Kulturministeriumwahl: Raphael Urweider antwortet zu Freie/Offene Kultur

Im Rahmen der Wahlen zum Kulturministerium hat die Digitale Allmend bei den beiden Kandierenden Dominik Riedo und Raphael Urweider nachgefragt.

Wählen kann man den Kulturminister noch bis am 11.9.2007 auf der Webseite des Kulturministeriums.

Hier die Antwort von Raphael Urweider:

Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw. Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?

Im idealfall ist das Material allen zugänglich, kann kreativ weiterverwendet
und verbreitet werden. Volkslieder oder Märchen zum Beispiel funktionieren
seit jeher nach dieser Art. Ein Nachteil ist vielleicht, dass grosse Vertriebsfirmen kein Interesse mehr
daran haben, Kulturgut zu vertreiben, da sie nicht mehr so unverschämt reich
werden können.

Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

Keine.

Verhelfen offene Lizenzen Künstlern zu einem grösseren Publikum?

Tendenziell ja. Das Problem heute ist, dass die Menschen den Wert von
Dingen, die gratis oder billig sind, oft nicht anerkennen. Doch ist das
freie Verfügen über das eigene Werk oft Voraussetzung, nicht Ausverkauft zu
werden.

Was sind die Vorteile, aus der Sicht der Gesellschaft, die Erstellung von Werken mit offenen Lizenzen zu unterstützen?

Eine offene, demokratische Gesellschaft sollte auch offene und demokratische Strukturen finden, um den Güteraustausch zu regulieren. Somit würde der Wert von Gütern nicht nur über Geldwert und Markenschutz bestimmt werden, und es wäre möglich, der Diktatur grosser Konzerne etwas entgegenzuhalten.

Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?

Ich bin bereits Mitglied auf Plattformen wie www.mx3.ch (http://www.mx3.ch/artist/ldeep2)

oder myspace.com (http://www.myspace.com/djairafrique), die für freie Musik
stehen.

Zudem würde ich das kulturministerium.ch mit mx3.ch verlinken, meine
Lieblingssongs in Playlists zusammenfassen und so ein freies Kulturradio schaffen. Natürlich auch Kontakt mit den Verwertungsgesellschaften aufnehmen, und mich über deren Politik informieren.

Zusatzfrage aus Aktualitätsgründen: Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?

Das ist Blödsinn. Neanderthal. Als würde jeder Stromanbieter neue Steckdosen erfinden und dann die passenden Geräte dazu verkaufen.

Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)

Grundsätzlich stehe ich dafür ein, dass die Kunst den KünstlerInnen gehören soll. Da die Suisa jetzt schon mit MP3-Playern Geld verdient, sollte sie
sich überlegen, wie unfrei sie ihre Mitglieder halten will. Falls es zu einer Austrittswelle käme, hätte die Suisa plötzlich ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Die Antwort von Dominik Riedo ist bereits im Blog. Wer immer noch unsicher ist bei der Wahl, der kann den Kulturfragebogen ausfüllen.

Kulturministeriumwahl: Dominik Riedo antwortet zu Freie/Offene Kultur

Im Rahmen der Wahlen zum Kulturministerium hat die Digitale Allmend bei den beiden Kandierenden Dominik Riedo und Raphael Urweider nachgefragt.

Wählen kann man den Kulturminister noch bis am 11.9.2007 auf der Webseite des Kulturministeriums.

Als erster hat Dominik Riedo geantwortet.

Was sind Vorteile und/oder Nachteile, aus der Sicht der Künstler bzw. Kreativen, Material unter einer offenen Lizenz zu veröffentlichen (CC,copyleft)?*

Der Künstler/die Künstlerin kann damit selbst entscheiden, was mit ihren Werken geschehen soll bzw. wie sie verwertet werden dürfen. Der Urheber behält also die direkte Kontrolle über sein Werk und kann es sogar selbst vermarkten, sofern er dies will. Ziel sollte es dabei sein, möglichst viel gänzlich frei zur Verfügung zu stellen: Der kreative Fluss bzw. der kreative Austausch von Werk zu Werk dürfte so enorm wachsen.

