noch erwünscht. Bei aller Sensibilisierung darf aber nicht vergessen werden, dass die mit URG Art. 36 bestehende Rechtslage schon vor der Übersendung des DJ-Vertrages bestand. Die Grundlagen des DJ-Vertrages sind also nichts Neues, insbesondere nicht für DJs, die mit ihrer DJ-Tätigkeit Geld verdienen.

    8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?

    Ausländische DJs, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und hier nur gelegentlich auftreten, müssen die benötigten Kopierrechte nicht bei IFPI Schweiz erwerben, sondern im Ausland gemäss dortiger Rechtsordnung.

    9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?

    Ein Kopierschutz verhindert nicht das Abspielen einer CD, sondern das Kopieren.

    10. Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?

    Das kommt darauf an, ob diese Files nach dem Kauf kopiert werden oder nicht. Nichtphysische Tonträger wie diese Files sind den physischen Tonträgern wie CDs gleichgestellt. Das Urheberrechtsgesetz macht hier keinen Unterschied.

    11.) Was muss ein Restaurant-Betreiber der IFPI zahlen, damit er Musik in seinem Restaurant abspielen kann, die er von seinen Original-CDs kopiert hat (z.B. auf eine Mix-CD oder einen iPod)? Gibt es bereits einen entsprechenden Vertrag von der IFPI für Restaurant-Betreiber?

    Analoge Verträge existieren auch für das Gastrogewerbe, zugeschnitten auf dessen Bedürfnisse.

    12.) Sind Radiosender wie die SRG auch dazu verpflichtet, der IFPI Abgaben zu entrichten, wenn sie ihre Musik auf einen Server kopieren, um sie einfacher Abspielen zu können? Wenn ja: Wie hoch sind diese Abgaben für Radioproduzenten und wie viele Radio-Stationen bezahlen diese Abgaben bereits in der Schweiz?

    Bis auf ganz wenige gesetzliche Ausnahmen muss jeder, der kopieren will, von den Rechteinhabern dazu autorisiert sein. Selbstverständlich ist das auch bei den Sendeanstalten nicht anders. Und ebenso selbstverständlich haben die Sendeanstalten Verträge zur Rechteeinräumung abgeschlossen. Auch hier existieren standardisierte Verträge.

    13.) Bei welchen öffentlichen Vorführungen von Musik-Kopien, die von IFPI-Tonträgern stammen, muss man der IFPI Abgaben bezahlen? Wie sieht es z.B. konkret aus, wenn ein Restaurant mit 10 Plätzen oder ein Schultheater mit 1000 Besuchern Musik ab einem iPod spielt?

    Die Entschädigung wird für den Erwerb des Kopierrechts für bestimmte Zwecke fällig, nicht für die Aufführung als solche. Die Aufführung wird über die SUISA abgerechnet.

    14.) Nach welchem Verteilschlüssel werden die von der IFPI durch DJs eingenommenen Vergütungen an die IFPI-Mitglieder verteilt?

    Die Verteilung erfolgt nach den üblichen Verteilschlüsseln.

    15.) In dem DJ-Vertrag steht: «DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).» Was genau beinhalten diese statistischen Daten?

    Die Websitestatistik gibt z.B. Aufschluss darüber, in welcher Form Hörproben zur Verfügung gestellt wurden. Was diese statistischen Daten – wie Sie schreiben – «beinhalten», ist natürlich von Website zu Website verschieden.

    16.) Können sie bestätigen, dass die IFPI bei Schweizer Provider um Namen von DJs angefragt hat, die eigene Hörproben ihrer Mixe auf ihre Website gestellt haben?

    Das ist nicht der Fall.

    17.) In ihrem Vertrag steht, dass die Hörproben des DJs nur über eine HTTP-Website zugänglich gemacht werden dürfen. Sind demnach Websiten auf Basis von HyperText Transfer Protocol Secure (https) dafür nicht gestattet?

    Abgesehen von der äusserst geringen Praxisrelevanz dieser Protokollerweiterung für die Bewerbung von Tätigkeiten im Web handelt es sich beim «https»-Protokoll lediglich um eine Erweiterung des «http»- Protokolls um die Verschlüsselungen TLS bzw. SSL, sodass diese von der zitierten Bestimmung des DJ-Vertrages gedeckt ist.

    18.) Wie kann das Herunterladen oder Speichern der Hörprobe auf der Website bei den Nutzern verhindert werden, ohne beim Design der Website die W3C-Standards zu verletzen?

    Für die detaillierte Beantwortung dieser Frage empfehlen wir, sich an einen professionellen Webprogrammierer zu wenden; es stellt jedenfalls kein Problem dar, z.B. lediglich Streams anstelle von mp3-file-downloads bereitzustellen – Sie treffen dies im Netz millionenfach an. Es geht ersichtlich darum, dass ein DJ nicht zum Zwecke der Bereitstellung eines Downloadangebots kopieren darf. Die rein theoretische Möglichkeit, dass einzelne User einen solchen Stream «rippen» könnten, hat mit der Rechteeinräumung nichts zu tun. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass auch Sie nicht der Ansicht sein werden, unsere Rechtsordnung sollte sich dem «Design der Website nach W3C-Standard» unterordnen.

    19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.

    Dies ist unzutreffend. Sowohl im DJ-Vertrag als auch im Begleitschreiben wird umfassend auf die rechtliche Grundlage des Art. 36 URG hingewiesen. Dies ist auch kaum einem DJ entgangen.

    Wir hoffen, dass diese Informationen zur Klärung beigetragen haben.

    Mit freundlichen Grüssen
    IFPI Schweiz
    Dr. Peter Vosseler