Die zugespitzten Thesen zum Thema Urheberrecht haben ihre Anschubfunktion erfüllt. Sie haben ein umfangreiches Set von kritischen Beiträgen ausgelöst. Lebhafte Debatten machen eine Initiative wie die Digitale Allmend stärker und attraktiver. Eine eingehende Diskussion der Antworten würde den Rahmen des Blogs jedoch sprengen. Hier folgt also keine heroische Verteidigung der Thesen und schon gar nicht des Urheberrechts. Letzteres hat allenfalls einen instrumentellen Status. Es gehört für mich in den Werkzeugkasten und nicht auf den Altar existentieller Fragen. Ich werde mich auf die Thematik konzentrieren, die ich als Gravitationszentrum der Meinungsverschiedenheiten sehe: Die (Un)Gleichbehandlung verschiedener kultureller Aktivitäten.
Die Diskussion dreht sich nicht um Aspekte der Kunst- oder Meinungsfreiheit, sondern um die Gestaltung von ökonomischen Spielräumen für kulturelle Produkte. Wenn es für kulturelle Produkte ein Marktpotential gibt, sind die Produzenten häufig daran interessiert, ihren Lebensunterhalt damit zu verdienen und ein Geschäftsmodell zu entwickeln. Das gilt für Wissenschaftlerinnen und Psychiater, Stripperinnen und Programmierer.
Völlig zutreffend weist Hartwig darauf hin, dass Ökonomie und Markt immer „auf den Rahmen der herrschenden Gesetze“ bezogen sind. Dem kann ich nur zustimmen. Weder Markt noch Gesetze oder die Justiz sind spontan entstandene überzeitliche Wesenheiten. Sie sind konstruiert und politisch verhandelbar. Das ist natürlich ganz etwas anderes als das neoliberale Gleichgewichtsmodell. Der Begriff „Marktverzerrung“ (bei These 1) bezieht sich also nicht auf ein imaginäres Marktgleichgewicht! Die Verzerrung bezieht sich auf das Postulat nach einer Gleichbehandlung verschiedener kultureller Schöpfungen.
Eine kurze Bemerkung zum Begriff der Kultur. Früher wurde der Begriff eher mit Kunst gleichgesetzt. Inzwischen bildet Kunst (auch populäre) eine Teilmenge der Kultur, diese wird aber breiter verstanden. Kultur umfasst die gesellschaftliche Sphäre symbolischer Handlungen. In einer zweiten Verwendung wird der Begriff noch weiter gefasst, etwa im Sinn von Kultur der Maya. Kultur umfasst so die Sphäre der symbolischen und materiellen Artefakte – Kultur als Gegenbegriff zu Natur. (Dazu Terry Eagleton – Was ist Kultur?)
Ellison hui – Madonna pfui?
Vor diesem breiten Kulturbegriff plädiere ich dafür, grundsätzlich mal allen ProduzentInnen eine gleiche Chance auf eine ökonomische Nische zuzugestehen. Hartwig sieht das anders und kann nicht nachvollziehen, „warum es schlimm wäre“ wenn gewisse Kategorien von Gütern bessere Marktchance hätten.
Da sehe ich schon ein Begründungsproblem bei Positionen, die einen „free flow“ kultureller Artefakte anstreben und diesen dann sehr selektiv nur bei ausgewählten Spezies einfordern, etwa bei gewissen popkulturellen oder journalistischen Produkten. Aufschlussreicher als die Beispiele (wie die ärmste Madonna…) sind die Auslassungen: einige nicht ganz marginale Zonen symbolischer Produktion beim Staat oder in der IT-Branche. Warum sollen Madonnas Millionen pfui – Ellisons (Oracle) oder Zuckerbergs (Facebook) Milliarden hui sein?
