FAQ: ProLitteris und Creative Commons

Für den Creative Commons Launch am 26.5.07 haben wir die Verwertungsgesellschaften angefragt uns einige Fragen zur Vereinbarkeit von Creative Commons Lizenzen und der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu beantworten. Werner Stauffacher von ProLitteris war so freundlich und hat uns die Fragen beantwortet. Vielen Dank!

ProLitteris ist die Verwertungsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst in der Schweiz.

NOTE: Die nachfolgenden Antworten beziehen sich einzig auf Online- bzw. Ondemand-Nutzungen von geschützten Werken. Analoge Verwendungen können von ProLitteris-Mitgliedern, die ihre Onlinerechte über eine CC-Lizenz regeln, nach wie vor gemäss dem Mitgliedschaftsvertrag über die ProLitteris wahrgenommen werden.

1. Ist es möglich, als ProLitteris Mitglied einzelne Werke unter einer
CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, allerdings nur im Bereich der sog. Ausschliesslichkeitsrechte, also beispielsweise bei Online- oder Ondemand-Nutzungen von geschützten Werken. Bei den sog. Vergütungsansprüchen, die von Gesetzes wegen zwingend über die Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen sind, können die Berechtigten die Rechte nicht selber regeln. Das ist beispielsweise der Fall bei Nutzungen von geschützten Werken im Intranet einer Firma.

2 . Falls ich aus der ProLitteris austrete, kann ich dann meine bisherigen bei der ProLitteris gemeldeten Werke neu unter CC lizensieren?

Ja, das ist möglich, allerdings muss das Mitglied die im Mitgliedschaftsvertrag vorgesehenen Kündigungsfristen einhalten.

3. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der ProLitteris beitreten?

Da ist möglich, allerdings macht ein Beitritt in einem solchen Fall nur noch im Bereich der sog. Vergütungsansprüchen sowie bezüglich des Sende und Aufnahmerechts für Text- und Bildwerke sowie des Reproduktionsrechts an Bildern einen Sinn.

4. Ich möchte einen bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?

Dies betrifft eine Grundsatzfrage des Urheberrechts bzw. der dafür abzuschliessenden Verträge.

5. Kann ich als ProLitteris Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwas cc: non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Solches ist möglich, wobei allerdings genau definiert werden muss, was unter non-commercial und was unter commercial-Nutzungen zu verstehen ist.

Flyer Creative Commons Launch Schweiz

Zum Launch der Schweizer Creative Commons Lizenzen nächsten Samstag in Zürich gibt es auch einen Flyer. Wer den Anlass unterstützen will, kann die Web-Version des Flyers per eMail verbreiten oder gleich die Print-Version auf ein A3-Blatt ausdrucken und bei sich in der Firma oder in seinem bevorzugten Café aufhängen.

Der Flyer wurde von Alessandro Frigerio und Matthias Mehldau gestaltet und darf unter Creative Commons Namensnennung weiterverwendet werden.

Flyer CC-Launch Schweiz

FAQ: SUISSIMAGE und Creative Commons

Für den Creative Commons Launch am 26.5.07 haben wir die Verwertungsgesellschaften angefragt uns einige Fragen zur Vereinbarkeit von Creative Commons Lizenzen und der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu beantworten. Sandra Künzi von SUISSIMAGE war so freundlich und hat uns die Fragen beantwortet. Vielen Dank!

SUISSIMAGE ist die Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken und eine Verwertungsgesellschaft.

Antworten auf unsere Fragen

Vorbemerkung: Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Verwertungsgesellschaften im gleichen Umfang Rechte wahrnehmen müssen/können. Ihre Tätigkeit wird ja durch das Gesetz bestimmt. Im Gegensatz zum Musikbereich unterstehen im Filmbereich weniger Rechte der Kollektivverwertung.

Daher dürften sich die meisten Rechte, die mit CCLs eingeräumt werden, nicht mit den von SUISSIMAGE wahrgenommenen Rechten überschneiden.

Die meisten Filme und Videos enthalten Musik. Unsere Antworten beziehen sich logischerweise nur auf die Rechte an der Bildspur. Das heisst, die Rechte an Musik sowie an verwandten Schutzrechte sind immer zusätzlich abzuklären.

