GEMA: Webradios im Visier

Wir wohl auch in der Schweiz früher oder später kommen…

GEMA: Webradios im Visier

Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Wahrnehmung von Rechten an den Werken von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen zuständig ist, hat 50 Internetradios auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil diese ohne GEMA-Lizenz im Netz ihr Programm zur Verfügung stellen.

Auch wenn für Webradios keine Rundfunk-Lizenz notwendig ist, um im Netz zu senden, so müssen doch GEMA-Gebühren bezahlt werden, wenn man nicht nur gesprochenes Wort verbreiten will. Seit April können Betreiber von Netzradios Lizenzen direkt im GEMA-Webshop kaufen. Die Netzradio-Betreiber, die das nicht getan haben, müssen nun damit rechnen, Post von den GEMA-Anwälten zu erhalten.

Dabei kündigt die Verwertungsgesellschaft an, das doppelte des normalen Tarifs zu berechnen, da die Anmeldung nicht im Vorfeld geschehen ist. Dazu kommen dann noch die Anwaltskosten. Die Wortwahl der Rechteverwerter ist scharf – es wird von „Musikpiraterie“ und „Webradiopiraten“ gesprochen.

Die GEMA ist nicht die einzige Verwertungsgesellschaft, an die Webradios Gebühren abführen müssen. Während sie für die Komponisten, Texter und Verlage zuständig ist, kümmert sich die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) um die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern. Auch bei ihr muss man sein Radio anmelden. Genaueres erläutert der iRights.info-Artikel „Internet-Radio: Freier Funk im Internet?“, der in seiner aktualisierten Version die neuen Entwicklungen berücksichtigt.

Source: http://www.irights.info/ 21.10.2006


FAQ: SUISA und Creative Commons

Nun haben wir die Antworten von Suisa zu den FAQ, die wir ihnen Anfang Oktober geschickt haben, erhalten. Vielen Dank an Poto Wegener, Leiter Urheberabteilung SUISA.

1.Ist es möglich, als SUISA-Mitglied einzelne Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen?

Nein. Der Mitgliedschaftsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss. Die SUISA wird vertraglich verpflichtet, die ihr im Vertrag eingeräumten Rechte an allen Werken des Urhebers wahrzunehmen.
Eine andere Handhabung, eine „à la carte-Wahrnehmung“, hätte folgende Konsequenzen: Obwohl der Urheber einzelne seiner Werke ausnimmt, entstehen der SUISA diesbezüglich Verwaltungskosten; beispielsweise durch das Heraussuchen dieser Werke aus den Sendemeldungen der SRG. Da mit den Werken kein Umsatz erzielt wird, würden die entsprechenden Kosten zulasten jener Urheber gehen, die keine CC-Lizenz vergeben. Dies wäre unsozial!

1.Welche Werknutzungen gestattet eine CC-Lizenz?

Unabhängig von der Art und Weise der CC-Lizenz gilt folgendes: Bezugspunkt der Lizenz sind nur die Rechte der Urheber am Werk, nicht aber die Rechte der Interpreten und der Tonträgerfirma an den Aufnahmen dieser Werke. Diese sog. verwandten Schutzrechte müssen auch bei Vorhandensein einer CC-Lizenz zusätzlich eingeholt werden. Ohne entsprechende Einwilligung kann der Urheber mit der CC-Lizenz nur erlauben, dass Noten seines Werkes verwendet werden.

Graphik: Poto Wegener

3.Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC-lizenzierte Musik? Müssen wir Entschädigungen zahlen?

Massgebend ist nicht, ob die Werke auf der Website mit einer CC-Lizenz versehen sind, sondern ob der Urheber im Einzelfall vor der Vergabe der Lizenz bereits Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht. Im Falle von Werken deren Rechte von einem Urheber der SUISA oder einer anderen Gesellschaft anvertraut wurden, besteht eine Zahlungspflicht.

4.Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizenzieren?

Ja. Kündet ein Urheber den Wahrnehmungsvertrag, so nimmt er sämtliche Rechte wieder selbst wahr. Es steht ihm sodann frei, seine Werke mit einer CC-Lizenz zu versehen. Zu beachten ist folgendes: Veröffentlicht er die Werke unter einer „non-commercial“-Lizenz dürfte es ihm dennoch verwehrt bleiben, für kommerzielle Nutzungen Urheberrechtsentschädigungen zu verlangen; so wird beispielsweise kein Radiosender, der die Werke des Urhebers spielt, bereit sein, mit diesem einen Vertrag über die Werknutzung abzuschliessen.