Sollte die freie Vermischung von Kultur (z.B. das Remixing oder Sampling von Musik) immer möglich sein? Welche Fälle würden sie ausschliessen?

Eine einfache Antwort: Sie sollte immer möglich sein, solange ein eigenes Kunstprodukt entsteht, das nicht nur das andere nachäfft oder nur am Erfolg des anderen partizipieren will. Die Entscheidung, welche Werke nun aber unter die eine Gruppe und welche unter die andere fallen, dürfte sehr schwer zu entscheiden sein. Hier müssten noch praktikable Wege beschrieben werden.

Verhelfen offene Lizenzen Künstlern zu einem grösseren Publikum?

Das kann vor allem für junge und neue Kunst so sein. Arrivierte Künstler mögen das anders sehen. Da die Möglichkeit der offenen Lizenzen freiwillig genutzt werden kann, sehe ich es auf jeden Fall als tolle zusätzliche Chance im Spektrum der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten.


Was sind die Vorteile, aus der Sicht der Gesellschaft, die Erstellung von Werken mit offenen Lizenzen zu unterstützen?

Sie könnten mehrheitlich viel freier an Kultur teilhaben als heute. Es wäre ein grosser Pot von künstlerisch Geschaffenem vorhanden, auf den jeder Mensch weltweit viel eher zugreifen dürfte als heute. Für den Konsumenten hat das wohl bloss Vorteile, für viele Künstler auch, also profitiert meiner Ansicht nach die gesamte Gesellschaft davon. Es müsste allerdings der Grossteil der Kulturschaffenden mitmachen.

Inwiefern würde das Kulturministerium unter ihrer Führung die freie Kultur unterstützen?

Indem ich auf diese gemeinnützige Gesellschaft aufmerksam machen würde, mich für sie einsetzen möchte und Interessierte über diese Art der Rechteselbstvergabe aufklären möchte. Zusätzlich habe ich bereits jetzt gewisse Teile meines Schaffens zur freien verfügung gestellt, gehe also noch mit einem entsprechenden Beispiel voraus.

Zusatzfrage aus Aktualitätsgründen: Was ist ihre Meinung zu DRM (Digital Rights Management)?

Finde ich grundsätzlich beim jetzigen Stand der Dinge eine gute Sache. Die Benutzerfreundlichkeit sollte jedoch noch optimiert werden, vor allem betreffend der Kompatibilität verschiedener Geräte bzw. Formate und betreffend der Zahlungsweise.

Sollen alle Künstler die Erlaubnis haben einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen und Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein? (Zusatzinfo ProLitteris, Suissimage erlauben dies. Die SUISA nicht)

Kurz und bündig: Absolut!

Die Fragen haben wir übrigens auch schon Gilberto Gil, Kulturminister von Brasilien und Musiker, geschickt.

Weblogs-Bilder-Zeitschriften

In letzter Zeit werden immer häufiger Fälle publik, in welchen kommerzielle Newsprodukte, Bilder aus Weblogs ungefragt und ohne Quellenangabe eins zu eins übernehmen und publizieren. Illustrativ seien nachfolgend zwei Beispiele aufgeführt.

Fall 1 “heute”Fall 2 “20min”

Paradigmenwechsel?

Interessanterweise war es ursprünglich eher umgekehrt. Immer wieder bedienten sich Bloggers bei Online-Zeitungen und übernahmen die Bilder oder Texte eins zu eins. Zumeist waren sich diese privaten Hobbyjournalisten – insbesondere in den Anfängen der Bloggerszene – allerdings über die Rechtslage nicht richtig im Klaren.

Das Rechtsbewusstsein der “Laien” in Sachen “Urheberrecht”, hat sich aber – nicht zuletzt wegen der medial omnipräsenten Dauerdebatte über die sog “Piraterie” – radikal verändert.

Man darf davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Bloggers nicht nur darüber informiert, was sie nicht tun dürfen, sondern darüber hinaus ganz genau wissen, dass sie selber Urheber ihrer Texte und Bilder sind.

