Illegales Filesharing: Internetbenutzerin verurteilt

Indymedia berichtet über die Verurteilung einer Person im Tessin zum Thema Filesharing

Sie hatte 270 Videos und 4’200 Musikstücke heruntergeladen

BELLINZONA – Es handelt sich um eine absolute Premiere für den Kanton Tessin und um einen der ersten Fälle in der ganzen Eidgenossenschaft. Eine Achtzehnjährige aus der Gegend von Locarno wurde verurteilt, weil sie verschiedene P2P (“peer to peer”) Programme verwendet hatte, um Tausende von Audio- und Videodateien herunterzuladen und Andern zur Verfügung zu stellen.
Wie RSI [Radiotelevisione Svizzera Italiana] berichtet, hat sich die Jugendlich schuldig gemacht, 270 Videos und 4’200 Lieder heruntergeladen und weitergegeben zu haben; eine Tat, für welche das Mädchen zu einer Strafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde, bedingt auf Bewährung, und zur Zahlung einer Strafe von 400 Schweizer Franken. Da der Entscheid nicht angefochten wurde, tritt der vom Gerichtsbeisitzer Amos Pagnamenta unterzeichnete Beschluss unmittelbar in Kraft. Ein Urteil, das allen Download- und Filesharing-Liebhabern als Mahnung dienen wird; Wer ein P2P-Programm benutzt, ist dieser Gefahr ausgesetzt, angesichts der Tatsache, dass die Anzeige einer der Gesellschaften zum Schutz der Autorenrechte genügt.

Austritt aus der Koalition für kulturelle Diversität

Die Digitale Allmend ist per sofort aus der Koalition für kulturelle Diversität ausgetreten, da unser Gesuch für einen tieferen Jahresbeitrag abgelehnt wurde. Die Digitale Allmend bedauert den Entscheid des Vorstandes der Koalition. Die Digitale Allmend unterstützt zwar im Prinzip die Anliegen der Koalition und findet es deshalb schade, dass die Mitgliedschaft vorwiegend an die Finanzierung der Koalition gebunden ist und damit kleinere und finanzschwache Gruppen ausschliesst.

Die Digitale Allmend wünscht der Koalition ein gutes Weiterbestehen und hofft, dass trotz ihrem Austritt in Zukunft auch kontroverse Anliegen wie Creative Commons, Open Access, Public Domain und Free/Open Cultures behandelt werden.

Meeting Creative Commons – 18.1.2010

French and Italian version below

Creative Commons Switzerland kümmert sich um alle Belange rund um Creative Commons in der Schweiz. Dazu gehört unter anderem die Anpassung der Lizenzen an das Schweizerische Recht, Unterstützung von Nutzenden der Lizenz oder Informationskampagnen. Aktuell ist Creative Commons Switzerland beim Verein Digitale Allmend angesiedelt. Im letzten Jahr hatten wir einige Vorträge gehalten und an der Übersetzung der Lizenzen gearbeitet. Creative Commons Switzerland möchte im neuen Jahr aktiver werden und benötigt dazu dringend Personen oder Gruppierungen, welche bereit sind mitzuarbeiten. Creative Commons Switzerland lebt aktuell nur von der freiwilligen Mitarbeit. Mitarbeiten kann man in verschiedenen Bereichen, wie Anfragen beantworten, Informationsmaterial aufbereiten (Blog, Webseite, FAQ), Treffs organisieren, Vorträge etc.

Neben den Aktivitäten in der Deutschsprachigen Schweiz, würden wir auch gerne aktiv in der Westschweiz oder im Tessin werden. Bisher waren unsere Aktivitäten in diesen Regionen eher beschränkt. Es ist uns ein Anliegen im 2010 in diesen Gebieten aktiv zu werden.

Falls Du mitarbeiten möchtest, so sende bitte einfach ein Mail an team_cc(ät)allmend.ch

Wir organisieren gerade einen Treff in Zürich am 18.01.2010. Du bist herzlich eingeladen am Treff teilzunehmen. Es bietet sich dort die Möglichkeit sich gegenseitig kennenzulernen und Ideen auszutauschen.

