YouTube setzt auf Creative Commons

Die populäre Video-Plattform YouTube hat in ihrem Blog ein neues Modell angekündigt, das es Nutzern erlaubt, Videos in einer besseren Qualität kostenlos oder gegen eine Gebühr runterzuladen. Erfreulicherweise soll es dann auch möglich sein, seine Werke unter einer Creative Commons Lizenz zum Download und zur Weiterverbreitung anzubieten. Diese Funktion wird ab sofort von verschiedenen Universitäten wie Stanford und Berkeley getestet, welche nun auf YouTube freie Videos anbieten.

Bereits seit Januar bietet YouTube die Möglichkeit, Videos mit den Ansprachen von Barack Obama an das amerikanische Volk mit einem Klick auf “Download this video” unten links des Video-Fensters als MPEG-4 auf den PC zu kopieren.
Obama setzt ebenfalls auf Creative Commons. Auf der Website des Weissen Hauses stehen Inhalte von Dritten standardmässig unter einer Attribution 3.0 Lizenz.

Uefa verliert Rechtsstreit um Public Viewing

Obwohl die Euro 2008 längst vorbei ist, sind die Juristen noch immer mit dem Streit ums Public Viewing beschäftigt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für solche Grossanlässe auch künftig kein besonderer Urheberrechts-Tarif gilt.

Mit seinem gestern veröffentlichten Urteil bestätigte es einen Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom vergangenen April. Dieser Entscheid betraf unter anderem Bildschirme mit über drei Metern in der Diagonale, die auf Strassen, Plätzen und Gaststätten auch an der Fussball-Europameisterschaft zum Einsatz kamen.

Entsprechend diesem Tarif kassierte die Urheberrechtsgesellschaft Suisa 160 Franken für die Dauer der ganzen Fussball-EM. Der Europäische Fussballverband Uefa seinerseits erhob für Public-Viewing-Veranstaltungen ebenfalls Gebühren, allerdings weit höhere.

Die Uefa begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziert hatte. Aus diesem Grund setzte sie sich beim Bundesverwaltungsgericht dagegen zur Wehr, dass der Suisa-Tarif ausschliesslich gelten soll. Doch mit dieser Sicht blitzte der Fussballverband nun ab.

Artikel dazu in der Zeitung «Der Bund» vom 26.07.08

EU plant längere Schutzfristen für Musik

Die EU-Kommission überlegt sich, die Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen rückwirkend von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Anders als die Urheberrechte, welche einen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Autors geniessen, gelten die hier betroffenen Leistungsschutzrechte in der EU momentan 50 Jahre ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes.

Mehr dazu auf iRights.info, ORF.at, heise online und Golem.de.

YouTomb

YouTomb is a research project by MIT Free Culture that tracks videos taken down from YouTube for alleged copyright violation.

More specifically, YouTomb continually monitors the most popular videos on YouTube for copyright-related takedowns. Any information available in the metadata is retained, including who issued the complaint and how long the video was up before takedown. The goal of the project is to identify how YouTube recognizes potential copyright violations as well as to aggregate mistakes made by the algorithm.

http://youtomb.mit.edu/

Ars Electronica: A New Cultural Economy

«A New Cultural Economy – wenn Eigentum an seine Grenzen stösst» lautet dieses Jahr das Motto der Ars Electronica. Das «Festival für Kunst, Technologie und Gesellschaft» findet heuer vom 4. bis 9. September in Linz statt. Mit dabei ist auch Joi Ito, Vorstandsmitglied von Creative Commons.

Und so lautet der erste und letzte Satz aus dem Statement zur Ars Electronica 2008:

Das Zeitalter von Copyright und geistigem Eigentum ist abgelaufen

Denn egal, von welcher Seite man sich der Frage nähert – von den Netzpiraten über die Neuerfinder der Allmende zu den Pionieren einer Sharing Economy oder den Apologeten der Creative Industries – wenn Wissen und Content tatsächlich das neue Kapital der postindustriellen Gesellschaft sein sollen, dann muss es fließen, dann muss es zugänglich sein, für alle.

Wikipedia führt «gesichtete Artikel-Versionen» ein

Die deutschsprachige Wikipedia hat Qualitätskontrollen eingeführt und ermöglicht nun das Kennzeichnen von Artikel. Ein fachkundiger Prüfer kann eine Artikel-Version als «geprüft» markieren, wenn er der Meinung ist, dass der Artikel in dieser Version keine falschen Aussagen oder wesentliche Lücken enthält. Stimmberechtigte Nutzer können ohne grossen Aufwand das Recht beantragen, Artikel-Versionen mit dem Label «gesichtet» zu versehen, wenn diese keine offensichtlichen Falschangaben enthalten.

