Mit der baldigen Veröffentlichung der ans Schweizer Recht angepassten Creative Commons Lizenzen stellt sich auch die Frage, ob Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft Creative Commons Lizenzen für ihre Werke verwenden können.
Im SIC hat Sandra Kuenzi von Suissimage letztes Jahr einen Beitrag zum Verhältnis zwischen Suissimage und Creative Commons veröffentlicht. Suissimage ist die Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken und eine Verwertungsgesellschaft.
Der Artikel enthält eine sehr positive Information:
Aus der Sicht von SUISSIMAGE gibt es im audiovisuellen Bereich keinen Widerspruch zwischen kollektiver Verwertung durch eine Verwertungsgesellschaft und der individuellen Verwertung durch eine CC-Lizenz. Im Gegenteil: Diese beiden Verwertungsformen können nebeneinander existieren.
Die weiteren wichtigen Details dazu sind im lesenswerten Text erläutert.
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