Gerade wurde die Vernehmlassung zur Änderung der Urheberrechtsverordnung veröffentlicht. Zentrales Element ist dabei die neu geschaffene Beobachtungsstelle. Die Beobachtungsstelle klärt “Anhaltspunkte für eine
missbräuchliche Anwendung technischer Massnahmen vorliegen” ab.
Änderung der Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Am 5. Oktober 2007 haben die Eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angenommen und weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt (BBl 2007, 7201 und BBl 2007, 7149). Am 24. Januar 2008 wird die Referendumsfrist zu beiden Vorlagen ablaufen. Es ist geplant, das revidierte Urheberrechtsgesetz per 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses und des revidierten Urheberrechtsgesetzes erfordern eine Änderung der Urheberrechtsverordnung.
Frist: 31.01.2008
Bis am 31.1.2008 läuft die Vernehmlassung. Die Digitale Allmend plant auch zu antworten. Wir müssen aber zuerst die Änderungsvorschläge ansehen.
Die Detailinfos finden sich auf der Webseite des Bundes.