Es erstaunt, dass sich gewisse “professionelle Journalisten” immer weniger um die Rechtslage kümmern, währenddessen ausgerechnet die “Hobbyliga” immer sorgfältiger vorgeht.

Creative Commons Lizenzen – Misstverständnisse

In diesem Zusammenhang fällt zudem auf, dass insbesondere die Creative Commonse Lizenzen teilweise missverstanden bzw. immer wieder weitgehend falsch verstanden werden:

Zitat

weil infamy bekanntlich nicht der Creative-Commons-Lizenz untersteht, sondern absolut urheberrechtsgebührenpflichtig ist

Es sei an dieser Stelle festgehalten, dass Creative Commons (CC) keineswegs eine Lizenz für das freie Kopieren darstellt und daher vorab auf die CC_FAQ Deutsch oder CC_FAQ Englisch verwiesen.

Das CC-Lizenz Modell stellt dem Urheber modulartig verschiedene Lizenzen zur verfügungen. Der Urheber kann hierbei auswählen, ob

  1. die kommerzielle Nutzung seines Werkes erlaubt sein soll oder nicht,
  2. sein Werk nur identisch (1:1) übernommen oder ob es auch verändewert werden darf und
  3. wenn es verändert werden darf, ob das neue Werk unter der gleichen Lizenz publiziert werden muss oder nicht.

Unabhängig davon, welche Variante der Urheber aussucht, bleibt das Recht auf Namensnennung immer bestehen.

29.9.2007 – 3. Wikipediatag 2007 in Bern

Die freie Enzyklopädie Wikipedia gehört zu den zehn beliebtesten Diensten im Internet. Immer mehr Menschen nutzen deren Inhalte. Der Verein Wikimedia CH veranstaltet am 29. September 2007 in der Aula der Pädagogischen Hochschule PHBern den dritten Wikipediatag in der Schweiz.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissensarbeitende wie Dozierende, Bibliothekarinnen, Archivare, Journalisten und Studierende. Sie bietet einen Einblick in gemachte Erfahrungen, Arbeitsweisen und Potentiale der Wikipedia. Mit Wikisource, Wikimedia Commons und Antbase werden ausserdem drei weitere Projekte des offenen Wissens vorgestellt.

Ausgewiesene Expertinnen und Experten garantieren für ein spannendes Programm: Dr. Donat Agosti (Naturhistorisches Museum der Burgergemeinde Bern), Dr. Peter Haber (Universität Basel), Jan Hodel (Fachhochschule Nordwestschweiz), Dr. Marco Jorio (Chefredakteur des Historischen Lexikons der Schweiz), Michail Jungierek (Wikimedia Deutschland, Hamburg), Delphine Ménard (Wikimedia Foundation, Frankfurt a.M.), Dr. Emanuel Meyer (Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum) und Irmgard Wiesner (Administratorin bei Wikipedia).

In zusätzlichen Workshops können Teilnehmende unter Anleitung in der Wikipedia und in Wikisource selber editieren.

Der Wikipediatag wird organisiert von Wikimedia CH, mit freundlicher Unterstützung der PHBern und in Kooperation mit der Digitalen Allmend.

Logo Wikimedia CHWeitere Infos und detailliertes Program unter: http://www.wikipediatag.ch

Flyer und Plakat

Ort: Aula PHBern, Gertrud-Wokerstrasse 5, Bern

Zeit: 10:00 – 18:30

Eintritt ist frei

ch-open: Call for Open Concepts für informatica08

2008 findet das Informatikjahr informatica08. Ziel ist die Förderung der Informatik in der Schweiz.

Logo Infomatica08

Dabei soll auch Open Source, Open Content und Open Standards ein Thema sein. ch-open hat einen “Call for Open Concepts” gestartet. Projektideen von Einzelpersonen, Gruppen, Firmen und anderen Organisationen können bis am 1. Oktober eingereicht werden. Die Besten Konzepte werden fürs offizielle Detailprogram vorgeschlagen und bei der Realisierung unterstützt.

