Die Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St. Gallen hat einen Best Practice Guide zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht. Der EUCD wird zwar nicht in der Schweiz umgesetzt. Einzelne Punkte der anstehenden Revision des Urheberrechts sind jedoch vergleichbar mit dem EUCD. Insbesondere der rechtliche Schutz technischer Schutzmassnahmen. Der Guide beeinhaltet einen Überblick über die bestehenden Umsetzungen in verschiedenen Ländern und mach konkrete Vorschläge, wie die Richtlinie umgesetzt werden sollte, um unintendierte Konsequenzen zu verhindern, sowie kollaborative und kreative Nutzungen zu ermöglichen.
Zum Schutz heisst es dabei:
In order to avoid unintended consequences in general and spillover effects of anti-circumvention legislation in particular, (a) define the subject matter and scope of TPM as narrow as possible; (b) choose a liberal approach to exceptions and limitations and make sure that beneficiaries of exceptions can enjoy them; and (c) take a minimalist approach to sanctions and remedies for the violation of anti-circumvention provisions.
Die genauen Ausführungen sind im sehr lesenswerten Dokument. Eigentlich wäre es gut als Lektüre für unsere ParlamentarierInnen, welche sich am 19.12.2006 im Ständerat damit ausseinandersetzen müssen.