Vor einem Monat hat die IFPI Schweiz an verschiedene DJs einen «DJ-Vertrag» zugeschickt, und sie «für Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit» kräftig zur Kasse gebeten. Dies hat viele DJs verunsichert. Nach wie vor gibt es viele offene Fragen. Um etwas Klarheit zu schaffen, haben wir die IFPI gebeten, uns 19 Fragen zu beantworten.
Hier eine Auswahl:
1.) Wieso wurde der Brief nur an ein paar wenige DJs verschickt und nicht gleich mit einer Pressemitteilung oder zumindest einer Mitteilung auf ihrer Website einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
7.) Haben DJs, denen den Vertrag nicht zugeschickt wurde und die nicht darüber informiert wurden, auch mit zivil- und strafrechtlichen Folgen zu rechnen?
8.) Betrifft die Regelung auch ausländische DJs, die in der Schweiz auflegen?
9.) Ist der DJ gezwungen, auf das Auflegen einer CD zu verzichten, wenn diese einen Kopierschutz enthält, der das Abspielen auf seiner Anlage verunmöglicht?
10.) Müssen DJs auch etwas an die IFPI bezahlen, wenn sie ihre Songs über den iTunes Music Store von Apple oder einem anderen Online-Anbieter im MP3- oder AAC-Format gekauft haben?
15.) In dem “DJ-Vertrag” steht: “DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).” Was genau beinhalten diese statistischen Daten?
19.) In ihrem Schreiben an die DJs fehlt eine rechtliche Begründung zu den einzelnen Forderungen. Wir bitten sie deshalb um eine klare und differenzierte rechtliche Begründung.
Den kompletten Inhalt des Briefes gibt es hier zu lesen.