Der Treff findet statt:
Datum: Mo. 18. Januar 2010
Zeit: 19:00 – 21:00
Ort: ETH Zurich, Hauptgebäude, HG F33.5 (Danke an project21 für den Raum)


Creative Commons Switzerland si occupa di tutte le questioni che riguardano Creative Commons in Svizzera. Questo comporta fra l’altro l’adattamento delle licenze al diritto svizzero, il sostegno agli utenti delle licenze o campagne d’informazione. Adesso la sede di Creative Commons Switzerland è presso l’associazione Digitale Allmend (2). L’anno scorso abbiamo dato alcune conferenze e abbiamo lavorato alla traduzione delle licenze. L’anno prossimo Creative Commons Switzerland intende essere più attiva, e necessità quindi urgentemente di persone o gruppi pronti a collaborare. Per ora Creative Commons Switzerland vive soltanto di collaborazioni volontarie. Si può partecipare in diversi campi: rispondendo a questionari, preparando materiale informativo (blog, sito, FAQ), organizzando incontri, conferenze ecc.

Oltre alle attività nella Svizzera tedesca, vorremmo anche svilupparne in Romandia e in Ticino. Finora le nostre attività in queste regioni sono state piuttosto limitate, ma vorremmo esservi più attivi nel 2010.

Se desideri collaborare, manda semplicemente un e-mail a team_cc@allmend.ch. per favore. Il 18.1.2010 (19:00 – 21:00) organizzeremo un incontro a Zurigo (ETH Zurich, HG F33.5). Sei cordialmente invitata/o a parteciparvi: così avremo la possibilità di conoscerci in quell’occasione.


Creative Commons Switzerland (1) s’occupe de toutes les questions concernant Creative Commons en Suisse. Ceci comprend, entre autres, l’adaptation des licences au droit suisse, le soutien des utilisateurs des licences ou les campagnes d’information. Actuellement, Creative Commons Switzerland réside auprès de l’association Digitale Allmend. L’année passée, nous avons fait quelques conférences et travaillé à la traduction des licences. L’année prochaine, Creative Commons Switzerland souhaiterait être plus active. Dans ce but, elle a une nécessité urgente de trouver des personnes ou des groupes prêts à collaborer. Pour le moment, Creative Commons Switzerland ne vit que de collaborations volontaires. Il est possible de collaborer dans plusieurs domaines: répondre à des questionnaires, préparer du matériel informatif (blog, site, FAQ), organiser des réunions, des conférences, etc.
Outre ce que nous faisons en Suisse alémanique, nous souhaiterions devenir actifs en Romandie ou au Tessin, régions où nos activités ont été jusqu’à présent limitées. Mais nous voulons nous engager particulièrement dans cette direction en 2010.
Si tu souhaites collaborer avec nous, envoie simplement un email à team_cc(ät)allmend.ch, s’il te plaît.
Le 18.01 2010, (19:00-21:00) nous organiserons une rencontre à Zurich (ETH Zurich, Hauptgebäude, HG F33.5). Tu es cordialement invité/e à y participer: nous aurons ainsi la possibilité de faire connaissance.

1.1.2010 13-19 Uhr Public Domain Day

Generationenübergreifender Neujahrsbrunch für Kinder und Erwachsene ebenso

Wir begrüssen an diesem Tag eine Reihe von Werken, die als Gemeineigentum verfügbar sind. Dabei handelt es sich um all jene Werke, die von Menschen erstellt wurden, die im Jahr 1939 gestorben sind.

Alle gesammelten Werke sind online verfügbar. Auf wildprovider.freehostia.com wird von 1.-30.Dezember täglich ein Link zu einem freien Werk vorgestellt.

Gemeinsam mit unseren Kindern verändern und bearbeiten wir eine Auswahl dieser Werke, die ab sofort unseren Kindern gehören.

