Der Schweizerische Beobachter hat in seiner neuesten Ausgabe einen Artikel über urheberrechtlich geschützte Musik im Netz. Die zehn häufigsten Fragen und Antworten sind dabei sehr lesenswert.
Neben dem mehrfach schon bestätigten Aussage, dass in der Schweiz der Download von Musik legal ist und bleibt, hat es auch eine Antwort zur Frage von Schadenersatzforderungen der IFPI. Die IFPI beobachtet Tauschbörsen und hat auch schon Briefe mit Schadenersatzforderungen bis zu Fr. 9000.- verschickt. Der Beobachter schreibt nun:
Die Urheberrechtsexperten sind sich einig, dass diese Schadenersatzforderungen gerichtlich kaum durchsetzbar sind. Aus diesem Grund müssen die Betroffenen die Erklärung der IFPI nicht unterschreiben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die IFPI dann Strafanzeige erstattet.