Noch ein offizieller Brief in Sachen URG Revision

Zusammen mit der Initiative Kunstfreiheit.ch haben wir einen letzten Brief an alle Fraktionsvorsitzenden und ausgewählte NationalrätInnen geschrieben, um nochmals unsere Standpunkte zu verdeutlichen. Die wesentlichen Absätze in diesem Brief sind diese beiden:

Wenn wir nach wie vor auch einige grundsätzliche Bedenken mit der vorliegenden Neufassung des URG haben, so möchten wir aus aktuellem Anlass in erster Linie betonen, wie zentral für uns der Artikel 39a Absatz 4 ist. Dort ist folgendes festgelegt: „Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen. “

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig, weil damit wenigstens teilweise gesichert ist, dass bestehende, für uns essentielle Schranken des Urheberrechts (etwa: Recht auf Privatkopie, Zitierbarkeit, Archivierung) nicht durch die Hintertür, sprich technische Massnahmen, eingeschränkt werden. Würde dieser Absatz gestrichen, würde dies bedeuten, dass fast alle Schranken des Urheberrechts de facto abgeschafft würden.

Nun lehnen wir uns entspannt zurück und harren der Dinge, die in der Debatte vom 17.09. zum Vorschein kommen werden. Von Aussen sieht es ja so aus, als würde der aktuelle Entwurf einfach durchgewunken, aber man weiss ja nie….

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