Der Schweizerische Beobachter hat in seiner neuesten Ausgabe einen Artikel über urheberrechtlich geschützte Musik im Netz. Die zehn häufigsten Fragen und Antworten sind dabei sehr lesenswert.
Neben dem mehrfach schon bestätigten Aussage, dass in der Schweiz der Download von Musik legal ist und bleibt, hat es auch eine Antwort zur Frage von Schadenersatzforderungen der IFPI. Die IFPI beobachtet Tauschbörsen und hat auch schon Briefe mit Schadenersatzforderungen bis zu Fr. 9000.- verschickt. Der Beobachter schreibt nun:
Die Urheberrechtsexperten sind sich einig, dass diese Schadenersatzforderungen gerichtlich kaum durchsetzbar sind. Aus diesem Grund müssen die Betroffenen die Erklärung der IFPI nicht unterschreiben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die IFPI dann Strafanzeige erstattet.
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Hallo,meine frage ist,ist in der schweiz das dowloading Illegal oder legal?
Gruss
Fritz
Das Herunterladen ist in der Schweiz im Prinzip auch bei urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt. Eine ausführlichere Antwort gibt es in den FAQ der SUISA: http://suisa.ch/cgi-bin/engine/faq/show?lang=d&flash=&faqPlace=5&faqKat=2&faqThema=&faqId=26
Gruss Bernhard
HMO Praxis der Xundhei in Zug, Fr. Dr Coppetti, heute, 3.9.2010 13:30
Trotzdem wir abklären liessen ob man Titan Allergie bestimmen kann, hat sich Fr. Dr Coppetti heute geweigert es zu tun mit der Begründung “es ist Blödsin”. Ich habe den Verdacht dass meine Probleme wegen Titan im meinem Zahn bestehen. Ich hätte es nun gerne gwusst………und habe Erklärung verlangt.
Die “Behandlung” aber bestand darin, das ich aufgefordert wurde, dass Zimmer zu verlassen, sonst wird die Polizet gerufen……..
Was ikann ich tun?
Danke und Gruss
Eva Turi