5. Ich habe bereits Musik unter CC lizenziert, kann ich noch der SUISA beitreten?

Ja. Mit dem Mitgliedschaftsvertrag räumt der Urheber der SUISA zwar auch die Rechte an den früher geschriebenen Werken ein. Hat er Rechte an diesen Werken aber bereits einem Dritten eingeräumt (z.B. mit einer CC-Lizenz), so werden diese nicht vom Vertrag mit der SUISA erfasst. Solche früheren Rechtsübertragungen müssen bei Vertragsunterzeichnung der SUISA allerdings mitgeteilt werden.

6.Ich betreibe ein Webradio mit nur CC-Musik. Muss ich SUISA-Entschädigungen zahlen?

Nein, sofern an sämtlichen gespielten Werken kein Urheber oder Verleger beteiligt ist, welcher Mitglied der SUISA oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft ist.

7. Ein Radio spielt meine CC-Musik. Muss das Radio dafür Pauschalabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

Ja, sofern der Urheber Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist: Das Radio zahlt eine Pauschale. Dieses Geld wird auf jene Werke verteilt, die auf der Programmliste des Senders angeführt werden. Da weder das Radio noch die SUISA diese Listen mit Tausenden von Songs nach CC-Werken durchsucht, wird der Urheber für diese Werknutzung entschädigt – möglicherweise entgegen der von ihm benutzten Lizenz.
Nein, falls der Urheber nicht Mitglied der SUISA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft ist.

8.Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC-Lizenzen und bin nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil an den Ausschüttungen aus der Leerträgerentschädigung zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

Nein. Die von der SUISA eingezogenen Urheberrechtsentschädigungen werden nur an Mitglieder verteilt.
Aufgrund der Bestimmung in Art. 20 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes kann die Leerträgerentschädigung nur von einer Verwertungsgesellschaft, nicht aber von Urhebern selbst einkassiert werden. Nichtmitgliedern entgehen diese Entschädigungen deshalb auf jeden Fall.

9.Darf ich einen Sample eines SUISA lizenzierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

Nein. Denn die CC-Lizenz zur Nutzung des Samples bezieht sich nur auf die Rechte am Werk, also der Komposition der Vorlage. Nicht von der Lizenz erfasst ist hingegen die Aufnahme dieses Werkes. Will man den Sample legal verwenden, muss man daher zusätzlich die Rechte an der Aufnahme bei den Interpreten bzw. bei der Tonträgerfirma der Vorlage anfragen.

10 .Kann ich als SUISA-Mitglied einen Song unterschiedlich lizenzieren, etwa CC non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Nein. Wie bereits erwähnt, muss der Urheber gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag alle Werke der SUISA melden. Es steht ihm zwar offen, einzelne Rechte vom Vertrag auszunehmen, doch gelten solche Ausnahmen sodann für alle seine Werke. Zu beachten ist ausserdem, dass die von CC vorgesehene Unterteilung in commercial und non-commercial aus dem anglo-amerikanischen Recht stammt und mit dem kontinentaleuropäischen Recht nicht kompatibel ist. Dieses nimmt eine Unterteilung in öffentliche und private Nutzungen vor.

11.Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

Dies ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Der Urheber des Musikwerkes ist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft und stimmt der CC-Lizenzierung zu. Ausserdem müssen die Interpreten und der Produzent der verwendeten Aufnahme ebenfalls eine solche Nutzung gestatten.

FAQ: SUISA und Creative Commons

Wir werden immer wieder von MusikerInnen gefragt, wie denn ihre Mitgliedschaft in der SUISA und ihr Interesse, Material auch unter einer Creative Commons Lizenz zu veröffentlich, miteinander zu vereinbaren sei. Weil dies für viele ein komplexes und etwas undurchsichtiges Thema ist, haben wir in den letzten Wochen Fragen gesammelt, und als FAQ heute der SUISA geschickt. Wir sind gespannt auf die Anworten und werden sie an dieser Stelle veröffentlichen, sobald wir sie erhalten haben.

