e-rara – Antwort zu unserer Anfrage bezüglich Lizenzen für Werke

Die Projektleitung von e-rara hat uns folgende Antwort gegeben:

Vielen Dank für die Richtigstellung. Als Verfechter einer Open-Access-Politik unterstützt die ETH-Bibliothek die Creative-Commons-Bewegung, wo immer möglich. Dabei haben wir in Bezug auf gemeinfreie Dokumente offenbar etwas über das Ziel hinaus geschossen. Der Verweis auf die CC-Lizenz wird daher in den nächsten Tagen von der e-rara-Website entfernt werden. Eigene Publikationen und Dokumente, an denen die ETH-Bibliothek die Rechte besitzt, werden wir nach Möglichkeit nach wie vor unter einer CC-Lizenz publizieren.

Dass die in e-rara.ch publizierten Titel gemeinfrei sind und dass das Schweizer Urheberrecht keinen Investitionsschutz für Datenbanken vorsieht, ist uns bekannt. Was den Bibliotheksverantwortlichen zuweilen sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass hier mit öffentlichen Geldern umfangreiche digitale Angebote aufgebaut werden, in denen sich kommerzielle Anbieter ungeniert bedienen können. Davor wollen unsere Nutzungsbedingungen eine kleine moralische Schranke errichten, mehr nicht.

Vielen Dank an die Projektleitung für die prompte Beantwortung unsere Anfrage. Die ursprüngliche Anfrage findet sich hier.

Zudem gab es eine kleinere Diskussion auf der Facebook Fanseite der Zentralbibliothek

e-rara – Anfrage zur widersprüchlichen Nutzungslizenz bei Public Domain Werken

Wir haben heute folgendes E-Mail an das e-rara Projekt geschickt, um sie auf ein Problem ihrer Nutzungslizenz aufmerksam zu machen. Auf E-rara werden digitalisierte alte Drucke aus Schweizer Bibliotheken zur Verfügung gestellt.

Mit grossem Interesse haben wir die Publikation wichtiger Dokumente des kulturellen Erbes auf der Website e-rara.ch zur Kenntnis genommen.

Als Verein “Digitale Allmend” setzen wir uns für einen möglichst offenen Zugang zu Informationen ein. Daher begrüssen wir Ihre Dienstleistung sehr und würden Sie gerne als “Vorbild” in unserem Blog und anderen Auftritten erwähnen.

Was uns irritiert sind allerdings die Nutzungsbedingungen.

Soweit wir das beurteilen können, handelt es sich vollumfänglich um Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist und damit gemeinfrei sind. In den Nutzungsbedingungen schreiben sie jedoch, dass sämtliche Werke unter einer Creative Commons “by-nc-sa”-Lizenz stehen. Zusätzlich gibt es einen Widerspruch zwischen der durch die Angabe einer CC Lizenz erlaubten Weiterverbreitung eines Werkes und ihrer Angabe, dass die Werke nicht auf anderen Servern gespeichert werden dürfen.

Es ist ihnen selbstverständlich unbenommen, für die Dienstleistung der Erstellung der Scans Gebühren zu erheben. Wenn diese Scans jedoch veröffentlicht werden, sind sie gemeinfrei, denn durch den Vorgang des Scannens entsteht kein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Als Schweizer Vertreter von Creative Commons möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Lizenzform nicht korrekt ist. Gemeinfreie Werke können nicht unter eine CC-Lizenz gestellt werden, sondern sind eben gemeinfrei. Jedermann ist befugt mit den Werken zu machen was er will.

Gerne erwarten wir Ihre Stellungnahme und stehen Ihnen bei Fragen rund um Creative Commons jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit bestem Gruss und Gratulation für die Bemühungen um das kulturelle Erbe der Schweiz.

Für die Digitale Allmend und Team_CC Switzerland.

Bericht zur IGE Tagung “Zukunft des Urheberrechts”

Hartwig Thomas hat einen ausführlichen und persönlichen Bericht zur Tagung des Instituts für Geistiges Eigentum zur Zukunft des Urheberrechts geschrieben. Ein Ausschnitt aus der Zusammenfassung zur Einstimmung:

Die vom Schweizer Forum für Kommunikationsrecht1 und vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum am 2. März 2010 durchgeführte Fachtagung mit dem Titel „Zukunft des Urheberrechts – Interessenausgleich oder Paradigmenwechsel“ brachte einige neue, bisher ungewohnte, Töne in die schweizerische Urheberrechtsdiskussion.
Der zentrale neue Ton dürfte das offenkundige Bemühen aller Beteiligten gewesen sein, sich gegenseitig nicht (mehr) mit hoher Emotionalität der moralischen Verwerflichkeit zu beschimpfen, sondern einzuräumen, dass man über die heutige und zukünftige Regelung des Urheberrechts in guten Treuen verschiedene Meinungen haben kann, ohne deswegen gleich ein schlechter Mensch zu sein.
Ein neuer Aspekt, der auch mithalf, den konfrontativen Ton zu vermeiden, war wohl die Tatsache, dass sich diesmal auch echte Urheber und Vermittler von Werken äussern durften, wäh- rend die sonst immer anwaltschaftlich für diese Interessengruppen auftretenden Verwertungs- gesellschaften für einmal nur im Publikum und nicht vorne Teil des Panels waren. Diese Mal bestand das Panel nicht mehrheitlich aus Juristen.

Der ganze Bericht ist als PDF unter der CC-BY-NC-ND Lizenz verfügbar

23.3.2010 – Domaine public Referat an der OpenExpo in Bern

An der OpenExpo vom 23/24. März in Bern gibt es einen Tag zum Thema “Digitale Nachhaltigkeit”. An der Veranstaltung gibt es auch ein Referat von Allmend Mitglied Wolf Ludwig zu:

Domaine public Oder die Sicherung des öffentlichen Raums im Internet

Comunica-ch, die Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft, widmet sich der Vision einer Domaine public in der Schweiz und hat dazu eine Kampagne lanciert, die im Rahmen des Referats ausführlich erläutert wird.