Ohne auf Spekulationen einzutreten darf angenommen werden, dass hier ein starker Mechanismus am Werke ist, der zum vornherein eine Einteilung von kulturellen Tätigkeiten in wertvolle und weniger wertvolle antreibt. Klare Werte und scharfe Urteile sind keine Problem – das „zum vornherein“ hingegen schon. Es ist eine ehrenwerte Haltung, Madonna und ihre Millionen Gaga zu finden. Den Damen (und zahlreicheren viel bescheideneren Mitbetroffenen) die Grundlagen ihres Geschäftsmodells wegknipsen zu wollen, ist jedoch etwas ganz anderes.
Zusatz oder Teil?
Ein wertvolle Stütze für Fundamentalkritik würde sich ergeben, wenn sich das Urheberrecht als aufgepfropft und systemfremd beweisen liesse. Hartwig bringt den Begriff des „zusätzlichen Schutzes“ in die Diskussion ein.
Selbstverständlich ist das Urheberrecht ein spezielles Gebilde, das spezifische Elemente ökonomischer Wertschöpfung schafft und absichert. Nur: Gleiches gilt auch für eine ganze Reihe von anderen Bereichen. Etwa für sexuelle Dienstleistungen, wo Spezialvorschriften Modalitäten der entsprechenden Geschäftsmodelle regeln. Oder für staatliche Aktivitäten. Hier wird nur schon in der Schweiz in Hunderten von Personalgesetzen und Verordnungen das Entgeltmodell für symbolische Produktion im Angestelltenverhältnis konstituiert.
So drehe ich die Idee vom „Rahmen der herrschenden Gesetze“ gegen jede willkürliche Ausgrenzung. Ein grosser Strauss von Gesetzen und juristisch-polizeilichen Einrichtungen bilden das staatliche Dispositiv, das Wertschöpfungsprozesse schafft und schützt. Das Urheberrecht ist eines unter vielen Elementen dieses Dispositivs. Es kann keine Rede davon sein, dass diese Prozesse basierend auf Vertragsmodell naturhaft ablaufen. Auch das hardwarezentrierte Business eines Applestore an der Bahnhofstrasse oder die Services der Cablecom gedeihen nur unter diesem gesetzlichen und polizeilichen Schutzschirm.
Musik, Motoren und Cancun
Die Industrialisierung hat eine anhaltende Verbilligung der materiellen Produktion angestossen. Das gilt auch für die physischen Einrichtungen, auf denen Informationen aufsetzen. Nach dem Bedrucken von Papier und den elektronischen Massenmedien treibt die Informationstechnologie diesen Trend weiter voran. Es entstehen neuartige mediale Kanäle für Kommunikation und Publikation – sowohl für private und zivilgesellschaftliche als auch für professionelle Formen symbolischer Produktion. Es kann also nicht von der Technologie her begründet werden, dass gewisse Formen ökonomischer Wertschöpfung obsolet werden.
Kurz und gut: Ich plädiere für eine Mehr an Berufs-, Existenz- und Geschäftsmöglichkeiten im Reich der Symbole. Seit den neunziger Jahren ist eine Tendenz zur vielschichtigen Entwertung der immateriellen Kultur festzustellen. Der dezente Mittelstand wirft seine Kaufkraft auf Prestige verheissende materielle Güter. Das ist aus zwei Gründen nicht ganz optimal.
Erstens treibt die abnehmende Zahlungsbereitschaft für manche künstlerische oder journalistische Güter die smarten jungen Talente in die Arme des Staates. Vermutlich steht im Grossraum Zürich inzwischen bereits eine Mehrheit von staatlichen Öffentlichkeitsarbeitern einer schrumpfenden Zahl von professionellen JournalistInnen gegenüber. Wer die Existenzmöglichkeiten für kulturelle Freelancer unterspült, darf sich über die ausufernde Staats- und Subventionskultur nicht wundern.
Schliesslich erinnert uns die Klimakonferenz in Cancun an folgendes: Einfach aus ökologischen Gründen würde der wohlhabende Mittelstand gut daran tun, etwas Herzblut und Cash von Blech, Benzin und Beton hin zu immateriellen Gütern zu lenken. Dem Klima würde ein Rebalancing des Branchenmixes sicher nicht schaden: Wie wär’s mit mehr Musik und weniger Motoren?