6.12.2011 – Ein Abend mit Cory Doctorow – The Politics of Copyright and the New Cultural Economy

Der Kanadische Science Fiction Autor und politische Aktivist Cory Doctorow wird am 6. Dezember im Walcheturm über die Politik des Urheberrechts und seine
Erfahrungen mit der freien Kultur sprechen.

Cory Doctorow ist einer der profiliertesten Kenner beider Materien, er arbeitete unter anderem als Europäischer Repräsentant der Electronic Frontier Foundation (EFF) und hat über 7 Romane publiziert, zuletzt “Makers” und “For the Win”. Die neueste Veröffentlichung ist die Aufsatzsammlung “Context: Selected Essays on Productivity, Creativity,Parenting, and Politics in the 21st Century”. Auf Dt.
erschienen ist u.a. “Little Brother”.

Cory Doctorow ist auch ein brillanter Redner. Es ist also nicht nur für einen interessanten sondern auch unterhaltsamen Abend gesorgt.

Peter Hogenkamp, Leiter der NZZ Digital, wird als Respondent die Diskussion eröffnen. Gefolgt von Annette Schindler, Expertin für Medienkunst, Gegenwartskunst, Design, Kunst und Recht.

Die Veranstaltung wird von der Digitalen Allmend, in Zusammenarbeit mit der Vertiefung Mediale Künste (ZHdK), Dock18, Walcheturm und Wikimedia Schweiz organisiert. KulturTV, Roger Levywird die Veranstaltung mit seiner Kamera begleiten.

Ein Abend mit Cory Doctorow.
The Politics of Copyright and the New Cultural Economy
6.12.2011, Kunstraum Walcheturm, 20:00

Die Veranstaltungssprache ist Englisch.

Der Eintritt ist frei. Keine Voranmeldung. First come, first served.


Download PDF-Flyer

1. April: GLAM Initiative, Public Domain Jam & Disco Impossible

Diesen Freitag diskutieren Liam Wyatt (Wikipedia Australia), Daniel Boos (Digitale Allmend), Mario
Purkathofer (Dock18) und Kirsty Boyle über Public Domain, Wikipedia, öffentliche Archive und digitale Ökonomien in der Dock18 DISCO IMPOSSIBLE. Wer Fragen hat an Liam Wyatt – einen der Köpfe hinter der Wikipedia – ist herzlich willkommen. Anschliessend Audioperformances von Caleb und Kid Schurke.

20:00 Bar
20:30 Disco impossible Show #2 mit VJ PURK@
21:00 Diskussion mit Liam Wyatt, Daniel Boos, Mario Purkathofer & Kirsty Boyle
22:00 Start der Liveübertragung via DAB auf openbroadcast.ch (bis 24 Uhr)
22:30 Audioperformance von Caleb
23:00 Audioperformance von Kid Schurke
23:30 Open Youtube Base Station

Die Veranstaltung wird live auf tv.dock18.ch übertragen von 20-24 Uhr.

Rote Fabrik Seestrasse 395 CH-Zürich
http://rotefabrik.ch/dock18
http://tv.dock18.ch/

1.1.2011 – Public Domain Jam – Neujahresbrunch

Public Domain Jam 2011 – Die Welt vor 70 Jahren gehört uns!
Generationenübergreifender Neujahresbrunch für Kinder und Erwachsene ebenso

Samstag, 1.01.2011, 14-19 Uhr
Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, Zürich

Mit dem Jahreswechsel fallen tausende von Werken und somit Teile unseres
kulturellen Erbes der Allgemeinheit zu und können künftig frei vervielfältig und
verändert werden. Dabei geht es um ein fundamentales Element des Urheberrechts,
nämlich die zeitliche Begrenzung der Urheberrechte als Ausgleich zwischen den
Interessen des Autoren und der Öffentlichkeit. Alle Werke von Autoren, die seit 70
Jahren verstorben sind, werden weltweit gemeinfrei. Je nach Land variiert diese
Schutz-Dauer zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod eines Kulturschaffenden, wobei
vereinzelt auch Übergangsfristen aufgrund von Verlängerungen bestehen.

Am Public Domain Jam 2011 begrüssen wir die neuesten Werke, die als Gemeineigentum
in unserer Gesellschaft verfügbar sind. Dabei handelt es sich um all jene Werke,
die von Menschen erstellt wurden, die im Jahr 1940 gestorben sind.