Der Call for Open Concepts als PDF.

OOXML – Letzte Chance für die Schweiz ihr Gesicht zu wahren (Nachtrag)

Matthias Stürmer hat für Netzpolitik.org einen Gastbeitrag zu OOXML und der Schweiz verfasst. Wir haben uns erlaubt den Gastbeitrag auch hier zu veröffentlichen:

Letzte Chance für die Schweiz ihr Gesicht zu wahren

Nachdem nun von überall in der Welt die Resultate der nationalen Standardisierungsgremien bezüglich dem ISO Fasttrack-Verfahren von OOXML veröffentlicht werden, bleibt die Lage in der Schweiz bis zum letzten Moment unklar. Zwar hat der Kommissionsleiter Hans-Rudolf Thomann Anfang der Woche bereits stolz verkündet, dass mit überwältigender Mehrheit OOXML angenommen wurde. Jedoch bereits 24 Stunden später verkündete ein vom Präsident, dem CEO, dem COO und einem weiteren Vorsitzenden der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV) unterzeichneter Brief an alle Kommissionsmitglieder, dass die Resultate der ersten Abstimmung als ungültig erklärt wurden. Es werde nun bis am 1. September 24 Uhr eine zweite Abstimmung durchgeführt – das definitive Resultat muss dann am 2. September an die ISO übermittelt werden. Dies zeigt, dass die hartnäckigen Proteste durch FSFE und SIUG schliesslich auch die obersten Etagen der alteingesessenen SNV verunsichert haben.

Zurecht, denn was sich zuvor in der UK14, die über OOXML beratende Kommission, abgespielt hat, ist tatsächlich skandalträchtig. Nicht nur, dass zahlreiche Kommentare von Norbert Bollow der SIUG abgelehnt wurden, ohne richtig diskutiert zu werden. Auch hat es Herr Thomann, der so genannte Convenor von UK14, leider versäumt, die Mitglieder der Kommission darauf aufmerksam zu machen, dass am Ende der Sitzung abgestimmt würde. Die Sitzung dauerte zudem bis 18 Uhr, und nicht wie angekündigt, bis 12 Uhr. So kam es, dass sich zwar eine Mehrheit der Anwesenden gegen OOXML aussprach, sich jedoch der Convenor die Freiheit nahm, die Empfehlung der Kommission in die Befürwortung des OOXML-Standards umzuwandeln. Somit konnte in der ersten Abstimmungsrunde nur noch darüber befunden werden, ob man die Empfehlung der Kommission annehmen wollte oder nicht – offenbar ein klarer Verstoss gegen die SNV-Richtlinien, wie die Direktion offenbar kurz vor dem Ende erkannte.

Unabhängig davon, wie nun das Resultat heute Abend in der Schweiz oder im Februar 2008 in der ISO ausgehen wird, stellt sich die Frage, was genau der Wert eines solch offenbar umstrittenen ISO-Standards ist. Ausser Microsoft selber, seinen vergoldeten Partnern und einigen trägen, öffentlichen Institutionen hat nämlich niemand Interesse an unterschiedlichen Standards für das gleiche Ziel. (ODF ist bereits seit über einem Jahr ein ISO-Standard für Office-Dokumente). Wer schon mal mit einem Dreipol-Stecker in Europa rumgereist ist weiss, wieso Auswahl nicht immer von Vorteil ist. Dann zeigt die aktuelle Situation auch, dass dieser ganze Normierungsprozess wie er heute läuft, offenbar einfach zu umgehen ist. In den letzten 14 Tagen sind rund 20 Microsoft Gold Partner der Kommission beigetreten – ganz ohne finanzielle Anreize, wie Marc Holitscher von Microsoft wiederholt vehement betonte. Und das mag ja auch stimmen, denn die Partnerfirmen haben ja ebenfalls ein existenzielles Interesse an der Abhängigkeit ihrer Kunden von Microsoft. Dennoch wird die schön formulierte Philosophie des SNV durch die aktuellen Vorgänge krass verletzt. Neben dem sich die Institution in ihrer Mission rühmt, zum Wohle der Gesellschaft und Wirtschaft zu agieren, kann sie leider ihrer eigenen Vision nicht gerecht werden: „[…] Neben diesen rein geschäftlichen Überlegungen darf man aber nicht vergessen, dass die Welt auch in einem erweiterten Sinne Normen braucht. Dann nämlich, wenn es um ‘gute Praxis’, Verantwortung, Fairness und Ethik im Zusammenspiel von Wirtschaft und Gesellschaft geht.“ Wenn somit die SNV den OOXML-Standard nicht klar ablehnt oder sich zumindest enthält, hat sie ihre Glaubwürdigkeit endgültig verspielt.

