26.5.07 – Launch Creative Commons Schweiz

«Creative Commons» nun auch in der Schweiz

Zürich, den 29. April 07. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz wird derzeit revidiert und soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Rechtskommission des Nationalrats wird sich voraussichtlich im Mai damit beschäftigen.
Ebenfalls im Mai werden die für das Schweizer Recht adaptierten Creative Commons Lizenzen (CC) veröffentlicht. Damit gibt es in der Schweiz eine weitere, attraktive Alternative zu restriktiven Lizenzen und herkömmlichen Verwertungsmöglichkeiten.

Die Schweizer CC-Lancierung findet als abschliessendes Highlight des Tweakfests im Technopark statt. Am Samstag, dem 26. Mai, um 18.00 Uhr werden die Lizenzen unter Beteiligung eines prominenten CC-Vertreters vorgestellt: John Buckman, CEO von Magnatune.com und CC-Vorstandsmitglied, wird für die Einführung und Präsentationen sorgen. Auf dem Programm stehen ferner laufende Projekte und Anwendungen, die zeigen, dass internationale CC-Versionen auch in der Schweiz bereits genutzt werden. Weitere «Showcases» können bei den Veranstaltern noch gemeldet werden.

Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons (CC) wurden 2001 in den USA entwickelt, massgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der renommierten Stanford Law School. Damit wird dem traditionell eher restriktiven Urheberrechtsregime ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie WissenschaftlerInnen wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto «some rights reserved» – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und public domain (no rights reserved) – können UrheberInnen bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. In den letzten viereinhalb Jahren wurden weltweit bereits über 200 Millionen Werke unter Creative Commons lizenziert. Die CC-Lizenzen wurden von Openlaw, Plattform für Recht und freie Software, an das Schweizer Recht angepasst.

Organisiert und veranstaltet wird die CC-Lancierung Schweiz von der Digitalen Allmend. Das Programm gibt es unter http://www.tweakfest.ch.
Vor dem Launch Event wird es eine Keynote von Volker Grassmuck mit dem Titel «IP Kills, Freedom Now!» geben.
Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist kostenlos.

Hier auch noch die französische Medienmitteilung und die italienische Medienmitteilung.

Digitale Allmend übernimmt Public Project Lead von Creative Commons Schweiz

Es freut uns folgende Mitteilung von Creative Commons Schweiz anzukündigen:

Die juristischen Arbeiten an der schweizerischen CC-Lizenz sind von Openlaw erfolgreich abgeschlossen worden und wir haben beschlossen, die weitere Zukunft von CC in der Schweiz neu zu strukturieren.

Von nun an fallen viele Aufgaben an, Aufgaben die nicht rechtlicher Natur sind. Dazu gehört u.a. auch der Launch der Schweizerischen Übersetzung der Creative Commons Lizenzen. Wie mit heutiger Pressemitteilung angekündigt, wird der Launch am Tweakfest vom 26. Mai 2007 stattfinden.

Im Zusammenhang der Vorbereitungen des Launch wird neu die Funktion eines Public Project Lead für die Schweiz geschaffen. Der Public Lead wird Projekte lancieren, welche die Verbreitung der CC Lizenzen in der Schweiz fördern.

Der Verein „Digitale Allmend” (http://allmend.ch) wird den Public Project Lead für Creative Commons in der Schweiz ausüben. Digitale Allmend wird damit der neue Motor für Communityprojekte.

Openlaw bleibt neben dem Public Lead als Juristischer Project Lead bestehen.

Legal Lead und Public Lead sind in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht voneinander unabhängig und treten im eigenen Namen auf.

Rechtliche Anfragen betreffend Creative Commons können weiterhin an info(at)openlaw.ch oder auf die Mailingliste (cc-ch(at)lists.ibiblio.org) gerichtet werden. Anfragen betreffend Communityprojekten richten Sie bitte an team_cc(at)allmend.ch.

Filmer und Journalist Thomas Haemmerli zum Konflikt über Copyrights

Thomas Haemmerli , dessen Film “Sieben Mulden und eine Leiche” gerade im Kino läuft, hat in der WOZ (26.4.07, S.14) ein Interview gegeben und sich dabei folgendermassen zum Copyright geäussert:

WOZ: Sie wettern gern gegen Ihrer Meinung nach bornierte Politiker und Politikerinnen. Worauf sollten sich fortschrittliche Politiker denn konzentrieren?
Thomas Haemmerli: Sie sollten zum Beispiel begreifen, dass eine der wichtigsten Frontlinien zwischen den US-Entertainmentkonzernen auf der einen und der Bevölkerung sowie den Kreativen auf der anderen Seite verläuft.
Copyright killt nicht nur Kreativität, es legitimiert auch, jeden zu kontrollieren. Und die Politiker sollen begreifen, dass Politik national kaum mehr möglich ist.