Eingeladen sind Eltern mit ihren Kindern. Gemeinsam mit unseren Kindern verändern
und bearbeiten wir eine Auswahl dieser Werke. Nebenan gibts gemütlichen
Neujahrsbrunch.

So singen wir alte Lieder im Karaokestil, entwickeln dadaistische Collagen mit
Werken von Klee, Emmenegger u.a., übersetzen Gedichte in 17 Sprachen, machen eine
Lesung aus dem Totenbuch und stellen die erste Tortenszene der Filmgeschichte
nach. Dazwischen Musik von 1890 bis 1940 via Grammophon. Daneben haben wir Zeit
für einen gemütlichen Kaffee und brunchen ins neue Jahr mit Werken von Walter
Benjamin und Trotzki. Wir retten das kulturelle Erbe für unsere Kinder!

Die Veranstaltung wird organisiert und unterstützt von Dock18, Digitale Allmend,
Wikimedia CH und Cabaret Voltaire.

== Gemeinfreie Werke und weitere Infos ==
• Autoren deren Werke gemeinfrei werden:
• Telepolis zu Werken die gemeinfrei werden:
• Communia – EU Projekt zum Thema Public Domain
• Weitere Public Domain Days in Europa

== Organisation und Unterstützung ==
• Dock18: http://www.rotefabrik.ch/dock18
• Digitale Allmend: http://blog.allmend.ch
• Wikimedia CH: http://www.wikimedia.ch
• Cabaret Voltaire: http://www.cabaretvoltaire.ch

== Für Fragen und weitere Informationen ==
Webseite und Blog: http://pdjam.wordpress.com
Daniel Boos, boos@allmend.ch, +41 78 767 22 38
Mario Purkathofer, mario.purkathofer@rotefabrik.ch, +41 78 659 32 63

Public Domain Day – Call for Rohstoffe

ALLE VERFÜGBAREN KRÄFTE SIND AUFGERUFEN WERKE ZU SAMMELN. WIR SUCHEN
noch Originale, Kopien, Texte, Bilder, Sachen, Skulpturen,
Architekturen, Musikstücke, Noten, Lieder, Fotos und andere Werke von
Menschen die 1940 gestorben sind. Das Material muss in digitaler Form
vorliegen oder als Original. Abbildungen von Dritten gelten nicht. Wir
benötigen auch keine Hinweise auf mögliche Artefakte. Gesucht sind
physische oder digitale Werke, die von unseren Künstlerinnen frei
bearbeitet, kopiert oder verändert werden können. Eine Liste mit den
Toten findest du auf Wikipedia im Totenbuch.
Darunter befinden sich prominente Urheber wie Leo Trotzki, Paul Klee,
Eric Gill, Camilla Meyer, Big Nose Kate, Nathanael West, Walter Kollo,
Walter Benjamin und viele andere deren Werke vielleicht schon
vergessen sind. Am Public Domain Jam am 1.1.2011 im Cabaret Voltaire
werden diese Daten mithilfe künstlerischer Techniken gemixt, gemasht
und redesignt.

Physische Werke im Cabaret Voltaire oder Dock18/Rote Fabrik Zürich abgeben. Digitale Werke auf wuala.com hochladen

Als Belohnung erwartet dich Zugang zu 1TB Daten zur freien Benutzung
und ein Neujahrsbrunch im Cabaret Voltaire am 1.1.2011. Fragen an
dock18(at)rotefabrik.ch

Leistungsschutzrechte – oder neue Biotope und Reservate für bedrohte Verleger?

In der NZZ plädierte der Schaffhausener Verleger Norbert Neininger für ein neues Leistungsschutzrecht und knüpft damit an eine umstrittene Debatte zum scheinbaren Widerspruch von offenem Zugang und der Ertragssicherung von Medienverlagen in Deutschland an. Dabei schreckt er auch vor absurden Gleichstellungen von Google mit der Online-Enzyklopädie Wikipedia nicht zurück, der er schnöde „Vermehrung von Marktanteilen“ unterstellt. Das Neininger-Plädoyer fordert zum Widerspruch heraus.

Wolf Ludwig, freier Medienjournalist und Vorsitzender der europäischen Nutzervertretung bei ICANN, hat einen Widerspruch geschrieben zum Neiniger Plädoyer. Sein Widerspruch ist als PDF verfügbar.
Der Artikel von Norbert Neininger ist online in der NZZ und ein Nachtrag von Rainer Stadler in der NZZ ebenfalls.

