Verwertungsgesellschaften nehmen für ihre Mitglieder Urheberrechte und verwandte Schutzrechte war. Deshalb ist es für Nutzende von Creative Commons wichtig zu wissen, ob und wie Creative Commons Lizenzen mit der Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft vereinbar ist. Hier die Antwort von ProLitteris. ProLitteri ist die Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Vielen Dank für die Antwort an ProLitteris!
Kurz zusammengefasst: Die Mitgliedschaft bei ProLitteris und die Nutzung von Creative Commons Lizenzen klappt. Details stehen unten in der publizierten Antwort.
1. Ist es möglich, als Mitglied ihrer Verwertungsgesellschaft einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?
Ja, im Bereich derjenigen Ausschliesslichkeitsrechte, die von den Mitgliedern an uns abgetreten werden. Generell aber ist es uns egal, unter welche Lizenzen die Mitglieder die betreffenden Werke stellen, da sie in der Regel einfach deklarieren müssen, an welchen Werken sie die entsprechenden Rechte nicht der ProLitteris übertragen wollen. Das gilt im Bereich der digitalen Nutzungen aber nur für Werke der bildenden Kunst und an Kunstfotografien. Bei Vergütungsansprüchen, die zwingend über die ProLitteris wahrgenommen werden müssen, sind solche Ausnahmen betreffend einzelner Werke von Gesetzes wegen nicht möglich.
2. Falls Ja: Ist die Nutzung aller Varianten erlaubt oder nur einzelnen? (Varianten sind CC-BY, CC-BY-NC, CC-BY-SA, CC-BY-ND, CC-BY-NC-SA, CC-BY-NC-ND)
Damit sind wohl die Bedingungen der CC-Lizenzen gemeint. Auf solche detaillierten Ausnahmen/Unterscheidungen können wir nicht eingehen.
3. Falls Nein: Ist es geplant, dass CC Lizenzen von Mitgliedern in Zukunft genutzt werden können? Wann? Falls Nein: Weshalb nicht?
Was genau meinen Sie mit dieser Frage?
4. Kann ich als Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwa cc:non-commericial für die Öffentlichkeit und andere Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?
Wie schon unter 2. erwähnt: Es ist nicht vorgesehen, in den Mitgliedschaftsverträgen der ProLitteris auf die einzelnen Besonderheiten von CC-Lizenzen Rücksicht zu nehmen bzw. diese zu übernehmen. Wenn ein Mitglied uns im Bereich der digitalen Nutzungen die Rechte abtritt, dann sind damit grundsätzlich alle Arten von On Demand-Rechten gemeint.
5. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der Verwertungsgesellschaft beitreten?
Ja, aber im Bereich der Ausschliesslichkeitsrechte nicht mehr für diese Werke. Allenfalls noch für die gesetzlichen Vergütungsansprüche.
6. Ich möchte ein bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?
Diese Frage ist uns nicht vollständig klar. Das hängt u.E. von den Bedingungen der CC-Lizenzen ab.
7. Ich möchte Ausschnitte meines Werkes (bspw. Samples, Absätze, Filmszenen) anderen Kunstschaffenden unter einer CC-Lizenz zur Verfügung stellen. Kann ich das?
Siehe oben unter 6. – immer vorausgesetzt, der betreffende Urheber ist mit einer derartigen Nutzung überhaupt einverstanden.
8. Verwertet Ihre VWG nur nicht-digitale Publikationsrechte kollektiv oder auch Online-Rechte?
Wie gesagt: Im Bereich der bildenden Kunst und der Kunstfotografie – ja. Für Texte je nach Aufträgen der einzelnen Berechtigten.
9. Können die Online- und Offline-Rechte Ihrer Mitglieder von verschiedenen Institutionen verwertet werden?
Was genau meinen Sie damit? Wenn unsere Mitglieder uns die entsprechenden Rechte abgetreten haben, können schon aus grundsätzlichen juristischen Ueberlegungen die nämlichen Rechte nicht auch noch an weitere Institutionen übertragen werden.
10. Wie stellen Sie sicher, dass die Einnahmen aus flächendeckende Pauschalabgaben auch Nichtmitgliedern (etwa den Urhebern der Wikipedia) zugute kommen, wie dies vom Gesetz vorgesehen ist?
Dazu sind wir daran, das Verteilungsreglement zu ergänzen. Allerdings ist vorgesehen, die Vergütungsansprüche nur bei entgeltlichen Publikationen auszuschütten – wie es bereits im analogen Nutzungsbereich Gültigkeit hat.