Abgaben auf MP3 Player kommen

Das Bundesgericht hat entschieden und den Rekurs der Konsumentengesellschaften abgelehnt. Das heisst, dass wir in Zukunft auch auf MP3 Player eine Abgabe zahlen müssen. Inside-IT berichtet:

Das Bundesgericht in Lausanne hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom vergangenen 19. Juni entschieden, dass die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien zugelassen wird. Damit dürften Harddisc-Recorder und MP3-Player in der Schweiz bald teurer werden. Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in MP3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei “Audiovisionsaufnahmegeräten” rund 35 Rappen pro Gigabyte.

Die Konsumentenorganisationen haben ebenfalls mit einer Pressemitteilung reagiert und ein Dossier zusammengestellt.

Wichtig erscheint nun genau zu überprüfen, wer von der Abgabe profitiert und darauf zu achten, dass DRM geschützte Werke keine Entschädigung erhalten. Zudem ist zu fordern, dass neue digitale Verbreitungsformen, wie Podcast auch angemessen berücksichtigt werden.

5 thoughts on “Abgaben auf MP3 Player kommen

  1. Pingback: University Update - DRM - Abgaben auf MP3 Player kommen

  2. Als nächstes kommt dann Pro Litteris und verlangt Urheberrechtsabgaben auf Bücherregalen und Bilderhaken?

  3. Einige Jungparteien haben eine entsprechende Petition lanciert:

    http://www.lieblingsmusig.ch

    Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) befasst sich das Parlament – insbesondere die Rechtskommissionen des Nationalrates – zur Zeit mit einer für die Schweizerische Musikindustrie und KünstlerInnenszene vitalen Gesetzesvorlage.

    Wir bestreiten nicht, dass KünstlerInnen für ihre Arbeit korrekt entschädigt werden und ein Recht auf Schutz ihrer Werke erhalten sollen – im Gegenteil. Dies rechtfertigt jedoch keineswegs die vorgeschlagenen Massnahmen zum Verbot des Kopierens von Musikträgern für den Privatgebrauch und die Erhebung von Gebühren auf Abspielgeräten.

    Wir fordern von der zuständigen Kommission des Nationalrates und dem Parlament folgende Änderungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs:

    – Privatkopien für den Eigengebrauch müssen weiterhin möglich sein!

    – Legale herunter geladene MP3s müssen auf allen Geräten abspielbar sein!

    – Auf Speichermedien und Abspielgeräten (Mp3-Player, Mp3-fähiges Handys) dürfen keine Gebühren erhoben werden.

    – Die freien Lizenzen (wie LAL oder GNU) sollen gestärkt und im schweizerischen Recht verankert werden.

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  5. Hi,
    mit dem heutigen DRM-System verliert man nicht nur viel Zeit sonder geht das hohe Risiko ein, dass man die Rechte nach dem Neuaufsetzen eines Rechners noch einmal erwrben muss. Die Gesetzgeber dieser Welt (nicht nur die Schweiz) lassen sich immer wieder von der Industrie dazu treiben, die Rechte der Konsumenten weiter einzuschränken und die Abhängigkeiten der Konsumenten von immer grösser werdenden Unternehmen zu erhöhen. Es wird Zeit dass wir wenigstens in der theoretisch noch demokratischen Schweiz endlich Nein sagen und nur noch Politiker wählen die für Ihre Wähler einstehen statt für die Politik. Werfen wir doch einfach mal alle Politiker aus dem Sattel die uns viel versprochen haben und für die Freiheits- und Rechtsverluste der vergangenen 8 bis 12 Jahre verantwortlich sind.

    Wäre so eine Art “legale” Revolution – wer macht mit?
    bloke