So singen wir vereint das Dachaulied nach Jura Soyver im Karaokestil mit Ekaraoke.net, bereiten das grösste Müesli der Welt zur Freude von Maximilian Bircher-Benner, produzieren eine originale kollaborativ-dadaistische Collage mit Werken von Alphonse Mucha, Hermann Hirzel und Adolf Brütt, übersetzen Gedichte von
Roth, Duun und Aav während Filme nach Zane Grey und von Max Skladanowsky zum kostenlosen Download sowie bedeutende Jazzwerke in den Röhrenapparaten laufen. Daneben haben wir Zeit für einen gemütlichen Kaffee und brunchen ins neue Jahr mit der Gesamtausgabe von Sigmund Freud’s Psychoanalyse als Kopie.

So retten wir ein Stück kulturelles Erbe für unsere Kinder mit Top Unterhaltung.

Eine Veranstaltung von Dock18, Digitale Allmend und Wikimedia Schweiz.

Was ist Public Domain?
Unter Public Domain werden frei verfügbare Werke verstanden, wie zum Beispiele Literatur Musik oder Software. Werke im Public Domain unterliegen nicht oder nicht mehr dem Urheberrecht. Das Urheberrecht für Werke ist zetlich beschränkt, weshalb alle Werke längerfristig in den Public Domain fallen. Die zeitliche Beschränkung führt dazu, dass die Werke frei genutzt, d.h. vervielfältigt und verändert werden dürfen. Es ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und des Urhebers. In den meisten Ländern ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall. Am 1.1.2010 werden alle Werke von Urhebern, welche 1939 gestorben sind frei. Zum Teil gibt es noch kürzere Übergangsfristen, weshalb in gewissen Staaten Werke schon früher im Public Domain sein können.

Public Domain Day
Für Kinder und Erwachsene ebenso
Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, Zürich
http://www.cabaretvoltaire.ch/

1.1.2010
13-19 Uhr

27.11.09 – Veranstaltung: “Piraten, Hacker & Freunde”

Netzwerktreffen zur Informationspolitik mit gemeinen Hackern, bösen Piraten, subversiven Künstlern, übertragbarer Band und virtuellen Künstlerinnen.

Der Titel der Veranstaltung bezieht sich auf eine Performance von Lucille Camille, die an diesem Abend stattfinden hätte sollen.
Vielleicht ist es ja aber gerade auch ein g…uter Aufhänger für einen Abend mit digitalen und analogen Aktivisten aus der Schweiz?
Stichworte des Abends sind digitaler Ungehorsam, das Image der bösen Piraten, der hacker, der subversiven Störer vs. Überwacher der Überwacher, ethische Hacker und gute Piraten. Sind wir so böse wie wir tun oder schauen wir nur so aus? Warum ist das anstössige anziehend?

Fragen hat zur lokalen Informationspolitik sind willkommen live auf http://tv.dock18.ch oder vor Ort im Dock18 Studio.

20 Uhr Vorstellung der anwesenden Gruppen/Personen/Ideen.
Brainstorming und Planung einer Aktivwoche zur Informationspolitik. Wer macht was? Wer setzt sich für welche Themen ein? Welche Projekte/Aktionen haben stattgefunden? Was ist in Planung?

21 Uhr Interview und offene Diskussion, anschl. übertragbare Performance oder Nacht&Nebel Lecture

23 Uhr Remote Konzert, Daylight Robbery

Mit
Denis Simonet, Piratenpartei Schweiz
Daniel Boos, Digitale Allmend
Hernani Marqeuz, Chaos Computer Club Zürich
Aurelia Fischli, OffOff Netzwerk unabhängige Kunsträume Schweiz
Mario Purkathofer, Dock18

Dock18, Rote Fabrik, Zürich

Lehrer müssen keine Diebe sein: Offene Inhalte für die Schulen anstatt Schutz der Verlage

Buchhändler und Lehrmittelverlage bangen um ihre Einkünfte und haben deshalb die Kampagne „Fair kopieren“ lanciert. Die Digitale Allmend weist jetzt darauf hin, dass der freie Zugang zu Wissen zentral ist für die Bildung und dazu alternative Lizenzen wie die Creative Commons zu fördern sind.