28.6.2010 – Kundgebung gegen ACTA in Luzern

Die Piratenpartei ruft zu einer Kundgebunge auf:

Am Montagnachmittag dem 28. Juni findet in Luzern die Kundgebung gegen das Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) statt. Initiiert von der
Piratenpartei protestieren wir am AdACTADay in einigen Ländern Europas gegen dieses Abkommen. Um 13:30 Uhr geht es auf dem Bahnhofplatz in Luzern los ? hoffentlich auch mit Dir!

Aber was geht Dich ACTA schon an? Strafen für das Anfertigen von legalen Privatkopien wegen DRM, Überwachung und Zensur im Internet sowie Abzocke betreffen jeden und jede. Unsere fünf Hauptkritikpunkte, die auch DICH interessieren werden, sind hier aufgeführt.

Detailliertere Informationen zu ACTA erhältst Du im Wiki der Deutschen Piratenpartei.

Bist Du dabei? Dann trage Dich beim Facebook Event
oder im Wiki ein.

Wir halten Dich natürlich auch via Twitter oder Facebook auf dem Laufenden.
Folge unserem auf Twitteraccount
und werde Fan unserer Facebook-Seite.

Wir sehen uns in Luzern!

Workshop: 18.1.2010 – Creative Commons – eine Alternative zu SUISA? (DE)

Gerne machen wir euch auf einen sehr interessanten Workshop zu Creative Commons aufmerksam. Wir haben explizit auch Musikschaffende eingeladen, welche erfolgreich CC Lizenzen verwenden.

Der Workshop findet im Rahmen von “open broadcast – ON” in Basel statt.

Workshop: Creative Commons – eine Alternative zu SUISA? (DE)

Freitag, 18. Juni, 18:00-20:00

Mit den modulartigen Urheberrechts-Lizenzen von Creative Commons (CC) können KünstlerInnen unter dem Motto “some rights reserved” selber bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. Die Lizenzen sind weltweit einheitlich, einfach verständlich und stehen allen Interessierten gratis zur Verfügung – auch Open Broadcast führt ein eigenes Programmfenster für Musik mit CC-Lizenz (Sonntagnacht). Wie funktioniert Creative Commons und kann CC, in der digitalten, globalen Distribution, eine Alternative zu SUISA sein? Welche Vor- und Nachteile bringt diese Lizenzart den Künstlern? Es diskutieren Vertreter des Schweizer CC-Teams und Anwender (Jammin*Inc).

Philipp Perreaux, creativecommons.ch / Martin Röbenack & Markus Schmidt, jammin-inc.de CH/DE

Myspace, Facebook und SUISA Mitgliedschaft

Wir haben bei der SUISA nachgefragt, ob Mitglieder ihre Werke auf Portalen wie Facebook oder Myspace veröffentlichen dürfen. Poto Wegener, Leiter Mitgliederabteilung, hat uns eine ausführlicher Antwort geliefert. Unsere Anfrage ist zuunterst beim Blog-Artikel.

Antwort vom 8. Juni 2010:

Besten Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich steht es unseren Mitgliedern frei, ihre Werke auf Portalen wie Myspace oder Facebook zu publizieren. Viele, unter ihnen tun dies, weil sie sich davon eine Promotionswirkung für ihr Schaffen versprechen. Deswegen brauchen die Mitglieder die Online-Rechte an Ihren Werken aber nicht vom Wahrnehmungsumfang auszunehmen. Das erstaunt nicht weiter: Brauchen die Mitglieder doch auch ihre Vervielfältigungsrechte nicht vom Wahrnehmungsumfang auszunehmen, nur weil sie ihre Werke auf CDs herausgeben wollen.

