Obwohl die Euro 2008 längst vorbei ist, sind die Juristen noch immer mit dem Streit ums Public Viewing beschäftigt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für solche Grossanlässe auch künftig kein besonderer Urheberrechts-Tarif gilt.
Mit seinem gestern veröffentlichten Urteil bestätigte es einen Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom vergangenen April. Dieser Entscheid betraf unter anderem Bildschirme mit über drei Metern in der Diagonale, die auf Strassen, Plätzen und Gaststätten auch an der Fussball-Europameisterschaft zum Einsatz kamen.
Entsprechend diesem Tarif kassierte die Urheberrechtsgesellschaft Suisa 160 Franken für die Dauer der ganzen Fussball-EM. Der Europäische Fussballverband Uefa seinerseits erhob für Public-Viewing-Veranstaltungen ebenfalls Gebühren, allerdings weit höhere.
Die Uefa begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziert hatte. Aus diesem Grund setzte sie sich beim Bundesverwaltungsgericht dagegen zur Wehr, dass der Suisa-Tarif ausschliesslich gelten soll. Doch mit dieser Sicht blitzte der Fussballverband nun ab.
Artikel dazu in der Zeitung «Der Bund» vom 26.07.08