Ein neuer Nutzer sieht standardmässig die letzte geprüfte oder gesichtete Version eines Artikels.

Mehr dazu auf Google News.

Ein offener Brief vom Internet zum Tag des Geistigen Eigentums

Vor zwei Tagen wurde einmal mehr der «Welttag des geistigen Eigentums» ausgerufen. Zu diese Anlass hat der Bundesverband Musikindustrie einen offenen Brief an Angela Merkel gerichtet, der in verschiedenen Zeitungen als ganzseitige Anzeige veröffentlicht wurde. Der Brief ist von einigen teilweise prominenten Künstlern unterzeichnet worden. In einem Videobeitrag hat die Bundeskanzlerin darauf reagiert und versprochen, in Zukunft noch restriktiver gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen zu wollen. Grammatisch nicht ganz überzeugend, fordert sie in dieser Rede eine internationale Lösung im Kampf gegen die «Raubkopierer»:

Bestimmte Dinge können wir national alleine nicht lösen. Deshalb muessen wir dies im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.

Als Reaktion auf den offenen Brief der Musikindustrie hat nun gestern Pavel vom CCC einen offenen Brief vom Internet zum Tag des Geistigen Eigentums verfasst, von dem ich hier gerne den Anfang zitieren möchte. Den kompletten Brief gibt es als PDF von Pavel oder auf dem Blog von Tim Pritlove.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gestern war der Tag des des geistigen Eigentums, und sie haben einen Brief von einhundert selbstlosen Kulturschaffenden erhalten, die aufgrund der unmoralischen Nutzung des Internets in Sorge sind, dass der Nachwuchs demnächst für sein Geld dauerhaft hart zu arbeiten gezwungen sein könnte und niemand mehr mit einem einzigen Supererfolg für alle Zeiten ausgesorgt haben wird.

Kulturschaffende waren bereits im vorigen Jahrhundert durch das Aufkommen von Kompaktkassetten, Videorecordern, Photokopiergeräten und CD-Brennern vom Ruin bedroht. Als plötzlich jedermann Kopien und Mitschnitte von Rundfunksendungen anfertigen konnte und diese an seine ganzen Freunde verschenkte, hat das die Kultur zwar beflügelt, aber das konnte ja niemand wissen. Das darf sich nicht wiederholen. Diesmal muss der Fortschritt aufgehalten werden…

ISO will ODF und OOXML «harmonisieren»

Die ISO/IEC-Arbeitsgruppe SC 34 hat auf ihrer Sitzung in Oslo nicht nur das Microsoft-Dateiformat OOXML zum Standard erhoben, sondern auch gleich beschlossen, es mit der Konkurrenz ODF unter einen Hut zu bringen. Auf lange Sicht stellt man sich drei Arbeitsgruppen vor, von denen zwei die beiden Formate betreuen und die dritte sich um die “Interoperabilität/Harmonisierung” der beiden kümmert.

Mehr dazu auf heise online und in der aktuellen c’t.

Last.fm hat Verträge mit allen Majors

Soeben hat uns eine Mitteilung von Last.fm erreicht:

Wir bieten ab heute einen kostenlosen On-Demand-Service an, der es Jedem ermöglicht, seine Lieblingslieder auf Wunsch in voller Länge anzuhören, legal und gratis!

Damit sind wir die erste Musik-Website, die einen kostenlosen und rein auf Werbung basierenden On-Demand-Service anbietet, mit Liedern von allen vier Major-Labels (Universal Music Group ist seit heute mit an Bord), sowie Aggregatoren wie CD-Baby, IODA, The Orchard, Naxos und nicht zu vergessen über 150.000 Indie Künstler und Labels.

Ein weiteres neues Feature, das wir heute vorstellen, ist das Artist Royalty Program. Dieses bietet sowohl Indie- als auch bekannteren Künstlern die Möglichkeit, direkt von Last.fm bezahlt zu werden, jedes mal wenn jemand ihre Musik auf Last.fm hört.

Dieser On-Demand-Dienst ist seit heute als Beta-Version aufgeschaltet worden. Momentan ist dieses Feature allerdings erst in Deutschland, den USA und Grossbritannien verfügbar. In diesen Ländern ist Last.fm jetzt wohl die grösste frei zugängliche Musikplattform. Alle Songs können bis zu drei Mal kostenlos angehört werden, bevor ein Hinweis erscheint, dass man sich die Musik bei einem Partner wie iTunes oder Amazon kaufen soll. Sobald alles stabil läuft soll es auch ein kostenpflichtiges Abonnement geben.

Mehr dazu steht im Blog von Last.fm.

Erfreulich, dass die Musikindustrie langsam etwas mutiger wird und dass auch Künstler eine Vergütung kriegen, die nicht bei einer Plattenfirma unter Vertrag sind.