SUISA, itunes und “kleine” Autoren

Die SUISA berichtet auf ihrer Webseite von ihren Problemen mit der Verteilung der Einnahmen aus dem iTunes Store an die Autoren. Sie kommen dabei zu folgendem Fazit:

Wir bedauern, dass durch dieses Auswahlverfahren die Autoren der weniger erfolgreichen Titel, darunter wohl etliche SUISA-Mitglieder, etwas benachteiligt werden. Alles andere aber wäre mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden.

Wieso es dazu kommt steht im Artikel auf der Webseite . Interessant ist dabei insbesondere die Argumentation des zu hohen Aufwandes und der Probleme mit dem Abgleich der Datenbankfelder zwischen iTunes und der SUISA. Durch die aktuelle Verteilungspraktik erhalten nun die Erfolgreichen auch gleich noch die Anteile der weniger Erfolgreichen….

2 thoughts on “SUISA, itunes und “kleine” Autoren

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  2. Es ist schon interessant, da verklagen RIAA und IFPI rechts und links die Konsumenten – und dabei hat die Branche selber noch so einiges aufarbeiten, und hält den Komponisten – ohne die das ganze Business übrigens gar nicht möglich wäre – die rechtmässigen Tantiemen vor. Hier ein paar Gedanken:
    1.) Ich empfehle SUISA, den eigenen Wahrnehmungsvertrag mit den Autoren und Verlagen nachzulesen. Da steht nirgends etwas drin, dass erst ab soundsoviel Verkäufen verteilt wird. Au contraire: “1. … Die SUISA verpflichtet sich, diesen Auftrag nach ihren Statuten und Reglementen sorgfältig zu erfüllen.” Aha …
    2.) Vor Jahren bereits wurde der ISWC-Code, der die Komposition identifiziert, von der CISAC eingeführt, und mehr und mehr Werke werden heute bereits mit einem ISWC belegt -> http://www.iswc.org, die Datenbank ist frei zugänglich. SUISA weist den ISWC Code auch in Ihren Datenbanken aus, und hätte zur leichteren Identifizierung diesen schon vor ein paar Jahren der Branche in Vorbereitung auf das digitale Zeitalter “empfehen” können. Wir sind ja an Codes gewöhnt, ob EAN oder ISRC, da kommt es auf einen mehr oder weniger nicht mehr an.
    3.) Als digitaler Vertrieb muss ich aber auch einigen Labels eine gelbe Karte ausstellen, die oft – wenn Titel nicht im eigenen Verlag sind – bei Veröffentlichungen nur unvollständige Urheberangaben liefern, oder sich nicht darum kümmern, dass ihre Kunden – die Bands – Werksanmeldungen ausfüllen.
    4.) Zu den Shops: Man bedenke, die meisten sind auf amerikanischem Boden gewachsen oder werden von den USA aus geführt, wo es schlichtweg keine zentralen Verteilmechanischmen für Vervielfältigung gibt. Nur langsam wird das Thema in den Shops ernstgenommen.
    5.) Wenn ich ein Konzert veranstalte und die Trackliste an SUISA melde, dann zahlt sie auch jeden Rappen an die Komponisten oder Verlage. Und beim digitalen Vertrieb von nur wenig gemeldeten Verkäufen pro Komponist soll dies nun nicht möglich sein? Liegt das evtl. eher an einer veralteten Abrechnungssoftware, für deren Anpassung die Investition gescheut wird?
    Ich empfehle Interventionen der Angelegenheit durch Entitäten wie z.B. dem Schweizer Verlegerverband. Und SUISA empfehle ich, durch verstärkte Kommunikation mit den Labels und unabhängigen Bands diese zum Einsatz des ISWC-Codes zu verpflichten … dann klappts vielleicht auch irgendwann wieder mit dem Vertrauen in den Wahrnehmungsvertrag der SUISA.
    Cheers
    -Gabriele