Nicht nur in der Schweiz wünschen Zeitungen, am finanziellen Erfolg von Google zu partizipieren. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass ihre hart erarbeiteten Inhalte Google zum finanziellen Erfolg verhelfen und darum mit einem Leistungsschutzrecht pauschal abgegolten werden müssen. Man kann das natürlich auch anders sehen: Googles hart erarbeitete Technologie ermöglicht den Zeitungsinhalten erst international wahrgenommen zu werden. Insofern müsste Google ein Leistungsschutzrecht beanspruchen, das mittels Pauschalabgaben der Zeitungen zu finanzieren ist …
In Belgien hat dieser Widerspruch zu einer legalen Pirouette geführt. Copiepresse, ein Verband zur Wahrnehmung von Urheberrechten der Tagespresse, hat durchgesetzt, dass Google die Artikel des Verlags nicht mehr publizieren darf. Da diese nun von niemandem mehr gefunden werden, klagt er nun gegen den Boykott durch Google. Man wollte ja Google nicht am Publizieren der Links hindern, sondern nur dafür kassieren, dass sie publiziert werden.
Belgische Richter haben im Mai 2011 das Urteil bestätigt, welches die Publikation von Links untersagt.
Damit bestätigen Juristen einmal mehr, dass sie mehrheitlich für Logik nicht viel übrig haben, wenn es um Erhöhung von Pauschalabgaben geht. Einerseits verpflichtet das Gesetz (in der Schweiz, in Deutschland, in Belgien, in der EU und in weltweiten internationalen Übereinkünften), dass zitierte Quellen zwingend angegeben werden müssen. Andererseits untersagt es das Zitieren ohne Abgeltung eines Leistungsschutzes. Das führt dazu, dass sich niemand mehr trauen wird, fremde proprietäre Quellen zu zitieren, denn die finanziellen Folgen sind unkontrollierbar. Nur das Zitieren von unter einer Creative Commons publizierte Quellen ist einigermassen sicher vor den Leistungsschutzansprüchen der Grossverlage.