Details zur Veranstaltung und den vielen anderen spannenden Vorträgen.

26. März 2010: M4Music – Panels rund ums Urheberrecht

Am diesjährigen M4Music gibt es einige Gesprächsrunden zu den Themen: Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften und Musik. Am ersten Panel zur Kulturflatrate vertritt Hartwig Thomas die Digitale Allmend.

Panel: A Flat Fee to Cure the Copyright Problems?
Eine Kulturflatrate ist ein in der Netzpolitik und zunehmend auch im Kulturbereich diskutierte Idee. Das Inputreferat von Dr. Mathis Berger und die anschliessende Diskussion debatiert die Idee.

Panel: SUISA – Good Cop, Bad Cop?
Ein Panel rund um die SUISA, Geräteabgaben etc. Im Allmend Blog gibt es zu SUISA einige gute Diskussionsinputs.

Die Panels finden am Freitagnachmittag statt und sind gratis. Der Veranstaltungsort ist der Schiffbau in Zürich Details zum Veranstaltungsort und Veranstaltung

ACTA – Notizen vom IGE Treffen vom 14.1.2010

Das IGE hat alle interessierten Gruppen in der Schweiz zu einer Informationsveranstaltung zum Thema ACTA am 14.1.2010 eingeladen.

Der Präsident der Piratenpartei Schweiz hat fleissig am Treffen beim Institut für Geistiges Eigentum (Schweiz) zum Thema ACTA Notizen gemacht. Die sehr ausführlichen Notizen wurden nun mit den Fragen zusammengestellt und sind als PDF veröffentlicht. Die Informationsveranstaltung fand vor dem ACTA Treffen Ende Januar statt. Solche Informationsveranstaltungen sind grundsätzlich sehr zu begrüssen. Leider ist aber ACTA immer noch nicht transparent genug.

Feb 11 – 2010 – Protest gegen Berner Übereinkunft

Bei Digitale Nachhaltigkeit wird zu folgendem Protest aufgerufen:

Protest gegen die Berner Übereinkunft auf dem Unteren Waisenhausplatz in Bern am 11. Februar 2010
Am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 13:00 Uhr auf dem Unteren Waisenhausplatz wird Richard Stallman, Mitgründer von GNU/Linux einen Protest gegen die Berner Übereinkunft über das Urheberrecht führen.

Der Protest kritisiert aus mehreren Gründen die Berner Übereinkunft als inakzeptabel in der Internet-Ära:

  • Das Urheberrecht hält viel zu lang.
  • Werke sollten nur urheberrechtlich geschützt sein, falls sie eine Copyright-Notiz enthalten.
  • Der “Drei-Schritte-Test” für Ausnahmen zum Urheberrecht stellt den Urheber über die Öffentlichkeit und schränkt Freiheiten ein, die die Internet-benutzende Öffentlichkeit haben muss.

Weitere Details bei Digitaler Nachhaltigkeit

Mitbestimmung bei SUISA – 32.51% der angemeldeten Personen davon 2.3% an GV

Vielfach haben wir schon gehört, dass beispielsweise der Entscheid über die Erlaubnis der Nutzung von Creative Commons Lizenzen durch SUISA Mitglieder gefällt werden könnte. Wir haben deshalb uns auch einmal interessiert, wie es den genau mit den Stimmverhältnissen aussieht und nachgefragt:

“Die SUISA hat derzeit 8871 stimm- und wahlberechtigte Mitglieder sowie 18412 Auftraggeber ohne Stimmrecht (Stand 30.10.2009).

Beim Eintritt in die SUISA werden Sie zunächst Auftraggeber. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie über 2000 Franken Entschädigungen erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr. Wer Mitgliederstatus hat, ist automatisch stimm- und wahlberechtigt.”

Konkret sind also 32.51 % derjenigen die sich bei der SUISA angemeldet haben Stimmberechtigt. Die SUISA ist übrigens eine Genossenschaft und als Verwertungsgesellschaft müssen sie den Mitgliedern ein “ein angemessenes Mitbestimmungsrecht einräumen”

Die Anzahl Teilnehmenden an der Generalversammlung 2008 war 208. Das wären also ca. 2.3% Beteiligung der Stimmberechtigten und 0.007% der Auftraggeber und Stimmberechtigten zusammen.

Der Eintritt kosten Fr. 100.- und dann muss man 2000 Franken Entschädigung erhalten. Wie wir in einem früheren Posting schon einmal geschrieben haben, kann das für viele Auftraggeber sehr lange dauern. Nach meinen Verständnis des Jahresbericht haben im Jahre 2008 48.8% nichts erhalten. 23.2 % zwischen 1-99 sFr. Weitere Infos kann man selber im Jahresbericht der SUISA auf der Seite 11.

ACTA – Bericht vom Treffen in der Schweiz vom 12.Januar

Denis war am ACTA Meeting in Bern. Das Institut für geistiges Eigentum hat dazu eingeladen und darüber berichtet.

Heute war ich an der ACTA-Informationsveranstaltung beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE). Dabei haben die fünf Verhandlungsverantwortlichen vom IGE, von der SECO und der Oberzolldirektion sowie Felix Addor (Vizedirektor) und Emanuel Meyer (Rechtsdienst Urheberrecht) die im Voraus gestellten Fragen der Anwesenden Gäste beantwortet.

Sein ganzer Bericht.

Auch die Digitale Allmend war am Treffen dabei.