Die Betreiber dieser von Ihnen erwähnten Online-Portale sind – im urheberrechtlichen Verständnis – Nutzer geschützter Musikwerke und benötigen daher eine Lizenz für ihr Tun (analog dem Plattenlabel bei der CD-Produktion). Diese Lizenzen werden von uns bzw. – im internationalen Kontext – von unseren ausländischen Schwestergesellschaften erteilt. Tatsächlich stossen wir bzw. unsere Schwestergesellschaften dabei immer wieder auf Probleme; die Portalbetreiber – nicht selten stehen hochdotierte Medienkonzerne dahinter – weigern sich, jene Personen am Erfolg zu beteiligen, die mit ihrem künstlerischen Schaffen den Erfolg dieser Portale überhaupt erst ermöglichen. Vorgeschoben werden dabei unter anderem allerhand rechtliche Argumente, deren Klarstellung oftmals einige Zeit und einigen Aufwand in Anspruch nimmt. Dennoch sehen wir in der derzeitigen Situation keinen Grund, warum wir unseren Mitgliedern verbieten sollten, dass sie eigene Songs auf solchen Plattformen veröffentlichen. Schliesslich versprechen sich diese davon einen Promotionseffekt, dem wir nicht entgegenstehen wollen. Gleichzeitig muss den Mitgliedern aber bewusst sein, dass wir keine Entschädigungen für diese Veröffentlichungen weiterleiten können, solange sich die Betreiber dieser Plattformen weigern für ihre Musiknutzungen zu zahlen.

Nicht vergessen werden darf derweil, dass sich bei weitem nicht alle Musikplattformen einer Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften verweigern. Die meisten erkennen die Bedeutung des musikalischen Schaffens für den Erfolg ihres Geschäftsmodells und stehen der Beteiligung der Musikschaffenden nicht im Wege. Als positives Beispiel sei nur etwa das erfolgreichste schweizerische Portal mx3.ch genannt. Auf der anderen Seite existieren leider auch einheimische Portale, deren Modelle eine “Erfolgsbeteiligung” der Kreativen negieren. So versucht beispielsweise Restorm mit entsprechend formulierten AGBs die Verantwortung auf Private abzuschieben, und weigert sich, Entschädigungen zuhanden der Urheber der genutzten Inhalte zu entrichten.

Unser Vertrag mit der SRG deckt auch deren On-Demand-Nutzungen ab; die Verteilung erfolgt gemäss den gesendeten Programmen. Dieses effiziente Vorgehen macht Sinn, zumal der von der SRG on-demand zugänglich gemachte Content in aller Regel einer Sendung entspringt. Ausserdem ist davon auszugehen, dass eine Ausnahme der Online-Rechte in diesem Bereich keinen Sinn ergeben würde, da aufgrund von Art. 22c URG (siehe unten) eine individuelle Rechtswahrnehmung durch den Urheber ausgeschlossen ist.

Und ja: Die Aufnahme von Frölein da Capo als 25’000stes Mitglied ist nun doch schon wieder einige Zeit her. Mittlerweile gehören über 28000 UrheberInnen und Verlage der SUISA an. Und die SUISA kann davon ausgehen, dass die Mitglieder mit dem Umfang der von uns für sie wahrgenommenen Rechte einverstanden sind; so haben weniger als 1% unserer Mitglieder in ihrem Vertrag von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gewisse Rechte auszunehmen und diese selbst zu verwerten.

Das war unsere ursprüngliche Anfrage:

Wir haben wieder einmal eine Frage mit einem konkreten Beispiel. Frölein Da Capo wurde als 25000 Mitglied bei der SUISA aufgenommen. Frölein Da Capo verfügt nun über eine Myspace Seite und Facebook Seite mit Musik von ihr. 2007 habt ihr auch einen Text zu Myspace und SUISA Mitgliedschaft veröffentlicht. Ich habe versucht auf der SUISA Webseite eine klare und aktuelle Antwort zu finden. Das ist mir leider nicht gelungen.

Unsere Frage ist nun:

    Können neu nun SUISA Mitglieder ihre Musik auch auf Myspace und anderen OnlinePortalen veröffentlichen? Welche sind das? Gibt es eine öffentliche Liste? Was sind die genauen Bedingungen (bspw: Streaming oder Download)?

Falls Nein:

    Hat Frölein Da Capo in diesem Fall die Online Rechte aus der Wahrnehmung durch die SUISA ausgenommen?
    Falls Sie die Online Rechte ausgenommen hat, wie sieht es dann aus mit allfälligen Entschädigungen für die Verwendung auf der Webseite von SF (Podcasts und Videoangebote).

Falls Frölein Da Capo nicht die online Rechte ausgenommen hat:

    Wie geht ihr in diesem Fall vor?

Wie immer würden wir gerne die Antwort in unserem Blog oder zumindest unseren Mitgliedern bekannt machen.