Da können wir ihm eigentlich nur zustimmen. Es wäre schön, wenn die ParlamentarierInnen dies begreifen würden und das Urheberrechtsgesetz nicht noch mehr zu Gunsten der US-Entertainmentkonzernen verändert.

Mojiti.com erlaubt das kommentieren von unseren Videos

Ein kleiner Hinweis in eigener Sache. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass man Videos von Sevenload.com nicht mit Mojiti.com kommentieren kann. Wir haben deshalb bei Mojiti.com nachgefragt und heute die Antwort erhalten. Sie haben ihren Dienst erweitert. Es ist jetzt möglich Videos von Sevenload bei Mojiti.com zu kommentieren.

Kommentare zu Videos über uns von KulturTV können also ab sofort gemacht werden. Auch unsere Videos vom Blogcamp können nun kommentiert werden.

Offener Brief vom Konsumentenschutz an die IFPI

Die IFPI stellt im Rahmen der Urheberrechtsrevision drastische Forderungen, u.a. ein absolutes Umgehungsverbot von Kopiersperren. Die Stiftung Konsumentenschutz hat nun reagiert und in ein offenen Brief die IFPI aufgefordert von ihren Forderungen abzurücken.
Gemäss offenem Brief will die IFPI:

  • Sie wollen den Artikel im Gesetz streichen, welcher es den Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen, selbst wenn sie dies lediglich tun, um eine Kopie einer CD oder DVD für ihren eigenen persönlichen Gebrauch tun – was gemäss Artikel 19 URG legal ist. Die SKS unterstützt diesen Artikel ausdrücklich (Art. 39a Abs. 4).
  • Sie wollen den Artikel im Gesetz belassen, welcher Programme verbietet, die die Kopiersperre («Kopierschutz») umgehen. Damit hätten die Konsumentinnen und Konsumenten kein Instrument in der Hand, um einfach eine Kopie einer CD zu erstellen – selbst wenn ihnen dies gemäss dem oben erwähnten Artikel erlaubt sein soll. Die SKS spricht sich für das Streichen dieses Artikels aus (Art. 39a Abs. 3).
  • Der Konsumentschutz kontert nun mit den berechtigten Argumenten, dass die Forderungen der IFPI nicht mehr zeitgemäss und überholt sind.

    in der Schweiz gibt es im Moment ein reges Lobbying zur Urheberrechtsrevision. Die Rechtskomission des Nationalrates trifft sich am 10./11.5 zum Thema und unter Umständen wird die Revision in er Junisession im Parlament behandelt.

    Freiwilliger Mitgliederbeitrag für Digitale Allmend

    Der Verein Interessengemeinschaft Digitale Allmend hat an der Generalversammlung 2007 beschlossen, nur noch freiwillige Mitgliederbeiträge zu verlangen.

    Der Kassier ersucht Mitglieder und Interessierte ihren freiwilligen Mitgliederbeitrag von vorgeschlagenen Fr. 50.- zu bezahlen. Wir benötigen die finanzielle Unterstützung, für unsere Veranstaltungen und Aktionen.

    Die Postkontonummer ist 60-35243-8, und das Konto lautet auf Interessengemeinschaft Digitale Allmend, 5000 Aarau.

    Wer gerne einen Einzahlungsschein hätte und/oder eine Eingangsbestätigung braucht, der schreibt bitte ein E-Mail an info(at)allmend.ch mit seiner/ihrer Postadresse oder macht einen entsprechenden Vermerk bei den Mitteilungen der Einzahlung.

    Wer gerne im Verein Mitglied werden will, der sende ebenfalls ein e-Mail an vorstand(at)allmend.ch. Wer sich aktiv beteiligen will, der oder die kann sich gerne in unsere Mailingliste einschreiben.