1. Ist es möglich, als SUISSIMAGE Mitglied einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Differenziert lässt es sich so sagen:

  1. Solange die CCL Nutzungen erlaubt, die nicht in den Tätigkeitsbereich von SUISSIMAGE fallen, ist es ja absolut unproblematisch. Dann kann ein Werk sowohl bei SUISSIMAGE angemeldet, als auch unter einer CCL angeboten werden.
  2. Falls die CCL Nutzungen erlaubt, für die der Urheber die betroffenen Rechte bereits an SUISSIMAGE abgetreten hat, so kann er das fragliche Werke von der Wahrnehmung durch SUISSIMAGE ausnehmen. Das hat zur Folge, dass er im Bereich der „freiwillig kollektiv verwertenden Rechte“ selber aktiv werden kann.
  3. Im Bereich der „obligatorisch kollektiv verwerteten Rechte“ kann eine Urheberin nie selbst aktiv werden. Wenn sie ein Werk von der Kollektivverwertung ausnimmt, so verzichtet sie damit auf die Entschädigungen aus der obligatorischen Kollektivverwertung. Dieser Verzicht führt aber nicht dazu, dass sie selbst über diese Rechte verfügen kann. Sie kann diese Rechte weder mit einer CCL noch sonst einer Vereinbarung einräumen.

Allerdings unterstehen im audiovisuellen Bereich meistens nur solche Rechte der obligatorischen Kollektivverwertung, über die die Urheber in der Regel gar nicht selber verfügen wollen. Beispiel: Weitersenderecht. Die Unternehmen, die weitersenden, klassischerweise Kabelnetzbetreiber, müssen und dürfen dieses Recht bei der Verwertungsgesellschaft einholen und bezahlen. Den Kabelnetzbetreibern kann nicht zugemutet werden, mit allen Urhebern einzelne Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt auch für einzelne Werke, die nicht bei SUISSIMAGE angemeldet sind.

2 . Falls ich aus der Suissimage austrete, kann ich dann meine bisherigen bei der SUISSIMAGE gemeldeten Werke neu unter CC lizensieren?

Mit dem Austritt endet die Tätigkeit von SUISSIMAGE. SUISSIMAGE kümmert sich nicht mehr um die Werke dieses Urhebers. Aber die Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft ist nur ein Aspekt Ihrer Frage. Der andere, wichtigere Aspekt ist das Gesetz. Dieses sieht Einschränkungen der Verfügungsfreiheit der Urheber vor. Eine Urheberin kann nicht über Rechte verfügen,
die den Nutzenden bereits von Gesetzes wegen eingeräumt werden (zB das Recht, eine Privatkopie zu erstellen) oder
die nur kollektiv wahrgenommen werden dürfen(zB Weitersenderecht).

Dies gilt, unabhängig davon, ob die Urheberin Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht.

3. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der SUISSIMAGE beitreten?

Ja. Allerdings können Werke, die bereits unter einer CCL lizenziert sind und Rechte betreffen, welche SUISSIMAGE wahrnimmt, natürlich nicht angemeldet werden. Es gilt: Wer im Rahmen einer CCL auf die Rechte an seinem Werk verzichtet, ist an diesen Verzicht gebunden. Ein Rückruf ist nicht möglich, da die Adressaten und Adressatinnen gar nicht bekannt sind. Daher gilt ein Rechteverzicht in diesem Rahmen faktisch unbefristet. Das bedeutet, dass die betroffenen Rechte anschliessend weder kollektiv noch individuell, zumindest nicht exklusiv, wahrgenommen werden können.

4. Ich möchte ein bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?

Wenn ich dieses Werk bereits bei SUISSIMAGE zur Rechtewahrnehmung veröffentlicht habe, heisst das, dass ich gewisse Rechte an SUISSIMAGE abgetreten habe. Ich muss also entweder eine CCL wählen, die andere als die bereits abgetretenen Rechte betrifft, oder das Werk bei SI abmelden.

5. Kann ich als Suissimage Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwas cc: non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen, sondern zwischen privatem und nichtprivatem Gebrauch sowie weiteren privilegierten Nutzungen, beispielsweise in Schulen, für Zitate, u.ä. Für SUISSIMAGE sind diese gesetzlichen Kategorien massgebend. Es ist uns nicht klar, wie die von Ihnen erwähnte Kategorien in der Praxis umzusetzen wären: Wo genau verläuft die Grenze zwischen commercial und non-commercial? Wie lässt sich das mit verhältnismässigem Aufwand und konkret (nicht nur theoretisch) überprüfen? Was sind traditionelle Lizenzen?