Der Verein Digitale Allmend hat mit Erstaunen von der Kampagne „Fair kopieren“ des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands SBVV und den Lehrmittelverlagen Kenntnis genommen. Lehrerinnen und Lehrer sollen vom Kopieren von Unterrichtsmaterialien abgeschreckt werden, indem davor gewarnt wird, dass qualitativ hochstehende Lehrmittel nicht mehr produziert werden könnten, falls für Unterrichtszwecke weiterhin kopiert wird. Die Kampagne operiert dabei mit nicht nachvollziehbaren Schätzungen und unterstellt, ohne den Beweis zu erbringen, vielen Lehrer und Lehrerinnen ein kriminelles Verhalten.

Auch wenn die Kampagne scheinbar ein differenziertes Bild aufzeigen möchte, so enthält sie einige Irreführungen und Übertreibungen. Sie ist stark von den Interessen von Verlagen an einer restriktiven Auslegung des Urheberrechts geprägt und erwähnt die Schrankenbestimmungen nicht als Recht, sondern als gutmütige Ausnahme der Rechteinhaber. Unter anderem behauptet die Kampagne fälschlicherweise, dass Buchkapitel nicht kopiert werden dürfen. Auch wird nur am Rande erwähnt, dass Schulen bereits beachtliche Summen für das Kopieren von Unterrichtsmaterialien an Verwertungsgesellschaften bezahlen und damit die Nutzung für den Unterricht vergüten.

Des weiteren werden keinerlei Alternativen aufgezeigt, wie auf kostengünstige Weise ein breiter Zugang zu Bildung und Wissen für unsere Schulen möglich ist. Es könnte bspw. darauf hingewiesen werden, dass bereits eine beachtliche Anzahl von Werken verfügbar ist, die durch die Verwendung von Creative Commons Lizenzen explizit vervielfältigt und je nach der gewählten Lizenz sogar angepasst werden dürfen. Open Source Communities, die Wikipedia-Autorenschaft oder wissenschaftliche Open Access Journals haben gezeigt, dass es auch alternative Wege gibt, qualitativ hochstehende Werke zu schaffen, bei denen Kopieren explizit erlaubt ist. Schliesslich darf nicht übersehen werden, dass im Literaturbereich viele Werke kopiert werden dürfen, da das Urheberrecht bereits erloschen ist.

Problematisch ist ausserdem, dass viele der an der Kampagne beteiligten Lehrmittelverlage im Besitz von Kantonen oder anderen staatlichen Institutionen sind. Es stellt sich ernsthaft die Frage, weshalb Werke, die von öffentlichen Institutionen für Bildungszwecke erstellt werden, nicht grundsätzlich frei verfügbar sein sollten. Eine Forderung die auch von Nationalrätin Edith Graf-Litscher, Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit unterstützt wird: “Von der öffentlichen Hand finanzierte Forschungs- und Bildungsergebnisse sollen als öffentliche Güter frei verfügbar sein.” Eine Klärung der Situation ist dringend notwendig, da offenbar das ursprüngliche Ziel dieser Verlage, kostengünstige und einfach verfügbare Lehrmitteln für die Schule zu fördern, mit der Unterstützung der Kampagne „Fair kopieren“ in den Hintergrund gerückt ist.