Nachtrag:

Die SNV hat nun das Abstimmungsresultat veröffentlicht:

Nach langen Diskussionen endet in der Schweiz die Abstimmung der 57 Komiteemitglieder mit folgendem Resultat:

43 Stimmen für die Annahme des Entwurfes
14 Stimmen für die Ablehnung des Entwurfes

Aufgrund dieses Resultates stimmte die SNV im Namen der Schweiz mit: “Annahme mit Kommentierung”, weil die Experten vorgängig einige Kommentare zum Dokument erarbeitet hatten.

Nachtrag 2: Inside IT Bericht

Fragwürdiger OOXML Entscheid in der Schweiz?

In den letzten Wochen ist ein heftiger Streit rund, um die Verabschiedung des Microsoft Dateiformats OOXML als internationalen Standard entstanden. Die Debatte findet auch in der Schweiz statt und zwar beim SNV (Schweizerische Normenvereinigung). Die WOZ hat nun einen längeren Artikel zu den seltsamen Vorkomnissen und der Vorgehensweise in der Kommission veröffentlicht. Bedenklich ist die Annulierung einer ersten Abstimmung und die plötzliche Zunahme von Mitgliedern kurz vor dem Entscheid:

Den Entscheid selbst sollten die Expert­Innen der jeweiligen Komitees fällen. Doch da wird es brisant: Jeder und jede kann Mitglied eines Komitees werden. Am Anfang hatte das ooxml-Komitee etwa zwanzig Mitglieder, als es um die Abstimmung ging, waren es plötzlich über fünfzig. Offensichtlich hatte Microsoft noch kurz vor der Abstimmung Leute ins Komitee geschickt. Nach SNV-Reglement ist dies zulässig, was zeigt, dass die Normen-Vereinigung auf solche politischen Entscheide nicht vorbereitet ist.

Treffend dazu ist wohl der Comic von Nooxml.org:
Comic about procedure

Verschiedene Gruppierungen, u.a. die SIUG oder FSF Switzerland sind im Moment sehr aktiv und versuchen zu verhindern, dass die Schweiz OOXML als Standard vorschlägt. Die SIUG hat dazu Dokumente zusammen gestellt.

Das Resultat der Abstimmung wird wohl am 1.9 oder 2.9 öffentlich werden.

MP3 Player – Bericht im Kassensturz – Abgabe ab 1.9

Ab dem 1.9.07 (morgen) fallen beim Kauf eines MP3 Player in der Schweiz Gebühren an. Diese werden an die Verwertungsgesellschaften bezahlt. Das Konsumentenmagazin Kassensturz hat am letzten Dienstag einen ausführlichen Bericht gebracht und auch den den Geschäftsführer der SUISA Alfred Meyer interviewt. Den Beitrag gibt es auch online. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der diskutierten Punkte (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):