(Anmerkung Digitale Allmend: Wir werden die Rückfrage weiterleiten.)

Kulturpapier der Grünen Schweiz: Freier Zugang, Freie Lizenzen und kein DRM

Die Grüne Partei Schweiz hat ein sehr gutes Positionspapier zur Kulturpolitik veröffentlicht. Das Dokument wurde an der Delegiertensammlung vom 5.5.2007 bearbeitet und scheint auf den ersten Blick sehr ausgewogen.

Sie fordern einen freien Zugang zu Wissen und Kultur. Dies u.a. durch eine Förderung der Digitalisierung von Kultur und Wissen und deren Bereitstellung. Freie Lizenzen werden als unterstützenswert genannt und DRM wird grundsätzlich abgelehnt. Schliesslich setzten sie sich für ein differenziertes Urheberrecht ein.

15.5.2007 – Vorbereitungstreff CC Launch

Die Digitale Allmend trifft sich am Dienstag 15.5.2007 um 18:30 zu einem Vorbereitungstreff für den Launch der Schweizer Übersetzung der Creative Commons Lizenzen am Tweakfest. Wir treffen uns im TantPis an der Konradstrasse 73 in Zürich.

Interessierte Personen, die mithelfen möchten, sind herzlich eingeladen ans Treffen zu kommen oder können sich bei uns melden. Rückfragen kann man an team_cc(at)allmend.ch schicken.

Debatten der US-Präsidentschafts-Kandidaten unter CC

CNN hat angekündigt, dass sie alle Aufzeichnungen von den kommenden US-Präsidentschafts-Kandidaten unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen wollen.

In einem Statement sagte CNN:

«Due to the historical nature of presidential debates and the significance of these forums to the American public, CNN debate coverage will be made available without restrictions at the conclusion of each live debate.»

Creative Commons Lizenzen und Verwertungsgesellschaft Suissimage

Mit der baldigen Veröffentlichung der ans Schweizer Recht angepassten Creative Commons Lizenzen stellt sich auch die Frage, ob Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft Creative Commons Lizenzen für ihre Werke verwenden können.

Im SIC hat Sandra Kuenzi von Suissimage letztes Jahr einen Beitrag zum Verhältnis zwischen Suissimage und Creative Commons veröffentlicht. Suissimage ist die Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken und eine Verwertungsgesellschaft.

Der Artikel enthält eine sehr positive Information:

Aus der Sicht von SUISSIMAGE gibt es im audiovisuellen Bereich keinen Widerspruch zwischen kollektiver Verwertung durch eine Verwertungsgesellschaft und der individuellen Verwertung durch eine CC-Lizenz. Im Gegenteil: Diese beiden Verwertungsformen können nebeneinander existieren.

Die weiteren wichtigen Details dazu sind im lesenswerten Text erläutert.

Pandora: Benutzer ausserhalb der USA werden ausgesperrt

Nicht genug, dass Pandora mit der Forderung der RIAA konfrontiert ist, dass in Zukunft jedes Web-Radio für jeden abgespielten Song Abgaben zahlen soll.

Nun sah sich das personifizierte Internetradio aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Zugang für Nutzer ausserhalb der USA zu sperren. Seit heute kann mit einer europäischen IP nicht mehr auf den Dienst zugegriffen werden. Pandora habe vergeblich versucht, internationale Lizenzen für den Dienst zu bekommen. Bisher sei das jedoch nur für Grossbritannien und Kanada gelungen, wo Pandora auch bald offiziell aufgeschaltet würde.

Noch erreichbar für europäische Benutzer ist last.fm, der zweite grosse Streaming-Dienst, welcher sich den Hörgewohnheiten der Benutzer anpassen soll. Das Archiv von last.fm enthält auch vermehrt Songs, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen.
Daneben gibt es die freie Musikplattform Jamendo, welche ein bemerkenswertes Archiv mit ausschliesslich Creative-Commons-Musik anbietet. Auch bei Jamendo gibt es Hilfsmittel, damit man schnell die Musik findet, welche einem am besten gefällt.

Die Mitteilung zur Sperrung von Pandora ausserhalb den USA ist auf der Homepage und im Blog von Pandora zu finden.