Eine wirklich “faire” Kampagne würde nicht nur die Sichtweise und Interessen der Verleger darlegen, sondern auch die aktuelle Situation umfassender darstellen, nachhaltige Alternativen aufzeigen und fördern. Die Digitale Allmend verlangt von der Kampagne „Fair kopieren“ eine gründliche Überarbeitung der Kampagneninhalte entsprechend der aufgeführten Punkte. Sie fordern zudem, dass öffentliche Lehrmittelverlage und Bildungsinstitutionen vermehrt freie Lizenzen wie Creative Commons einsetzen, damit ihre Werke frei kopiert, verbreitet und verwendet werden können.

kulturTV fragt bei der SUISA nach

KulturTV und Digitale Allmend hat bei Poto Wegener von der SUISA nachgefragt. Das Interview ist sehr empfehlenswert.

Beim Gespräch ging es mir vor allem um die Möglichkeiten, die nicht kommerzielle Unternehmen wie Blogger usw. betreffend der Gebührenabgaben haben. Immer mehr Schweizer Musikgruppen möchten beim kulturtv.ch mitmachen. Doch wenn sie bei der SUISA angemeldet sind, ist bei mir die Türe leider zu. Das wird allgemein nicht verstanden. Poto Wegener hat meine Fragen alle aus der Sicht der SUISA beantwortet. Damit ist die rechtliche Situation klar, nicht aber die Zukunft.

Roger möchte einen öffentlichen Dialog zum Thema starten. Wer weitere Fragen und Diskussionspunkte hat, meldet sich bei ihm im Blog.

Weitere Artikel zur SUISA hat es in unserem Blog unter SUISA

Kulturministeriumwahl – Fischli, Divo und Beuret beantworten Fragen

Die Schweiz sucht den neuen Kulturminister oder die neue Kulturministerin! Die Wahl läuft noch bis am 20. September und man kann online mitmachen.

5 KandidatInnen stehen zur Auswahl. In einer kurzen Aktion haben wir den KandidatInnen einige Fragen gestellt. Aktuell sind noch zwei Antworten offen. Sobald wir die Antworten haben, werden wir den Post anpassen.

Die Antworten von Aurelia Fischli und Mark Divo sind jeweils nach den Fragen. Denis Beuret hat eine Antwort zu allen Fragen geliefert. Diese Antwort ist am Ende des Postings.

Macht euch also ein Bild und vergesst nicht zu wählen.

Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw.Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?

Aurelia Fischli: Dient der Vielfalt kultureller Produktion. Die offene Lizenz löst noch nicht alle Probleme. Wichtig sind freie Verwertungsgesellschaften oder der Einsatz von funktionstüchtigen Payment Tools sowie Bildung der Konsumenten, anstelle von Antipiraterie-Vorträgen an Schulen.

Mark Divo: ist mir egal

Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Soll eine Ausweitung der Zitatschranke auf andere Medien/Nutzungsformen gemacht werden? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

Mark Divo: ist mir ebnfalls egal

Aurelia Fischli: Sollte immer möglich sein, ohne Einschränkung. Künstler müssen in diese Richtung sensibilisiert werden. Künstler, die das nicht möchten können sich auch auf herkömmliche Lizenzen beziehen und hoffen, dass sie nicht vergessen werden (70 Jahre). Unterstützung des Public Domain Day am 1.Januar 2009.

Was halten sie vom Vorschlag, dass öffentlich geförderter Kultur/Information (soweit sinnvoll digitalisierbar) nach Ablauf ihrer kommerziellen Auswertung (gemäss Auswertungsplan beim Förderantrag) frei zugänglich gemacht wird?

Aurelia Fischli: Sehr gute Idee. Dies dient der freien Distribution und Verfügbarkeit in allen Medien. Die Arbeit des Künstlers wurde zu diesem Zeitpunkt bereits vergolten. Der zusätzliche Aufwand der Verfügbarkeitmachung kann von den Konsumentinnen geleistet werden und wäre ein tolles Open Source Projekt.

Mark Divo: kann man machen

Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?

Mark Divo: ich werde gute laune verbreiten

Aurelia Fischli: Gründung und Förderung einer subversiven Akademiebetriebs in der gesamten SChweiz zu Techniken der Philosophie, Kultur, Kunst,Elektronik, u.a. Weitergabe freier Informationen ohne Zugangsbarriere.
Das ist freie Kultur und wird vielerorts schon praktiziert.

Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?

Aurelia Fischli: Jch halte nichts von Digital Rights Management. Da es aber nachwievor Medienunternehmen und Künstler gibt, die darauf setzen, sollen die es einsetzen, bis sie von selber austerben.

Mark Divo: interessiert mich nicht

Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)

Mark Divo: weiss ich nicht

Aurelia Fischli: Jeder Künstler soll das Recht auf eine freie Lizenz haben.

Denis Beuret hat eine generelle Antwort zu allen Fragen geschrieben:

Les droits d’auteurs sont très importants pour les créateurs car c’est un de leurs rare revenus. Ce que je propose c’est plutôt que toutes les oeuvres soient soumises au droits d’auteurs (y compris celles qui ne sont plus soumises actuellement). L’argent récolté servirait alors à financer les artistes actuels, ainsi que leur retraites.

Bericht zu Urheberrechstgesprächen mit IGE

Christian Laux (ch/open) und Felix Stalder (Digitale Allmend) haben die Internetcommunity an den Urheberrechtsgesprächen des Institut für geistiges Eigentum vertreten und folgende Zusammenfassung erstellt:

Es folgt eine Zusammenfassung der Veranstaltung beim IGE vom vergangenen Dienstag, 26. Mai 2009.
Bitte die drei besonderen Punkte am Ende dieser Nachricht beachten:

An der Veranstaltung beim IGE vom vergangenen Dienstag, 26. Mai 2009 waren 24 Personen anwesend, und zwar Vertreter des IGE, der ESchK, der Beobachtungsstelle für technische Maßnahmen, des BAK (Bundesamt für Kultur), der Verwertungsgesellschaften, von Verbänden und lose organisierten Interessengruppen. Es waren nicht alle Verwertungsgesellschaften vertreten, was von vielen Teilnehmern kritisiert wurde.

Inhaltlich wurde intensiv über einzelne Aspekte einer allfälligen Neuausrichtung des Urheberrechts diskutiert. (Zum Thema “Nutzung vorbestehender Werke” siehe RFC#2 und RFC#3 vom 25. April 2009, beide dieser Nachricht angehängt.) Anlass dazu gaben v.a. die beiden Themenvorstösse, die Felix Stalder vorgetragen hat. Diskutiert wurde auf dieser Grundlage, ob es neue Schutzausnahmen im Urheberrechtsgesetz bräuchte, ob diese als konkret formulierter Rechtekatalog oder als offenes Prinzip wie der Fair Use nach US amerikanischem Vorbild auszugestalten ist, und ob in der Schweiz in Ergänzung zu den Einzelaufzählungen eine allgemeine Generalklausel eingeführt werden sollte, über welche ein allgemeines Kulturprivileg, die so-genannte Kulturschranke, begründet werden könnte (z.B. Neuschaffung von Kunst auf der Grundlage bestehender Werke, wobei die Nutzung über ein blosses Zitat hinausgeht).

Die Meinungen gingen darüber auseinander, ob das Anliegen überhaupt berechtigt ist oder ob umgekehrt Änderungen gar nicht nötig seien, weil das Bundesgericht in der Schweiz ohnehin zu weitgehenden Privilegien Hand bieten würde (sofern es denn nur genügend Fälle hätte).

Es wurde auch eingeworfen, dass Schutzausnahmen nur dann eine Daseinsberechtigung hätten, wenn a) der Rechtsinhaber nicht bekannt sei oder b) wenn er das Einräumen einer Lizenz zu angemessenen Bedingungen verweigere und c) es auch keine Verwertungsgesellschaft gebe, die die beabsichtigte Nutzung erlauben könne. (Anzumerken ist hierzu, dass im Bereich der Kunst oft das Urheberpersönlichkeitsrecht betroffen ist, welches die Verwertungsgesellschaften allerdings nicht wahrnehmen.)