“Zu Beginn macht Alfred Meyer (SUISA) deutlich, dass die Vergütung zu Gunsten der Künstler ist. Der Kassensturz fragt dann nach, ob die Beiträge nicht zu hoch sind. Alfred Meyer erklärt dann die Preisgestaltung, die nach seiner Ansicht ok ist. Die hohen Preise liegen scheinbar daran, dass die Zahlen auf dem Jahre 2004 basieren. Man wisse aber dass sich sich die Kapazitäten alle 1.5 Jahre verdopplen. Der Kassensturz fragt nach und will wissen, ob Alfred Meyer mit dieser Aussage versteckt zu erkennen gegeben hat, dass die Preise zu hoch sind. Alfred Meyer gesteht dann ein, dass die Preise im Moment zu hoch sind und auch das Bundesgericht das gesagt habe. Die Gebühren seien aber auch so hoch, weil die Künstler so lange warten mussten. Scheinbar gehen die Gebühren runter, es hängt aber von den Preisverhandlungen ab und der Schiedskomission. In einem guten Fall dauert es gemäss Alfred Meyer ein Jahr. Die nächste Frage ist, weshalb Flash Speicher teurer sind als Harddisk Speicher. Alfred Meyer gesteht ein, dass das richtig ist und Flash Speicher eben auch 10 mal teurer sind als HD Speicher. Der Kassensturz greift ein und sagt das die Preisgestaltung unverständlich sei. Schliesslich folgt die übliche Frage der Doppelbelastung, d.h. wenn ein Song online gekauft wird und direkt auf einem MP3 Player gespeichert wird. Alfred Meyer verweist auf die Privatkopie, die vergütungspflichtig ist. Der Kassensturz interveniert und findet das nicht richtig, da ja der Song nur auf den MP3 Player transferiert wird und nicht eine Privatkopie gemacht wird. Alfred Meyer sagt dann, dass ein Abzug gemacht werden musste für online verkaufte Songs.”

Verschiedene Anbieter haben nun scheinbar noch speziell Aktionen gemacht auf MP3 Player, die vor dem 1. September gekauft werden. Ab morgen wird also fürs erst einmal die Gebühr bezahlt. Die Gebühr bleibt aber weiterhin umstritten und es ist wohl zu erwarten, dass verschiedene Seiten darauf reagieren.

NZZ: Beilage zu Urheberrecht und Kunstfreiheit

Die NZZ hat heute eine sehr gute und spannende Beilage.

NZZ: Das Fundament des Urheberrechts wankt.

Bemühungen um eine Modernisierung des Urheberrechts gehen stets von Begriffen aus, die in der Ästhetik des 19. Jahrhunderts entwickelt wurden. Die rechtlichen Kategorien des Urheberrechts entsprechen aber schon lange nicht mehr aktueller ästhetischer Praxis und behindern sogar die kreative Arbeit unabhängiger Musiker.

NZZ: Die Basis macht mit.

Künstler und Konsumenten engagieren sich bei der Urheberrechtsrevision.

Gemeint sind wohl u.a Kunstfreiheit und der Konsumentenschutz. Nicht direkt erwähnt, aber nicht zu vergessen sind die gemeinsamen Briefe verschiedener Organisationen und die Petition Lieblingmusig.

NZZ: Die Musik im Zeitalter des «Copy and Paste»

Die Audio-CD feiert Geburtstag. Viele Geburtstagsansprachen hören sich aber an wie Leichenreden. Als Referenzpunkt von Urheberrechtsrevisionen könnte die CD aber noch zur Untoten mutieren.

[u .a. via Netzpolitik, Kunstfreiheit]

Schweizerischer Nationalfonds erlässt Weisung zu Open Access

Der Newsletter der SAGW berichtet über die neu erlassene Weisung der Schweizerischen Nationalfonds zu Open Access. Der Schweizerische Nationalfonds ist eine der zentralen Finanzierungsinsitutionen für die Wissenschaft in der Schweiz.

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung sollte – nicht zuletzt im Interesse der Wissenschaft
selbst – auch möglichst gut öffentlich zugänglich sein. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF)
erlässt daher auf den 1. September 2007 die «Weisung bezüglich Open Access zu wissenschaftlichen
Publikationen aus von ihm geförderten Projekten». Sie stellt eine Lösung dar, welche den
Forschenden bei der Umsetzung Wahlfreiheiten gewährt.

Die Weisungen können beim Nationalfonds angesehen werden.