In einem ausführlichen Interview mit Tim Westergren, dem Gründer von Pandora, kann nachgelesen werden, warum die vom Copyright Royalty Board vorgesehenen Streaming-Lizenzen für Internet-Radios in den USA das aus für Pandora bedeuten würden. Interessant an dem zweiteilige Interview auf Create Digital Music ist auch der Hinweis, dass es tatsächlich praktisch kein legales Internet-Radio gibt, weil niemand Lizenzen bekommt, die ihm erlauben würden, in der ganzen Welt zu streamen.

CDM-Interview, Teil 1:
If Streaming Rates Stand, «We’ll Have to Shutter», Says Pandora Founder
CDM-Interview, Teil 2:
Pandora’s Founder on Decoding Taste and Promoting Indie Music

26.5.07 – Launch Creative Commons Schweiz

«Creative Commons» nun auch in der Schweiz

Zürich, den 29. April 07. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz wird derzeit revidiert und soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Die Rechtskommission des Nationalrats wird sich voraussichtlich im Mai damit beschäftigen.
Ebenfalls im Mai werden die für das Schweizer Recht adaptierten Creative Commons Lizenzen (CC) veröffentlicht. Damit gibt es in der Schweiz eine weitere, attraktive Alternative zu restriktiven Lizenzen und herkömmlichen Verwertungsmöglichkeiten.

Die Schweizer CC-Lancierung findet als abschliessendes Highlight des Tweakfests im Technopark statt. Am Samstag, dem 26. Mai, um 18.00 Uhr werden die Lizenzen unter Beteiligung eines prominenten CC-Vertreters vorgestellt: John Buckman, CEO von Magnatune.com und CC-Vorstandsmitglied, wird für die Einführung und Präsentationen sorgen. Auf dem Programm stehen ferner laufende Projekte und Anwendungen, die zeigen, dass internationale CC-Versionen auch in der Schweiz bereits genutzt werden. Weitere «Showcases» können bei den Veranstaltern noch gemeldet werden.

Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons (CC) wurden 2001 in den USA entwickelt, massgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der renommierten Stanford Law School. Damit wird dem traditionell eher restriktiven Urheberrechtsregime ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie WissenschaftlerInnen wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto «some rights reserved» – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und public domain (no rights reserved) – können UrheberInnen bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. In den letzten viereinhalb Jahren wurden weltweit bereits über 200 Millionen Werke unter Creative Commons lizenziert. Die CC-Lizenzen wurden von Openlaw, Plattform für Recht und freie Software, an das Schweizer Recht angepasst.

Organisiert und veranstaltet wird die CC-Lancierung Schweiz von der Digitalen Allmend. Das Programm gibt es unter http://www.tweakfest.ch.
Vor dem Launch Event wird es eine Keynote von Volker Grassmuck mit dem Titel «IP Kills, Freedom Now!» geben.
Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist kostenlos.

Hier auch noch die französische Medienmitteilung und die italienische Medienmitteilung.

Digitale Allmend übernimmt Public Project Lead von Creative Commons Schweiz

Es freut uns folgende Mitteilung von Creative Commons Schweiz anzukündigen:

Die juristischen Arbeiten an der schweizerischen CC-Lizenz sind von Openlaw erfolgreich abgeschlossen worden und wir haben beschlossen, die weitere Zukunft von CC in der Schweiz neu zu strukturieren.

Von nun an fallen viele Aufgaben an, Aufgaben die nicht rechtlicher Natur sind. Dazu gehört u.a. auch der Launch der Schweizerischen Übersetzung der Creative Commons Lizenzen. Wie mit heutiger Pressemitteilung angekündigt, wird der Launch am Tweakfest vom 26. Mai 2007 stattfinden.

Im Zusammenhang der Vorbereitungen des Launch wird neu die Funktion eines Public Project Lead für die Schweiz geschaffen. Der Public Lead wird Projekte lancieren, welche die Verbreitung der CC Lizenzen in der Schweiz fördern.

Der Verein „Digitale Allmend” (http://allmend.ch) wird den Public Project Lead für Creative Commons in der Schweiz ausüben. Digitale Allmend wird damit der neue Motor für Communityprojekte.

Openlaw bleibt neben dem Public Lead als Juristischer Project Lead bestehen.

Legal Lead und Public Lead sind in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht voneinander unabhängig und treten im eigenen Namen auf.

Rechtliche Anfragen betreffend Creative Commons können weiterhin an info(at)openlaw.ch oder auf die Mailingliste (cc-ch(at)lists.ibiblio.org) gerichtet werden. Anfragen betreffend Communityprojekten richten Sie bitte an team_cc(at)allmend.ch.