Sodann wurde auf die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) hingewiesen, die Vorgaben macht im Zusammenhang mit Schutzausnahmen, nämlich den sog. “Dreistufentest” (Artikel 9 Absatz 2 RBÜ). Der Dreistufentest besagt, dass Schutzausnahmen auf bestimmte Sonderfälle begrenzt sein müssen und nicht so ausgelegt werden dürfen, dass ihre Anwendung zu einer unzumutbaren Verletzung der Interessen der Rechtsinhaber führt oder dadurch die normale Auswertung der Werke und geschützten Leistungen beeinträchtigt wird.

Mit Blick auf den Umstand, dass Vertreter des Bundesamts für Kultur (BAK) anwesend waren, wurde ebenfalls diskutiert, inwiefern das BAK Kulturförderungsgelder nur unter der Auflage zusprechen könnte, dass die Arbeitsresultate nach Ablauf der ordentlichen Verwertungsperiode frei zugänglich gemacht werden. Lösungen gab es natürlich keine, dafür wurde klarer, wo allseits noch weiterer Klärungsbedarf besteht: z.B. wie ist die genaue Interessenlage?; welches sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?; welchen Spielraum kann das BAK wahrnehmen und welche Verantwortung hat das BAK, in dieser Diskussion Stellung zu beziehen?; und selbstverständlich: welche Nutzungshandlungen sollen nach Ablauf der ordentlichen Verwertungsperiode bewilligungsfrei möglich sein?

Es wurden weitere Themen diskutiert, die aus Sicht der Internetcommunity aber weniger von Bedeutung waren.

Besonderes:

Die folgenden Aufrufe wurden seitens der Offiziellen des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) gemacht. Bitte macht euch hierzu Gedanken, ergänzende Hinweise gibt es auf der Webseite des IGE (www.ige.ch) sowie der WIPO (www.wipo.int):

  • Felix Addor, stv. Direktor des IGE, hat die Teilnehmer ermuntert, mit Fragen betreffend ACTA an das IGE zu gelangen. Er könnte sich vorstellen, eine regelmäßige ACTA Sitzung abzuhalten, sofern daran Interesse bestünde. Deswegen die Frage: Wer hätte Interesse an einer solchen Sitzung?
  • Emmanuel Meyer, Leiter der Urheberrechtsabteilung, ersucht um Diskussionsvorschläge, die ein hilfreicher Beitrag für die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts vor der WIPO sein könnten.
  • Carlo Govoni von der Beobachtungsstelle für technische Maßnahmen ersucht um Mitteilung von Problemen im Zusammenhang mit DRM. Insbesondere von Seiten von Open Source Software Entwicklern werden Meldungen erwartet. Es wären aber auch allgemeine Hinweise hilfreich, damit Herr Govoni auf allenfalls noch unentdeckte Kanäle stößt, über die er eine allenfalls mißbräuchliche Verwendung von technischen Schutzmaßnahmen erkennen kann. Herr Govoni hat anhand von praktischen Beispielen erläutert, wo mißbräuchliche Situationen bestehen könnten.
    Zum Beispiel verwies er auf die Praxis von Online Shops in preislicher Hinsicht danach zu differenzieren, ob ein Musikwerk mit oder ohne Kopierschutz zum Download angeboten wird. Wenn die Version mit Kopierschutz den Privatgebrauch einschränkt, die Version ohne
    Kopierschutz jedoch nur gegen einen Aufpreis zu bekommen ist, könnte darin ein Mißbrauch liegen. Die Beobachtungsstelle klärt diesen Fall derzeit ab.
  • P.S.: Das nächste Urheberrechtsgespräch findet am 18. Mai 2010 statt.


    Anhang:

    RFC #3: Nutzung vorbestehender Werke

    Am 26. Mai 2009 findet beim Institut für Geistiges Eigentum ein Treffen statt, bei welchem Vertreter der am Urheberrecht interessierte Kreise ihre
    Anliegen mit Bezug auf das Urheberrecht einbringen können. An diesem Treffen nehmen auch Vertreter von der Digitalen Allmend, von Plazi sowie von ch/open teil und bringen dort Standpunkte aus Sicht von Open Source Software sowie allgemein aus Sicht der “Internet-Community” vor.

