Ab dem 1.9.07 (morgen) fallen beim Kauf eines MP3 Player in der Schweiz Gebühren an. Diese werden an die Verwertungsgesellschaften bezahlt. Das Konsumentenmagazin Kassensturz hat am letzten Dienstag einen ausführlichen Bericht gebracht und auch den den Geschäftsführer der SUISA Alfred Meyer interviewt. Den Beitrag gibt es auch online. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der diskutierten Punkte (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):
“Zu Beginn macht Alfred Meyer (SUISA) deutlich, dass die Vergütung zu Gunsten der Künstler ist. Der Kassensturz fragt dann nach, ob die Beiträge nicht zu hoch sind. Alfred Meyer erklärt dann die Preisgestaltung, die nach seiner Ansicht ok ist. Die hohen Preise liegen scheinbar daran, dass die Zahlen auf dem Jahre 2004 basieren. Man wisse aber dass sich sich die Kapazitäten alle 1.5 Jahre verdopplen. Der Kassensturz fragt nach und will wissen, ob Alfred Meyer mit dieser Aussage versteckt zu erkennen gegeben hat, dass die Preise zu hoch sind. Alfred Meyer gesteht dann ein, dass die Preise im Moment zu hoch sind und auch das Bundesgericht das gesagt habe. Die Gebühren seien aber auch so hoch, weil die Künstler so lange warten mussten. Scheinbar gehen die Gebühren runter, es hängt aber von den Preisverhandlungen ab und der Schiedskomission. In einem guten Fall dauert es gemäss Alfred Meyer ein Jahr. Die nächste Frage ist, weshalb Flash Speicher teurer sind als Harddisk Speicher. Alfred Meyer gesteht ein, dass das richtig ist und Flash Speicher eben auch 10 mal teurer sind als HD Speicher. Der Kassensturz greift ein und sagt das die Preisgestaltung unverständlich sei. Schliesslich folgt die übliche Frage der Doppelbelastung, d.h. wenn ein Song online gekauft wird und direkt auf einem MP3 Player gespeichert wird. Alfred Meyer verweist auf die Privatkopie, die vergütungspflichtig ist. Der Kassensturz interveniert und findet das nicht richtig, da ja der Song nur auf den MP3 Player transferiert wird und nicht eine Privatkopie gemacht wird. Alfred Meyer sagt dann, dass ein Abzug gemacht werden musste für online verkaufte Songs.”
Verschiedene Anbieter haben nun scheinbar noch speziell Aktionen gemacht auf MP3 Player, die vor dem 1. September gekauft werden. Ab morgen wird also fürs erst einmal die Gebühr bezahlt. Die Gebühr bleibt aber weiterhin umstritten und es ist wohl zu erwarten, dass verschiedene Seiten darauf reagieren.
Pingback: K A S S E N S T U R Z B L O G