1. Ist es möglich, als SUISA Mitglied einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

2. Als Label veröffentlichen wir auf unserer Seite CC linzensierte Musik? Müssen wir Abgaben zahlen?

3. Falls ich aus der SUISA austrete, kann ich dann meine bisherige Musik neu unter CC lizensieren?

4. Ich habe bereits Musik unter CC lizensiert, kann ich noch der SUISA beitreten?

5. Ich betreibe ein Webradio mit nur CC Musik? Muss ich SUISA Abgaben zahlen?

6. Ein Radio spielt meine CC Musik. Muss das Radio dafür Pauschaulabgaben zahlen, und wenn ja, kommen diese mir als Künstler zu Gute?

7. Ich veröffentliche alle meine Stücke unter CC Lizenzen und bin daher nicht Mitglied der SUISA. Ist es möglich, einen Anteil der
Ausschüttungen der Angaben auf Leermedien zu erhalten, ohne Mitglied der SUISA zu werden?

8. Darf ich ein Sample eines SUISA lizensierten Stückes in einen Song einbauen, den ich mit Zustimmung des gesampelten Künstlers unter CC veröffentlichen will?

9. Kann ich als SUISA Mitglied einen Song unterschiedlich lizensieren, etwas cc: non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

10. Ich drehe einen Dokumentarfilm und im Hintergrund läuft Musik. Kann ich den Film noch unter CC veröffentlichen?

11. Verschiedene Kuenstler, die nicht Mitglied der SUISA sind und andere Lizenzen verwenden, hatten Probleme physische Tonträger (CD / Vinyl) zu veroeffentlichen. Die Mitgliedschaft bei der SUISA wird oft von Herstellern von physischen Tonträgern verlangt. Ist dies wirklich zwingend so und weshalb?

Urheberrecht behindert Forschung in Geistes- und Sozialwissenschaften

Noch eine Studie, die auf Probleme für den Wissenschaftsbetrieb hinweisst. Diesmal speziell für die “weichen” Wissenschaften.

A report from the British Academy, launched on 18 September, expresses fears that the copyright system may in important respects be impeding, rather than stimulating, the production of new ideas and new scholarship in the humanities and social sciences.

It is in the nature of creative activity and scholarship that original material builds on what has gone before – ‘if I have seen further, it is because I had stood on the shoulders of giants’ – therefore provisions that are overly protective of the rights of existing ideas may inhibit the development of new ones.

Source: http://www.britac.ac.uk/news/release.asp?Newsid=219

Tagung «Musik – grenzenlos, kostenlos, schutzlos»

Tagung «Musik – grenzenlos, kostenlos, schutzlos» Die Themen «Urheberrecht» oder «Copyright» sind in den Medien omnipräsent. Musiker, Musikproduzenten und –Distributoren aber auch Konsumenten kommen an dieser Tagung zu Wort. Die Gesetzesrevision des Urheberrechts wird kritisch beleuchtet und ein Ausblick in die Zukunft des digitalen Zeitalters gewagt. Donnerstag, 19. Oktober 2006; Tagung im Kultur- und Kongresszentrum Aarau Weitere Informationen unter: www.musikrat.ch Die Themen «Urheberrecht» oder «Copyright» sind in den Medien omnipräsent. Musiker, Musikproduzenten und –Distributoren aber auch Konsumenten kommen an dieser Tagung zu Wort. Die Gesetzesrevision des Urheberrechts wird kritisch beleuchtet und ein Ausblick in die Zukunft des digitalen Zeitalters gewagt. Donnerstag, 19. Oktober 2006; Tagung im Kultur- und Kongresszentrum Aarau Weitere Informationen unter: www.musikrat.ch

Pirate Party Backs Speedy, Anonymizing Internet Service

As part of an ongoing campaign for privacy, PiratPartiet, the Swedish Pirate Party, are giving their backing to a new anonymizing service called Relakks, which, unlike proxies, promises no loss of speed on any internet service – including P2P.

The Pirate Party is working towards three goals: shared culture, free knowledge, and protected privacy.

As part of the fight for privacy, the party aims to win seats in the Swedish parliament in the upcoming national elections in September. This will place them in a position to begin fulfilling an election promise to work on turning the tide against Sweden becoming a surveillance state.

Full article (August 14, 2006): http://www.slyck.com/news.php?story=1263