    Bitte kommentiert, inwiefern aus Eurer Sicht zum obigen Thema Handlungsbedarf in der Schweiz besteht. Dazu die folgenden ergänzenden

    Bemerkungen:

    Das Urheberrechtsgesetz enthält Bestimmungen, welche die Nutzung von vorbestehenden Werken ermöglichen, ohne dass vorgängig nach dem
    Rechtsinhaber geforscht werden müsste (teilweise sind die Nutzungen jedoch nur mit Zustimmung einer Verwertungsgesellschaft und gegen Bezahlung einer Vergütung erlaubt), z.B. Art. 19 URG (Privatgebrauch, Schulnutzung, unternehmensinterner Gebrauch), Art. 21 (Dekompilieren von
    Computerprogrammen, um erforderliche Schnittstelleninformationen zu gewinnen), Art. 25 URG (Recht, aus veröffentlichten Werken zu zitieren).

    Fragestellungen im Einzelnen: Müssen einzelne solcher Bestimmungen erweitert werden? Andere hinzugefügt werden? Wären neuartige Ansätze denkbar, um die Nutzung von vorbestehenden Werken zu erleichtern?

    Subject: RFC #2: Access

    Am 26. Mai 2009 findet beim Institut für Geistiges Eigentum ein Treffen statt, bei welchem Vertreter der am Urheberrecht interessierte Kreise ihre
    Anliegen mit Bezug auf das Urheberrecht einbringen können. An diesem Treffen nehmen auch Vertreter von der Digitalen Allmend, von Plazi sowie von ch/open teil und bringen dort Standpunkte aus Sicht von Open Source Software sowie allgemein aus Sicht der “Internet-Community” vor.

    Bitte kommentiert, inwiefern aus Eurer Sicht zum obigen Thema Handlungsbedarf in der Schweiz besteht. Dazu die folgenden ergänzenden

    Bemerkungen:

    Im URG finden sich einige Bestimmungen, welche die Nutzung von verfügbaren kulturellen Gütern erleichtern: Art. 22a URG (Archivwerke von
    Sendeunternehmen) sowie Art. 22b URG (Nutzung von Ton- oder Tonbildträgern, deren Rechtsinhaber unauffindbar sind). Weiter ist der Vergleich im Rahmen des Google Books Prozesses zu erwähnen (http://www.googlebooksettlement.com).
    Bei diesem Vergleich geht es um die Verfügbarkeit von Büchern, die nicht mehr verlegt werden (“out of print”), und insofern gehört das Settlement zum
    Thema.

    Fragestellungen im Einzelnen:

    Müssen Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Materialien getroffen werden?

    – Sind gesetzliche Massnahmen nötig? Welche?

    – Gibt es die Möglichkeit, ausserhalb einer Gesetzesrevision etwas zu bewirken?

    – Sind mit öffentlichen Mitteln finanzierte Werke besonders zu behandeln?

    – Inwiefern verändert der Vergleich im Rahmen des Google Books Prozesses etwas aus Sicht der Internetcommunity in der Schweiz?

    Millionen sparen mit Open Source

    Die NZZ hat einen interessanten Bericht über die positiven Erfahrungen des Kanton Solothurns mit dem Umstieg auf Open Source Software. Vor dem Hintergrund der “fragwürdige Vergabe eines 42-Millionen-Franken-Auftrages durch den Bund an Microsoft unter Ausschaltung des Wettbewerbs” besonders relevant.

    Der Bund verlängerte die Lizenzverträge mit Microsoft für 42 Millionen Franken. Anders entschieden hat vor acht Jahren der Kanton Solothurn – und flächendeckend Linux installiert. Er spart seither Jahr für Jahr viel Geld und verfügt erst noch über flexiblere EDV-Systeme.