Mitbestimmung bei SUISA – 32.51% der angemeldeten Personen davon 2.3% an GV

Vielfach haben wir schon gehört, dass beispielsweise der Entscheid über die Erlaubnis der Nutzung von Creative Commons Lizenzen durch SUISA Mitglieder gefällt werden könnte. Wir haben deshalb uns auch einmal interessiert, wie es den genau mit den Stimmverhältnissen aussieht und nachgefragt:

“Die SUISA hat derzeit 8871 stimm- und wahlberechtigte Mitglieder sowie 18412 Auftraggeber ohne Stimmrecht (Stand 30.10.2009).

Beim Eintritt in die SUISA werden Sie zunächst Auftraggeber. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie über 2000 Franken Entschädigungen erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr. Wer Mitgliederstatus hat, ist automatisch stimm- und wahlberechtigt.”

Konkret sind also 32.51 % derjenigen die sich bei der SUISA angemeldet haben Stimmberechtigt. Die SUISA ist übrigens eine Genossenschaft und als Verwertungsgesellschaft müssen sie den Mitgliedern ein “ein angemessenes Mitbestimmungsrecht einräumen”

Die Anzahl Teilnehmenden an der Generalversammlung 2008 war 208. Das wären also ca. 2.3% Beteiligung der Stimmberechtigten und 0.007% der Auftraggeber und Stimmberechtigten zusammen.

Der Eintritt kosten Fr. 100.- und dann muss man 2000 Franken Entschädigung erhalten. Wie wir in einem früheren Posting schon einmal geschrieben haben, kann das für viele Auftraggeber sehr lange dauern. Nach meinen Verständnis des Jahresbericht haben im Jahre 2008 48.8% nichts erhalten. 23.2 % zwischen 1-99 sFr. Weitere Infos kann man selber im Jahresbericht der SUISA auf der Seite 11.

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