    Urheberrecht als Hindernis für die Forschung

    In der NZZ vom Freitag 20.4.2007 hat es einen lesenswerten Beitrag (leider nicht online) vom Wissenschaftler Donat Agosti zur Urheberrechtsrevision, Open Access und dem Computer als Recherchierer. Bezüglich Urheberrechtsrevision in der Schweiz äussert er sich skeptisch:

    Das Ziel wissenschaftlicher Publikationen, Resultate einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen, steht jedoch im Gegensatz zum Beispiel zu jenem der Werke der Kunst oder der Unterhaltungsindustrie, wo die Deckung der Kosten zur Erstellung des Werkes überhaupt erst durch den finanziellen Gewinn der Weiterverbreitung möglich ist. In der jetzigen Debatte über Urheberrecht – in der Schweiz beispielsweise wird am 23. April die Revision des Gesetzes in der entsprechenden nationalrätlichen Kommission behandelt – wird kaum auf diesen Unterschied eingegangen. So liegt im schweizerischen Urheberrecht der gesetzliche Fokus auf dem Begriff des «Werkes», welches geschützt werden muss. Dabei geht es etwa um ein musikalisches Stück, einen Roman oder eine wissenschaftliche Publikation. Dass Letztere nur einen kleinen, sehr stark standardisierten Beitrag zum sich rasant entwickelnden Wissen darstellen, wird kaum berücksichtigt. Die vorgeschlagene Auslegung hat denn auch zur Folge, dass in der Wissenschaft die neuen technischen Möglichkeiten einer grenzenlosen wissenschaftlichen Kommunikation ohne aufwendige individuelle Abkommen nicht voll ausgeschöpft werden können. Die oft widersprüchlichen nationalen Gesetzgebungen verkomplizieren die Situation in diesem globalen Netzwerk zusätzlich.

    Als weiterer kritischer Aspekt erwähnt er die agressive Verfolgung von Urheberrechtsmissbräuchen durch die Unterhaltungssindustrie, welche auch in der Wissenschaft grosse Verunsicherungen ausgelöst hat. Dies läuft den Bestrebungen des Schweizerischen Nationalfonds und anderen wissenschaftlichen Organisationen entgegen immer mehr Forschungsresultate im Open Access Prinzip verfügbar zu machen. Nach der Ansicht des Autors fehlen zudem gesetzliche Grundlagen, was den in einem Self Repository angeboten werden darf.

    Sa 21.4.07: Release Party zu Ubuntu Feisty

    Im Dock18 findet diesen Samstag eine Release Party zur neuen Ubuntu Version Feisty statt:

    SAMSTAG 21. APRIL | 14:00 Uhr – open end
    [INSTALL PARTY] UBUNTU 7.04 FEISTY FAWN

    Die neue Version von Ubuntu 7.04 “Feisty Fawn” wird am 19.April vom Ubuntu SwissTeam released. Aus diesem Anlass veranstalten wir eine Release und Install Party 2 Tage nach dem offiziellen Release. Dabei wird Ubuntu unter “fachmännischer” Anleitung auf allem installiert was gefunden wird. Eigene Laptops und Computer mitnehmen! Mit Filmen, GPG Key Signing und Preisen.

    Das dock18 ist in Zürich und sehr praktisch mit dem Zug (S10) erreichbar.

    Handlungshilfen von Konsumentenschutz zu Tauschbörsen und Kopieren

    Die Stiftung Konsumentenschutz hat eine sehr gute Handlungshilfe zum “CD-Brennen und zu Tauschbörsen” veröffentlicht:

    Diese Handlungshilfe gibt Ihnen Orientierung, wie Sie von der technologischen Entwicklung optimal Gebrauch machen können – und dies legal. Gleichzeitig geben wir kursiv an, wie
    sich die Rechtslage mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes bald ändern könnte.

    Die Handlungshilfe kann auch schriftlich bei der Stiftung Konsumentenschutz bestellt werden.

    Ein ausführlicher Kommentar zur Handlungshilfe hat irights.info geschrieben. Man muss jedoch berücksichtigen, dass die Urheberrechtsrevision noch im Parlament beraten wird und es auch noch negative Änderungen geben kann.

    Mark Shuttleworth zu DRM

    Mark Shuttleworth, zentrale Person von Ubuntu, hat ein treffenden Artikel zu DRM in seinem Blog veröffentlicht. Der Artikel beginnt passend mit:

    There are some ideas that are broken, but attractive enough to some people that they are doomed to be tried again and again.

    DRM is one of them.

    Der Artikel schildert danach treffend die aktuelle Situation rund um die DRM Problematik und listet einige “Reality Bites” für Content Owners auf.

    Posted in DRM