Wie auf urheberrecht.ch zu lesen ist, hat der Ständerat allen Beschlüssen des Nationalrats zugestimmt:
Die Teilrevision zur Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die Digitaltechnologie ist abgeschlossen. Am 27. September 2007 ist der Ständerat den Anträgen seiner Rechtskommission gefolgt und hat den vom Nationalrat beschlossenen Änderungen zugestimmt. Damit sind die wenigen Differenzen ausgeräumt worden, die sich aus den parlamentarischen Beratungen ergeben hatten. Die Vorlage 2 ist praktisch unverändert geblieben, obwohl sie mit der Regelung des Schutzes von technischen Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren eigentlich am meisten Zündstoff enthielt. Dagegen hat das Parlament die Vorlage 1, die der modernen Informationsgesellschaft neue Schutzausnahmen beschert, durch zusätzliche Schranken ergänzt.
Das Wortprotokoll dazu kann online nachgelesen werden.